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Nachzahlung der Beihilfe nachdem man den Prozess gewonnen hat?

Verfasst: 7. Mai 2025, 12:10
von ArschVomDienst
Mahlzeit,

ich habe letztes Jahr meinen Prozess gegen das Land NRW wegen Zwangspensionierung gewonnen.

Nun warte ich seit über 3 Monaten auf eine Antwort, ob ich den Unterschied zwischen 70 zu 50 % Beihilfe zahlen muß.

Hat das schon mal jemand gemacht? Gibt's da Erfahrungswerte?

Meine private stellt sich auch ein wenig an

Grüße

Re: Nachzahlung der Beihilfe nachdem man den Prozess gewonnen hat?

Verfasst: 8. Mai 2025, 12:05
von Saxum
Ohne Erfahrungswert oder Kenntnis der Rechtsprechung: Nein, da der Unterschied zwischen 70% und 50% nicht von Ihnen verursacht wurde.

Re: Nachzahlung der Beihilfe nachdem man den Prozess gewonnen hat?

Verfasst: 8. Mai 2025, 14:23
von ArschVomDienst
Das wäre zu schön, denn evtl. müsste ich auch die private nachzahlen. Das könnte sich auf ca. 9000 € summieren.

Re: Nachzahlung der Beihilfe nachdem man den Prozess gewonnen hat?

Verfasst: 8. Mai 2025, 18:17
von Allium
das heißt du bist jetzt voll im Dienst ? mir wurde gesagt, dass man nicht wieder zu 50% bei der PKV versichert werden kann, wenn man einmal auf 30% wegen DDU runtergestuft war...das geht evt nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung....hat das bei dir geklappt?

Re: Nachzahlung der Beihilfe nachdem man den Prozess gewonnen hat?

Verfasst: 9. Mai 2025, 04:43
von ArschVomDienst
So gesehen war ich ja nicht raus, da das Gericht alles aufgehoben hat. Hat nur 4,5 Jahre gedauert. Ich habe eine Bescheinigung der Beihilfestelle, dass ich Anspruch auf 50% habe und der Rest noch geklärt werden muss. Somit bin ich zwar voll im Dienst, aber ohne Job. Beim Amtsarzt war ich. Das Gutachten wird aber dauern. Ist das 4. Die Geschichte läuft jetzt auch erst seit 11 Jahren.

Re: Nachzahlung der Beihilfe nachdem man den Prozess gewonnen hat?

Verfasst: 16. Mai 2025, 06:53
von ArschVomDienst
So, die wollen den vollen Ausgleich was überzahlt war. Also 20% der letzten 5 Jahre (etwas über 3100€). Demnach muss ich die letzten Jahre auch in der privaten nachversichern und das Finanzamt darf auch alles ändern.
Ergo: Viel Verwaltung und Nerven für Rechtswidrige Pensionierung. Nichts als Ärger bleibt somit übrig

Re: Nachzahlung der Beihilfe nachdem man den Prozess gewonnen hat?

Verfasst: 26. Mai 2025, 22:19
von Saxum
Halte ich persönlich als Laie so gefühlsmäßig für nicht für haltbar, da würde ich ggf. tatsächlich Widerspruch einlegen bzw. den Rechtsweg erneut begehen, weil die Reduzierung ja rechtswidrig verordnet wurde. Falls man doch "des Friedens Liebens" Zahlen möchte, mal gucken ob nicht immerhin Verjährungsfristen greifen?
Allium hat geschrieben: 8. Mai 2025, 18:17 das heißt du bist jetzt voll im Dienst ? mir wurde gesagt, dass man nicht wieder zu 50% bei der PKV versichert werden kann, wenn man einmal auf 30% wegen DDU runtergestuft war...das geht evt nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung....hat das bei dir geklappt?
Doch das geht schon, der Zauber liegt in § 199 VVG, wenn man die Sechs-Monats-Frist beachtet.

Re: Nachzahlung der Beihilfe nachdem man den Prozess gewonnen hat?

Verfasst: 27. Mai 2025, 08:13
von ArschVomDienst
Das meinte mein Anwalt damals auch. Habe ihn nochmal kontaktiert und warte auf Antwort.
Die Dienststelle hat meine Klage gegen die Zurruhesetzung nicht ans LBV gemeldet, was hätte passieren müsste. Dies könnte ein Grund sein, nicht alles zu zahlen.