Höhe der Bezüge bei DDU

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danreed70
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Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von danreed70 »

Hallo Zusammen,
hätte mal eine Frage zu den Bezügen bei DDU.
Werde im Mai 55 Jahre alt und Diensteintritt war der 01.08.1988, leider immer noch A7(Stufe 8).
Werde wohl demnächst in die DDU versetzt da ich eine Wiedereingliederung abbrechen musste.
Gibt es eine Formel nach der die Bezüge berrechnet werden?
Dienstunfall_L
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von Dienstunfall_L »

In diesem Thread findest du Links zu zwei Pensionsrechnern: https://www.beamtentalk.de/viewtopic.ph ... ner#p84822
Mainstream1
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von Mainstream1 »

Mit der Hinzurechnungszeit kommst du locker auf die 40 Jahre!
Bei DDU nur max.10,8 % Kürzung der Versorgungsbezüge, diese maximale Kürzung kommt aber dann in deinem Fall auch voll zum tragen.
MS
Käptn iglo
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von Käptn iglo »

Soweit ich mich erinnern kann, gibt es bei laufendem DDU-Verfahren eine Berechnung der Versorgungsbezüge
Käptn iglo
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von Käptn iglo »

Bei ER bin ich mir sicher, da ich selbst eine Berechnung erhalten hatte. Müsste aber eben bei DDU auch so sein.
Kringel
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von Kringel »

Hallo danreed70,

beauftrage doch einfach über den HR-Service eine Versorgungsauskunft. Nach Übermittlung der Daten/Übersendung der Personalakte an die BAnstPT erhältst du von dort die entsprechenden Informationen.

Gruß Kringel
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zeerookah
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von zeerookah »

@danreed70
Solltest Du geschieden sein und es besteht ein Versorgungsausgleich so tritt dieser bei Pensionierung auch sofort ein :idea:
AndyO
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von AndyO »

3511x0,7175x0,896x0,99=2.234,58

also gut 400 Euro oberhalb der Mindestversorgung.
Kringel
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von Kringel »

AndyO hat geschrieben: 20.04.2025 20:10 3511x0,7175x0,896x0,99=2.234,58

also gut 400 Euro oberhalb der Mindestversorgung.

Hallo AndyO,

A7 Stufe 8 ist momentan 3.684,10 Euro (Besoldungstabelle ab 01.03.2024)

Der Abzug für Pflegeleistungen gemäß § 50f Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) sollte auch berücksichtigt werden, dieser liegt seit dem 01.01.2025 bei 1,800 %

Gruß Kringel
Leo
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von Leo »

AndyO hat geschrieben: 20.04.2025 20:10 3511x0,7175x0,896x0,99=2.234,58

also gut 400 Euro oberhalb der Mindestversorgung.
Hallo Andy,gehen da nicht noch die 10,8 % wegen vorzeitiger Zurruhesetzung ab? LG
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zeerookah
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von zeerookah »

@danreed70
Geh eher von 2.050 Euro Brutto aus. Dazu kommen noch Steuern & PBeakk die davon abgehen.
Gehen wir mal vom schlechtesten aus dann bleiben Dir 1.600 Euro Netto
Wenn Du einen Versorgungsausgleich zu leisten hast sieht es noch schlechter aus.
Wenn Du verheiratet bist hast Du 100 Euro mehr.
Herm
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von Herm »

Grösser bein Draufklicken :
Pension Prognose.JPG
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Kringel
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von Kringel »

Leo hat geschrieben: 21.04.2025 08:46
AndyO hat geschrieben: 20.04.2025 20:10 3511x0,7175x0,896x0,99=2.234,58

also gut 400 Euro oberhalb der Mindestversorgung.
Hallo Andy,gehen da nicht noch die 10,8 % wegen vorzeitiger Zurruhesetzung ab? LG

Hallo Leo,

mit dem Faktor „0,896“ sind wohl die 10,8 % gemeint.

Gruß Kringel
Kringel
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von Kringel »

zeerookah hat geschrieben: 21.04.2025 09:24 @danreed70
Geh eher von 2.050 Euro Brutto aus. Dazu kommen noch Steuern & PBeakk die davon abgehen.
Gehen wir mal vom schlechtesten aus dann bleiben Dir 1.600 Euro Netto
Wenn Du einen Versorgungsausgleich zu leisten hast sieht es noch schlechter aus.
Wenn Du verheiratet bist hast Du 100 Euro mehr.

Hallo zeerookah,

wie kommst du auf 2.050 Euro Brutto ?

Gruß Kringel
Kringel
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Re: Höhe der Bezüge bei DDU

Beitrag von Kringel »

Herm hat geschrieben: 21.04.2025 12:00 Grösser bein Draufklicken :

Pension Prognose.JPG

Hallo Herm,

deine Prognose schaut gut aus ! (Sofern eine ruhegehaltsfähige Zulage vorliegt und keine Ausfallzeiten (Beurlaubung/Teilzeit) vorlagen)

Gruß Kringel
Zuletzt geändert von Kringel am 21.04.2025 12:54, insgesamt 1-mal geändert.