Hallo,
ich möchte meine aktuelle Abteilung wechseln, den Dienstherren aber nicht.
Üblicherweise geschieht dies, so meine ich, im Rahmen einer Umsetzung. I. d. R. bspw. bei internen Ausschreibungsverfahren.
Leider gibt es bei uns recht wenig interne Stellenausschreibungen und seit langer Zeit keine in meiner Besoldungsgruppe.
Die Zustände in meiner Abteilung verschlimmern sich allerdings seit Jahren bis hin zu einem Punkt, an dem es einfach nicht mehr geht. Das mir mittlerweile auferlegte Arbeitspensum ist in einer 40 Stunden Woche schlicht nicht zu schaffen und mat mit meiner Stellenbeschreibung auch nur noch bruchteilhaft zu tun.
Natürlich habe ich das Gespräch mit meinem Vorgesetzten gesucht, um die Situation zu verbessern und Lösungen auszuarbeiten. Dieser ist mir allerdings wochenlang konsequent aus dem Weg gegangen. Er möchte sich mit der Thematik schlicht nicht befassen. Daher habe ich für mich beschlossen, dass mir nur noch bleibt, die Abteilung zu verlassen.
Die Frage ist nun, wie stelle ich das ohne etwaige Stellenausschreibungen (am sinnvollsten) an. Kann man eine Umsetzung in eine andere Abteilung einfach so beantragen oder wie geht man da vor?
Theoretisch haben wir in mehreren Abeilungen Personalmangel.
Auch habe ich überlegt, im Zuge des Ganzen auch eine Überlastungsanzeige zu schreiben, auch wenn ich mir damit womöglich den weiteren Aufstieg versaue. Das bin ich mittlerweile aber bereit, in Kauf zu nehmen. Oder sollte ich davon eher absehen?
Über Hilfe oder Ratschläge wäre ich wirklich sehr dankbar.
Wie freiwillige Umsetzung in andere Abteilung erreichen?
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Re: Wie freiwillige Umsetzung in andere Abteilung erreichen?
Nun, hier gibt es für dich mehrere Möglichkeiten:
1. Du sprichst mit allen Beteiligten und hoffst, dass sie es freiwillig machen (diplomatische Lösung)
2. Du wirst der beste Mann im Team, alle bewundern dich, bist ein Begriff im Haus und der Chef kommt auf die Idee, dich woanders gewinnbringender einzusetzen und dir Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten (Karrierelösung)
3. Du bist ständig krank, jammerst über die Zustände in der Abteilung und holst dir ein psychologisches Gutachten (Plattmacherlösung)
4. Du versaust 15 von 10 Aufträgen (Inkompetenzlösung)
5. Du remonstrierst gegen Weisungen des Chefs, weißt alles besser und legst ständig Widersprüche ein (kriegerische Lösung)
Ansonsten kannst du von dir aus leider keine Umsetzung "beantragen"
Eine Überlastungsanzeige verhindert erst mal nicht, dass du weniger Arbeit bekommst oder zukünftig ein gechilltes Leben führst. Sie sorgt aber dafür, den Dienstherren "böswillig" zu machen. Wenn er mit deren Kenntnis "einfach so weitermacht" kannst du erst mal auch nichts tun. Erst im Schadensfall wird dann geprüft, welche Seite letztendlich Recht hat bzw. ob die Überlastungsanzeige gerechtfertigt war oder nur als Schutzbehauptung diente. Für gewöhnlich wird das aber nicht ignoriert, sondern geschaut, ob man an der derzeitigen Situation was verbessern kann.
