Beihilfe bei Unterbringung

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Knapp
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Behörde:

Beihilfe bei Unterbringung

Beitrag von Knapp »

Pfelgeheimkosten
belaufen sich inzwischen bei rund 5000 € oder merh im Monat...
Neben den bekannten Pauschalbeträgen gibt es von der Beihilfe noch einen Leistungszuschlag, der zwischen 15 bis 75 % der Pflegeheimkosten - abhängig von der Dauer der Unterbringung- beträgt.
Darüber hinaus aber auch noch.....
zur Vermeidung, dass beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen in eine wirtschaftliche Notlage geraten, kann im Rahmen einer Härtefallregelung auf besonderen Antrag eine weitergehende Beihilfe als einkommensabhängige Mehrleistung zu den Kosten der vollstationären Pflege gewährt werden. Die einkommensabhängige Mehrleistung wird auch für berücksichtigungsfähige Angehörige gewährt, die Mitglieder in der sozialen Pflegeversicherung sind.

Die individuelle Berechnung erscheint mir als Laie sehr undurchsichtig. Die Beispiele auf den einschlägigen Seiten der Behörden sind zwar nachvollziehbar, aber in der Regel nach meinem Empfinden einfache Fallkonstellatioinen.
Eine Berechnung im Vorfeld ist nicht Aufgabe der Beihilfestellen.
Wer kann mich - vielleicht als SB aus einer Beihilfestelle Bund- mit einer sachgerechen Musterlösung unterstützen?
Danke.
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