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Beförderung A6 zu A7 nach dem neuen DNeuG

Verfasst: 3. Sep 2009, 13:18
von easylie
hallo,
folgendes:

ich bin seit dem 1.3.2009 beamter im mittleren dienst bei der bundeswehr (regierungssekretär).
laufe im moment ausserhalb vom dienstposten.
meine probezeit beträgt nach dem neuen DNeuG 3 Jahre. werde ich nache einem jahr auf A7 angehoben oder erst nach den 3 Jahren probezeit?
wie verhält sich das mit dem dienstposten, den ich ja nunmal nicht habe?!

Lieben gruß
lars

ich hoffe ihr könnt mir helfen!