1. Du sprichst mit allen Beteiligten und hoffst, dass sie es freiwillig machen (diplomatische Lösung)
2. Du wirst der beste Mann im Team, alle bewundern dich, bist ein Begriff im Haus und der Chef kommt auf die Idee, dich woanders gewinnbringender einzusetzen und dir Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten (Karrierelösung)
3. Du bist ständig krank, jammerst über die Zustände in der Abteilung und holst dir ein psychologisches Gutachten (Plattmacherlösung)
4. Du versaust 15 von 10 Aufträgen (Inkompetenzlösung)
5. Du remonstrierst gegen Weisungen des Chefs, weißt alles besser und legst ständig Widersprüche ein (kriegerische Lösung)
Ansonsten kannst du von dir aus leider keine Umsetzung "beantragen"
Eine Überlastungsanzeige verhindert erst mal nicht, dass du weniger Arbeit bekommst oder zukünftig ein gechilltes Leben führst. Sie sorgt aber dafür, den Dienstherren "böswillig" zu machen. Wenn er mit deren Kenntnis "einfach so weitermacht" kannst du erst mal auch nichts tun. Erst im Schadensfall wird dann geprüft, welche Seite letztendlich Recht hat bzw. ob die Überlastungsanzeige gerechtfertigt war oder nur als Schutzbehauptung diente. Für gewöhnlich wird das aber nicht ignoriert, sondern geschaut, ob man an der derzeitigen Situation was verbessern kann.
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Re: Wie freiwillige Umsetzung in andere Abteilung erreichen?
Hallo Hagen,
vielen Dank für das Aufzählen meiner Möglichkeiten.
Auch danke für die Einschätzung hinsichtlich einer etwaigen Überlastungsanzeige.
Dann werde ich mein Glück wohl mit Möglichkeit Nr. 1 versuchen müssen und mit dem Vorgesetzen meines Vorgesetzen reden. Mit meinem eigentlichen Vorgesetzen wollte ich es ja besprechen, dieser geht mir aber ja leider aus dem Weg.
Die Möglichkeiten Nr. 3 bis 5 kann ich glaube ich einfach nicht durchziehen und die Möglichkeit Nr. 2 kann ich denke ich auch ausschließen weil das in unserer Behörde, glaube ich, leider nicht so läuft..
Kann ich dann, wenn Möglichkeit 1 zum Erfolg führen sollte, einfach so zeitnah versetzt werden?
Obwohl ich fast nicht davon ausgehe, dass es klappt, da vermutlich damit argumentiert werden wird, dass wir ja Personalmangel in meiner Abteilung haben (aber auch nicht so viel, um zusätzliches Personal einzustellen...)
Edit.:
Vielleicht noch eine Frage. Wie ist es eigentlich mit meinen über die Jahre immer weiter gewachsenen Aufgabengebieten?
Diese finden sich weder in meiner Stellenbwertung noch meiner Stellenbeschreibung.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass diese zeitnah in meine Stellenbeschreibung mitaufgenommen werden, da sie womöglich eine Höhergruppierung auslösen könnten? (Ich weiß einen Anspruch auf Beförderung habe ich ggfs. trotzdem nicht).
Ich mache die Arbeiten dauerhaft zusätzlich.
Und ich meine, man kann einem Beamten ja nicht unendlich zusätzlich Aufgabengebiete auferlegen, die er zeitlich schlicht nicht erledigen kann? Es muss doch eine Art Sicherheitsmechnismus geben, oder?
vielen Dank für das Aufzählen meiner Möglichkeiten.
Auch danke für die Einschätzung hinsichtlich einer etwaigen Überlastungsanzeige.
Dann werde ich mein Glück wohl mit Möglichkeit Nr. 1 versuchen müssen und mit dem Vorgesetzen meines Vorgesetzen reden. Mit meinem eigentlichen Vorgesetzen wollte ich es ja besprechen, dieser geht mir aber ja leider aus dem Weg.
Die Möglichkeiten Nr. 3 bis 5 kann ich glaube ich einfach nicht durchziehen und die Möglichkeit Nr. 2 kann ich denke ich auch ausschließen weil das in unserer Behörde, glaube ich, leider nicht so läuft..
Kann ich dann, wenn Möglichkeit 1 zum Erfolg führen sollte, einfach so zeitnah versetzt werden?
Obwohl ich fast nicht davon ausgehe, dass es klappt, da vermutlich damit argumentiert werden wird, dass wir ja Personalmangel in meiner Abteilung haben (aber auch nicht so viel, um zusätzliches Personal einzustellen...)
Edit.:
Vielleicht noch eine Frage. Wie ist es eigentlich mit meinen über die Jahre immer weiter gewachsenen Aufgabengebieten?
