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VAP Rente
Verfasst: 4. Jul 2025, 17:34
von sunny47
Moin, ich habe mal eine Frage in die Runde. Betrifft mich nicht selbst, sondern ein Freund von mir, der mich gerade angerufen hat.
Er ist am 1.9.2024 in die Regelrente bekommen. Rente wurde mit Pension verrechnet. Alles soweit gut. Er hat allerdings die VAP Rente nie beantragt.
sondern erst, als er in der Regelrente war. Bekommt nun seit 1.9.24 monatlich diese VAP Rente. Neulich rief jemand vom Versorungsservice an, er müsse einige tausend nachbezahlen. Im günstigsten Fall kommt er mit 3000 € weg. Er bekommt in den nächsten Tagen schriflich mitgeteilt, um was es geht. Die Dame sagte nur es geht um VAP. um was könnte es bei der Nachzahlung gehen.
Vielen Dank für ein Feedback.
Re: VAP Rente
Verfasst: 4. Jul 2025, 21:49
von mroe2016
DRV Rente und VAP Rente wird beides bei der Pension gegengerechnet. Wenn er die VAP Rente nicht bei der BAnst angegeben hat werden sie jetzt die Pension rückwirkend gekürzt haben und er muss das zuviel bekommende Geld zurückzahlen.
Man ist tatsächlich verpflichtet beides zu beantragen und anzugeben bei der BAnst.
Re: VAP Rente
Verfasst: 4. Jul 2025, 22:29
von zeerookah
Eigentlich unlogisch. Die BAnst PT weiß schon ganz genau ob jemand einen Anspruch auf VAP & DRV Rente hat.
Ich bin von der BAnst für beides aufgefordert worden das zu beantragen und mußte auch einen Nachweis bringen das ich das gemacht habe.
Dein Freund wird keine monatliche Zahlung von der VAP bekommen. Er wird vermutlich einen einmaligen Gesamtbetrag/Abschlag bekommen haben.
Den muß er aber an die BAnst weiterleiten oder, glaube ich, Lebenslang eine Kürzung der Pension hinnehmen. Dazu muß diese Einmalzahlung der VAP auch noch versteuert werden.
Re: VAP Rente
Verfasst: 5. Jul 2025, 13:13
von sunny47
Verstehe ich jetzt nicht. Er muss also nachzahlen, weil er VAP nicht bei Pensionsantritt beantragt hat?
Ich bekomme VAP monatlich, seit ich in Pension bin. Seit ich in Regelrente bin, wird VAP der Regelrente zurerechnet und mit der Pension verrechnet. Nehme an, dass es so üblich ist.
Re: VAP Rente
Verfasst: 5. Jul 2025, 17:20
von zeerookah
Du bist verpflichtet Deine VAP Rente zu beantragen ab Regelalter. Wenn Du es nicht machst wird Dir trotzdem das Geld von Deiner Pension abgezogen.
Bei der VAP gibt es eine Grenze, ich glaube so 35€/monat, darunter wird dir ein Einmalbetrag gezahlt, darüber monatlich.
Du kannst Dir nicht aussuchen was du willst.
PS: Ich meine gelesen zu haben das die VAP 13 Jahre gezahlt wird. Danach bekommst du wieder Pension.
Wenn Du den Einmal Betrag bekommst geht der an die BAnst PT wenn Du keine Kürzung haben willst. Willst Du den Betrag behalten wird Dir die Pension Lebenslang gekürzt (nicht nur 13 Jahre) und Du mußt den Betrag beim Finanzamt versteuern.
Re: VAP Rente
Verfasst: 5. Jul 2025, 18:04
von Dienstunfall_L
zeerookah hat geschrieben: ↑5. Jul 2025, 17:20Wenn Du den Einmal Betrag bekommst geht der an die BAnst PT wenn Du keine Kürzung haben willst. Willst Du den Betrag behalten wird Dir die Pension Lebenslang gekürzt (nicht nur 13 Jahre) und Du mußt den Betrag beim Finanzamt versteuern.
Darüber müsste es eine schriftliche Information geben oder gegeben haben.
Wenn diese nicht erfolgt ist, kann man gegen die lebenslange Kürzung vorgehen.
Re: VAP Rente
Verfasst: 5. Jul 2025, 20:38
von zeerookah
Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑5. Jul 2025, 18:04
Darüber müsste es eine schriftliche Information geben oder gegeben haben.
Wenn diese nicht erfolgt ist, kann man gegen die lebenslange Kürzung vorgehen.
Ich bin im Zuge von DRV Rente & VAP Rente immer wieder von der BAnst angeschrieben worden und mußte auch einen Nachweis liefern das ich beides beantragt habe. Also eine schriftliche Information von der BAnst das beim Wegfall der VAP die Pension wieder aufgestockt wird habe ich auch nicht erhalten. Der Kontakt mit der BAnst ist sehr "bescheiden" vom Tonfall her. Auch bei der VAP gibt es keine Infos über die Länge der Zahlung und wie geschrieben keine Wahlmöglichkeiten. Könnte allerdings in den seitenlangen und sehr verklausulierten Beiblättern versteckt sein.
Als Beamter hat man von der VAP eher wenig, da sie ja nicht oben drauf kommt.
(ich wollte die VAP auch nicht haben, mußte sie aber nehmen, da ich unter die monatliche Zahlungen falle)
Bei einer einmaligen Zahlung leitet man das Geld an die BAnst und das Thema ist durch.
Nur so zur Info. Auch wenn von der BAnst so getan wird als haben sie keine Kontakte zur DRV & VAP, das stimmt so nicht.
Die BAnst wußte noch vor mir die Höhe meiner Rentenanpassung für dies Jahr. Sie hatten sie in die Pension für diesen Monat mit abgezogen, bevor ich Ihnen mein Schreiben von der DRV zugeleitet hatte.
Aber die BAnst hat einen modernen Vorteil, mit Ihnen kann man per Mail Kommunizieren. Bei der VAP gibt es sowas nicht.