Beförderung A6 zu A7 nach dem neuen DNeuG
Verfasst: 3. Sep 2009, 13:18
hallo,
folgendes:
ich bin seit dem 1.3.2009 beamter im mittleren dienst bei der bundeswehr (regierungssekretär).
laufe im moment ausserhalb vom dienstposten.
meine probezeit beträgt nach dem neuen DNeuG 3 Jahre. werde ich nache einem jahr auf A7 angehoben oder erst nach den 3 Jahren probezeit?
wie verhält sich das mit dem dienstposten, den ich ja nunmal nicht habe?!
Lieben gruß
lars
ich hoffe ihr könnt mir helfen!
folgendes:
ich bin seit dem 1.3.2009 beamter im mittleren dienst bei der bundeswehr (regierungssekretär).
laufe im moment ausserhalb vom dienstposten.
meine probezeit beträgt nach dem neuen DNeuG 3 Jahre. werde ich nache einem jahr auf A7 angehoben oder erst nach den 3 Jahren probezeit?
wie verhält sich das mit dem dienstposten, den ich ja nunmal nicht habe?!
Lieben gruß
lars
ich hoffe ihr könnt mir helfen!