Diese finden sich weder in meiner Stellenbwertung noch meiner Stellenbeschreibung.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass diese zeitnah in meine Stellenbeschreibung mitaufgenommen werden, da sie womöglich eine Höhergruppierung auslösen könnten? (Ich weiß einen Anspruch auf Beförderung habe ich ggfs. trotzdem nicht).
Ich mache die Arbeiten dauerhaft zusätzlich.
Und ich meine, man kann einem Beamten ja nicht unendlich zusätzlich Aufgabengebiete auferlegen, die er zeitlich schlicht nicht erledigen kann? Es muss doch eine Art Sicherheitsmechnismus geben, oder?
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Re: Wie freiwillige Umsetzung in andere Abteilung erreichen?
Ja, du kannst von heute auf morgen versetzt werden. Für gewöhnlich lässt man aber eine gewisse Abwicklungszeit und Abschiedsphase. Ich hatte mal einen Kollegen, der war wohl in Möglichkeit 3 gefangen (entweder wirklich unverschuldet oder mit Absicht), hat über ein Dreivierteljahr gefehlt und wäre beim ersten Auftauchen im Büro sofort versetzt worden. Das habe ich dann allerdings nicht mehr mitbekommen, weil ich dann selbst die Abteilung gewechselt habe. Innerhalb eines Tages kann das theoretisch vollzogen werden, wenn der entsprechende Wille da ist.
Es gibt ein Fürsorgeprinzip, welches der Dienstherr einzuhalten hat, aber grds. kann er dich mit allem beschäftigen, was deinem Niveau entspricht. Und bei dir deckt das das ganze Aufgabenspektrum des gehobenen Dienstes ab. Du hast sozusagen nur einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Das ist nicht so wie bei den Angestellten, die eine bestimmte Funktion und Aufgaben ausüben und damit automatisch besser gestellt werden bzw. mehr Geld bekommen. Deine Aufgaben solltest du in deine Beurteilung mit aufnehmen lassen. Manche Behörden haben allerdings nur einen "Ankreuztest" und da steht dann nur auf der Titelseite "Abteilung sowieso 2020-2025, Sachbearbeitung X."
Er kann dir allerdings auch so viele Aufgaben geben, wie er will. Irgendwann trifft ihn halt das Organisationsverschulden. Spätestens, wenn neben dem Rathaus plötzlich ein Bordell aufmacht oder die Sozialhilfeempfänger vor der Tür des Bürgermeisters Schlange stehen, weil kein Geld überwiesen wurde oder kein Geld mehr ausgezahlt werden kann, weil der Haushalt noch nicht steht, merkt er es schon, falls er z. B. deine Überlastungsanzeige einfach ignoriert.
Sofern du nichts anderes vorweisen kannst, wie z. B. eine Leistungsprämie mit Text, kannst du nur einen Widerspruch einlegen (der zur Akte genommen wird) und dich darin selber loben. Hab ich auch schon mal gemacht. Was wirklich wichtig wäre ist wohl eher, dass irgendwo steht, dass du Führungsaufgaben übernommen hast, da dies karrierefördernd sein kann.
In keinem Bewerbungsgespräch habe ich bisher gesehen, dass eine Stellenbeschreibung einer frühreren Stelle als Beweis vorglegt hätte werden müssen. Von demher kannst du deine Aufgaben auch selber im Bewerbungsverfahren ausschmücken.
Inwieweit deine Aufgaben eine Beförderung auslösen, hängt vom Dienstherren ab. Bei einer Kommune z. B. musst du dich auf höherwertige Stellen immer bewerben. Und wenn die dich auf die Stelle setzen, wirst du in der Regel innerhalb von 3 Monaten befördert (sofern die gesetzliche Wartezeit erfüllt ist). Beim Staat sitzt du häufig zumindest ab einer Mittelbhörde auf A9 - A13 Stellen und wirst durchbefördert. Bei manchen geht's halt schneller und bei manchen etwas langsamer, je nachdem, wieviel Punkte sie sich verdient haben.
