Seite 1 von 1

Mindestversorgung bei Teilzeit

Verfasst: 23. Jun 2025, 15:40
von casiny
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur mindestversorgung. Ich wurde erst mit 48 spät verbeamtet und somit wird es später auf die mindestversorgung hinauslaufen.

Aktuell arbeite ich in Teilzeit 70%.

Wird die mindestversorgung später dann auch anteilig aufgrund der Teilzeit reduziert?

Re: Mindestversorgung bei Teilzeit

Verfasst: 23. Jun 2025, 19:53
von Manni66
Hi!
Im Falle einer Ruhestandsentritts wegen Dienstunfähigkeit wird die Mindestversorgung meines Wissens nicht wegen Teilzeit unterschritten.
Bei dem regelhaften Ruhestandseintritt wegen Erreichen des Pensionsalters möglicherweise schon. Ich meine, so etwas mal gelesen zu haben. Bin ich mir nicht sicher und könnte auch unterschiedlich sein, aus welchen Gründen man in Teilzeit ist.
Vielleicht weiß jemand anderes noch konkreter was dazu?

Re: Mindestversorgung bei Teilzeit

Verfasst: 24. Jun 2025, 08:17
von Mainstream1
Mindestversorgung ist Mindestversorgung. Ganz einfach.

Re: Mindestversorgung bei Teilzeit

Verfasst: 24. Jun 2025, 10:12
von Manni66
Ich glaube nicht, dass das so glasklar ist mit der Mindestversorgung.

Hier in der PDF gibt es dazu auf Seite 9 oben einen Hinweis dazu.

https://www.hsbi.de/media/hochschulverw ... chuere.pdf

Wird man wegen Alters in den Ruhestand versetzt, kann man unter Umständen unter die Mindestversorgung fallen. Diese ist eben nur bei Dienstunfähigkeit zu 100 Prozent sicher.

Die PDF gilt zwar für NRW. Da sich die Vorschriften meistens sehr ähneln, dürften die Regelungen bei Bund und anderen Ländern wahrscheinlich ähnlich ausfallen.