Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 50%
Moderator: Moderatoren
Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 50%
Hallo zusammen,
Ich brauche mal wieder eure Hilfe. Ich arbeite jetzt Teilzeit 35 Stunden die Woche und überlege auf 20 bzw. 20,5 Stunden zu reduzieren. Geht das und wenn ja kann mal die andere Hälfte mit einer weiteren TeilzeitStelle besetzen? Muss das eine verbeamtete Person sein? Wo kann man das nachlesen?
Danke
Ich brauche mal wieder eure Hilfe. Ich arbeite jetzt Teilzeit 35 Stunden die Woche und überlege auf 20 bzw. 20,5 Stunden zu reduzieren. Geht das und wenn ja kann mal die andere Hälfte mit einer weiteren TeilzeitStelle besetzen? Muss das eine verbeamtete Person sein? Wo kann man das nachlesen?
Danke
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Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 50%
wieso interessierst du dich dafür, wie die stelle dann besetzt wird? das ist doch problem des dienstherrn.
nachlesen kann man das im entsprechenden beamtengesetz, ob das geht.
nachlesen kann man das im entsprechenden beamtengesetz, ob das geht.
Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 50%
Da hast du Recht. Ich wollte darauf hinaus, was dann mit meinen Aufgaben ist. Momentane Situation ist, dass ich seit 3 Jahren von 41 auf 35 Stunden bin und die Arbeit nicht weniger geworden ist eher mehr durch hoheitiche Aufgaben die zeitnah erledigt werden müssen. Ich mache Mir Gedanken wenn ich die Stunden weiter reduziere dass es nicht besser wird. Viele auch Der Chef arbeiten in Vollzeit und verstehen es nicht. Wüsste auch nicht wer meinen Arbeit machen soll im Moment. Habt ihr da Erfahrungen?
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Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 50%
Das steht in §91 BBG
"Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen"
Es gibt auch Personen, die arbeiten sogar nur 8 Stunden die Woche. Entscheiden wird das dann deine Führungskraft in Abstimmung mit der Personalabteilung, die dann ggf. Stellenanteile ändert bzw. weitere organisatorische Maßnahmen trifft.
"Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen"
Es gibt auch Personen, die arbeiten sogar nur 8 Stunden die Woche. Entscheiden wird das dann deine Führungskraft in Abstimmung mit der Personalabteilung, die dann ggf. Stellenanteile ändert bzw. weitere organisatorische Maßnahmen trifft.
Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 50%
Alles klar danke
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Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 50%
Erfahrungsgemäß bleibt deine Arbeit gleich, du verdienst nur weniger ... Wenn man keine Kinder betreuen muss oder man nicht gezwungen ist, die Zeit außerhalb des Dienstes zu verbringen, macht Teilzeit keinen Sinn, m. E.Butzel201 hat geschrieben: ↑1. Jun 2025, 13:00 Da hast du Recht. Ich wollte darauf hinaus, was dann mit meinen Aufgaben ist. Momentane Situation ist, dass ich seit 3 Jahren von 41 auf 35 Stunden bin und die Arbeit nicht weniger geworden ist eher mehr durch hoheitiche Aufgaben die zeitnah erledigt werden müssen. Ich mache Mir Gedanken wenn ich die Stunden weiter reduziere dass es nicht besser wird. Viele auch Der Chef arbeiten in Vollzeit und verstehen es nicht. Wüsste auch nicht wer meinen Arbeit machen soll im Moment. Habt ihr da Erfahrungen?
Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 50%
Wenn ich auf 50% gehe und die anderen 50% neu besetzt werden, muss dann eine Beamtin oder ein Beamter auf die Stelle gesetzt werden?
Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 50%
Ich bin aus familiären Gründen in Teilzeit. Kind, Unterstützung Vater etc.
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Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 50%
Wenn sich das nicht geändert hat, kenne ich das so:
Eine Stelle kann nur ! mit Tarifbeschäftigten besetzt werden, eine Planstelle (also beamtenrechtlich aufgebrachte Stelle) wird mit Beamten besetzt, kann aber auch! für Tarifbeschäftigte genutzt werden. Da geht also beides.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass bei geringer Teilzeit man die gleiche Arbeit hat, da kann man nur an Mitarbeiter Teile delegieren. Wenn man die nicht hat, sieht es schlecht aus
Bei 50% kann man das aber nicht auffangen, da müsste eigentlich jemand mit ebenfalls 50% eingestellt werden. Ob das passiert und sich dann auch noch jemand findet, steht auf einem anderen Blatt
In der Theorie ist immer alles ganz prima, in der Praxis sieht es meist ganz anders aus
Eine Stelle kann nur ! mit Tarifbeschäftigten besetzt werden, eine Planstelle (also beamtenrechtlich aufgebrachte Stelle) wird mit Beamten besetzt, kann aber auch! für Tarifbeschäftigte genutzt werden. Da geht also beides.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass bei geringer Teilzeit man die gleiche Arbeit hat, da kann man nur an Mitarbeiter Teile delegieren. Wenn man die nicht hat, sieht es schlecht aus
Bei 50% kann man das aber nicht auffangen, da müsste eigentlich jemand mit ebenfalls 50% eingestellt werden. Ob das passiert und sich dann auch noch jemand findet, steht auf einem anderen Blatt
In der Theorie ist immer alles ganz prima, in der Praxis sieht es meist ganz anders aus

MS