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Beförderung möglich?
Verfasst: 7. Mai 2025, 20:15
von Jack89
Hallo zusammen,
heute hat mich mein Personaler angerufen. Aktuell gibt es insgesamt (mit mir) 4 Beamte welche von A9-> A10 befördert werden könnten. Drei könnten zum 01.09 befördert werden und ich zum 01.10..
Aktuell gib es 3 freie Planstellen A10 und zwei Leerstellen A10 welche mit Beamtinnen in der Elternzeit besetzt sind (bis 2027). Die Frage ist nun, könnte man mich auf einer Leerstelle der Beamtin befördern? Nächstes Jahr wäre die Planstelle wieder frei, da ich den Geschäftsbereich Wechsel.
Im Falle einer Beförderung, könnte man alle zeitgleich ernennen und mir eine Wirkungsurkunde aushändigen(zum 01.10)?
Vielen Dank

Re: Beförderung möglich?
Verfasst: 7. Mai 2025, 21:08
von Mainstream1
Wenn ich mich richtig erinnere, geht das nicht. Die Stellen dürfen auch nicht vorübergehend anderweitig besetzt werden, da es immer zwingende Gründe geben kann, die diesen Stelleninhaber/innen die aus Fürsorgegründen eine sofortige Rückkehr in den Dienst unter Abbruch der Elternzeit ermöglichen. Das wäre aber nicht mehr möglich, wenn die Leerstelle anderweitig belegt wäre. Zudem: Bei einer anderweitigen Besetzung der Leerstelle in Verbindung mit einer Beförderung wäre der Stellen-Kegel nicht mehr eingehalten, wobei dies bei Stellen bis A10 meist aber unproblematisch ist ( je nach Größe der Behörde).
Aus diesem Grund werden auch mehrere Teilstellen ( die durch Teilzeit anteilig frei sind) nicht vollständig (nach Zusammenfassung) vergeben.
Re: Beförderung möglich?
Verfasst: 8. Mai 2025, 11:23
von Jupiter
Hallo Jack89,
um einen Teil Deiner Frage zu beantworten: In Bayern darf die durch die Schaffung einer Leerstelle nach Art. 50 Abs. 3 BayHO frei werdende Planstelle nur bei Vorliegen eines unabweisbaren Personalbedarfs (vgl. VV Nr. 6 zu Art. 7 BayHO) besetzt werden. Hierbei sind die VV Nr. 1.10 und 1.13 zu Art. 49 BayHO zu beachten. In der Praxis kommt das selten vor, weil die Hürden eben recht hoch sind.
Re: Beförderung möglich?
Verfasst: 9. Mai 2025, 07:56
von Jack89
Vielen Dank für die Antworten!
Das habe ich mir fast gedacht beim lesen der LHO. Die Rückmeldung bestätigte meine und eure Sicht/ Einschätzung.
Eine andere Planstelle wird man vermutlich nicht für mich organisiert bekommen (aus dem selben Geschäftsbereich). Aktuell scheint dies nicht zu gehen und aufgrund meiner Versetzung vermutlich auch nicht gewollt.
Eine Frage stellt sich mir noch, obwohl ich noch nicht Beförderungsfähig bin zum Zeitpunkt der Ausschreibung der A10 Stellen, sollte ich mich dennoch auf die Stelle bewerben?
Meine letzte Regelberuteilung liegt schon 5 Jahre zurück aufgrund des Studiums.
Viele Grüße aus Hessen
Re: Beförderung möglich?
Verfasst: 9. Mai 2025, 17:50
von Mainstream1
Würde ich machen, allein um Intresse an einem Weiterkommen zu bekunden. Man weiß auch nie, was noch passiert. Vielleicht klappt es ja.