Ich wurde aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand verabschiedet und bekomme Versorgungsbezüge.
Darf ich in einem anderen Bereich eine Ausbildung beginnen? Welche Konsequenzen zieht dies nach sich?
Bis zu welcher Höchstgrenze darf man dazuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge hat?
Kann mit bitte jemand weiterhelfen?
Dienstunfähigkeit - Ausbildung
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Re: Dienstunfähigkeit - Ausbildung
dienstherr fragen ist am einfachsten. normal bekommt man auch eine berechnung wie viel man dazu verdienen darf.
als konsequenz wird das haben, dass man in frage stellen wird, wieso du nicht bei deinem alten dienstherrn weiter arbeitest. so würde ich zumindest denken, wenn ich den fall zu bearbeiten hätte. außer du warst vllt lehrer und kannst nicht mehr an einer schule arbeiten
als konsequenz wird das haben, dass man in frage stellen wird, wieso du nicht bei deinem alten dienstherrn weiter arbeitest. so würde ich zumindest denken, wenn ich den fall zu bearbeiten hätte. außer du warst vllt lehrer und kannst nicht mehr an einer schule arbeiten
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Re: Dienstunfähigkeit - Ausbildung
Vielen Dank für die Antwort.
Ich war als Lehrer tätig und kann diese Tätigkeit nicht mehr aufnehmen.
Dachte, ich hätte unter der Kategorie Lehrer gepostet.
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Re: Dienstunfähigkeit - Ausbildung
Eine Nebentätigkeit im bestimmten Umfang ist idR möglich, jedoch - je nach BL - vom Dienstherren die ersten Jahre zu genehmigen. Weiterhin wird diese häufig auf 1/8 der üblichen Arbeitszeit bzw. des Deputats beschränkt. Die Frage ist jedoch, ob man tatsächlich DDU ist, wenn man eine vollständige Ausbildung beginnen kann und v.a. stellt sich die Frage, inwiefern der Genesungsprozess hierdurch gehindert wird? Nach der DDU geht es idR erstmal jährlich zur Nachuntersuchung. Dort muss man die neue Ausbildung angeben und natürlich wird sich der AA fragen, ob man nicht anderweitig eingesetzt und wieder reaktiviert werden kann? Teils sind Stellen im ÖD auch x Jahre nicht möglich.
Die Hinzuverdienstgrenze ist individuell uns muss bei der Besoldungsstelle angefragt werden. Minijob ist idR kein Problem.
Ich persönlich frage mich wie man es als Lehrer in DDU schafft eine komplette Ausbildung zu absolvieren? Ich habe die gleichen Voraussetzungen und schaffe nicht einmal einen Minijob....egal wo.
Die Hinzuverdienstgrenze ist individuell uns muss bei der Besoldungsstelle angefragt werden. Minijob ist idR kein Problem.
Ich persönlich frage mich wie man es als Lehrer in DDU schafft eine komplette Ausbildung zu absolvieren? Ich habe die gleichen Voraussetzungen und schaffe nicht einmal einen Minijob....egal wo.