Es gibt ein Fürsorgeprinzip, welches der Dienstherr einzuhalten hat, aber grds. kann er dich mit allem beschäftigen, was deinem Niveau entspricht. Und bei dir deckt das das ganze Aufgabenspektrum des gehobenen Dienstes ab. Du hast sozusagen nur einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Das ist nicht so wie bei den Angestellten, die eine bestimmte Funktion und Aufgaben ausüben und damit automatisch besser gestellt werden bzw. mehr Geld bekommen. Deine Aufgaben solltest du in deine Beurteilung mit aufnehmen lassen. Manche Behörden haben allerdings nur einen "Ankreuztest" und da steht dann nur auf der Titelseite "Abteilung sowieso 2020-2025, Sachbearbeitung X."
Er kann dir allerdings auch so viele Aufgaben geben, wie er will. Irgendwann trifft ihn halt das Organisationsverschulden. Spätestens, wenn neben dem Rathaus plötzlich ein Bordell aufmacht oder die Sozialhilfeempfänger vor der Tür des Bürgermeisters Schlange stehen, weil kein Geld überwiesen wurde oder kein Geld mehr ausgezahlt werden kann, weil der Haushalt noch nicht steht, merkt er es schon, falls er z. B. deine Überlastungsanzeige einfach ignoriert.
Sofern du nichts anderes vorweisen kannst, wie z. B. eine Leistungsprämie mit Text, kannst du nur einen Widerspruch einlegen (der zur Akte genommen wird) und dich darin selber loben. Hab ich auch schon mal gemacht. Was wirklich wichtig wäre ist wohl eher, dass irgendwo steht, dass du Führungsaufgaben übernommen hast, da dies karrierefördernd sein kann.
In keinem Bewerbungsgespräch habe ich bisher gesehen, dass eine Stellenbeschreibung einer frühreren Stelle als Beweis vorglegt hätte werden müssen. Von demher kannst du deine Aufgaben auch selber im Bewerbungsverfahren ausschmücken.
Inwieweit deine Aufgaben eine Beförderung auslösen, hängt vom Dienstherren ab. Bei einer Kommune z. B. musst du dich auf höherwertige Stellen immer bewerben. Und wenn die dich auf die Stelle setzen, wirst du in der Regel innerhalb von 3 Monaten befördert (sofern die gesetzliche Wartezeit erfüllt ist). Beim Staat sitzt du häufig zumindest ab einer Mittelbhörde auf A9 - A13 Stellen und wirst durchbefördert. Bei manchen geht's halt schneller und bei manchen etwas langsamer, je nachdem, wieviel Punkte sie sich verdient haben.
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Re: Wie freiwillige Umsetzung in andere Abteilung erreichen?
Ich hätte noch einen Hinweis zu Variante 3: Bei 30 Krankheitstagen innerhalb von einem Jahr steht Dir ein BEM-Verfahren zu. In diesem Verfahren gibt es (theoretisch) die Möglichkeit, eine Umsetzung vorzunehmen. Da müssten aber alle Seiten mitspielen und entsprechende medizinische Befunde vorliegen.
Ich möchte mit diesem Hinweis nicht sagen, dass Du einen auf "krank" machen sollst, sondern dass es eine Möglichkeit wäre, falls die entsprechenden Krankheitstage wirklich anfallen - was bei zunehmender Arbeitsbelastung durchaus in absehbarer Zeit passieren könnte (was ich Dir natürlich nicht wünsche).
Ich möchte mit diesem Hinweis nicht sagen, dass Du einen auf "krank" machen sollst, sondern dass es eine Möglichkeit wäre, falls die entsprechenden Krankheitstage wirklich anfallen - was bei zunehmender Arbeitsbelastung durchaus in absehbarer Zeit passieren könnte (was ich Dir natürlich nicht wünsche).
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Re: Wie freiwillige Umsetzung in andere Abteilung erreichen?
Ich habe Kontakt mit der Abteilung aufgenommen und mich im Rahmen einer Hospitation angeboten. Stellen sind perse fast immer vorhanden, dazu müssen jene nicht mal ausgeschrieben werden. Hat bei mir vor einem Jahr zwischen Kontaktaufnahme und Umsetzung keine 2 Monate gedauert.