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Schwerbehinderung; Voraussetzung für Pensionierung?

Verfasst: 19. Mär 2025, 09:16
von burkhardl
Hallo zusammen,
ich würde mir sehr wünschen, dass ich vielleicht in diesem Forum für mich nützliche Tips, Hinweise oder Hilfestellungen finden könnte;
Ich bin 60 Jahre alt;
Seit Jahrzehnten schwerbehindert; GdB von 90
Von der Telekom schon vor vielen Jahren an die Strabag PFS ausgeliehen/beurlaubt.
Folgende Fragen stellen sich mir:
- Ist immer noch die Bundesanstalt Post/Telekom für die zu erwartenden Versorgungsberechnungen zuständig oder die Telekom-HR-DTSE?
- Wer könnte mir bei der Gesamtthematik Pensionierung von Schwerbehinderten evtl. Unterstützung leisten?
- Könnte ich tatsächlich schon ganz offiziell als 60 jähriger Schwerbehinderter einen Antrag auf Pensionierung stellen? Muss diesem dann auch immer
stattgegeben werden? Welche Abschläge hätten hier Schwerbehinderte?
- Wenn ich 63 Jahre und 2 Monate alt bin, gleichzeitig dann aber 40 Dienstjahre habe, könnte ich dann als Schwerbehinderter oder, was ich in www.-
Foren entdeckt habe, mit einer bestätigten Dienstunfähigkeit, ohne Abschläge in Pension gehen? Diese DU könnte ich schon jetzt bestätigt bekommen.
- Gibt es bei der Gesamtthematik große Unterschiede zwischen Bundesbeamte, Länderbeamte und Beamte der Postnachfolgeunternehmen?
Evtl. vielleicht strengere Vorgaben bei der Telekom?

Schon mal herzlichen Dank an Alle, die vielleicht einen hilfreichen Tip für mich haben!
Schöne Grüße
BurkhardL

Re: Schwerbehinderung; Voraussetzung für Pensionierung?

Verfasst: 19. Mär 2025, 14:37
von Kringel
Hallo burkhardl,

zu deiner ersten Frage:

Eine Versorgungsauskunft/Versorgungsberechnung muss über Telekom-HR-DTSE beauftragt/angestossen werden. HR gibt die Informationen/Daten an die Bundesanstalt Post/Telekom weiter und von dort erhältst du die gewünscht Auskunft per Post.

Gruss Kringel

Re: Schwerbehinderung; Voraussetzung für Pensionierung?

Verfasst: 19. Mär 2025, 14:48
von Kringel
Nachtrag:

Auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums habe ich folgende Infos zu einigen deiner Fragen gefunden:


„Welche Versorgungsabschläge gelten für Beamtinnen und Beamte, die auf Antrag vorzeitig in den Ruhestand gehen?“

1.)Beamtinnen und Beamte können auf eigenen Antrag mit Erreichen des 63. Lebensjahres auf Antrag in den Ruhestand gehen. Die schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr führt indes zu höheren Abschlägen auf die Versorgungsbezüge. So steigt dieser mit Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze auf 14,4 % (4 Jahre x 3,6 %). Bei 45 Dienstjahren ist ein abschlagfreier Ruhestand mit dem 65. Lebensjahr möglich.

2.)Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte können auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Seit dem Jahr 2012 wird diese Altersgrenze bis zum Jahr 2025 schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben. Auch hier beträgt der Abschlag 3,6 % pro Jahr, maximal jedoch 10,8 %.

Re: Schwerbehinderung; Voraussetzung für Pensionierung?

Verfasst: 19. Mär 2025, 16:49
von Rorbert001
wenn du mit 63 und 40 Dienstjahren gehst wirst du voraussichtlich 7,2% (zwei Jahre) abgezogen bekommen. Mit jedem Jahr vor dem 63. Lebensjahr verringert sich dein Satz von 71,75%, da du nach deiner Beschreibung die 40 Dienstjahre erst mit 63 Jahren erreichst.
Siehe hierzu unter Versorgungsabschlag:
https://www.bmi.bund.de/DE/service/lexi ... v2=9391132
Rechnest du die 40 Jahre ab dem 17. Lebensjahr?

Re: Schwerbehinderung; Voraussetzung für Pensionierung?

Verfasst: 19. Mär 2025, 17:19
von Kringel
weiterer Nachtrag zu zwei deiner Fragen:


„ - Wer könnte mir bei der Gesamtthematik Pensionierung von Schwerbehinderten evtl. Unterstützung leisten?“

Wende dich diesbezüglich an den zuständigen Betriebsrat und an die zuständige Schwerbehindertenvertretung



„ - Gibt es bei der Gesamtthematik große Unterschiede zwischen Bundesbeamte, Länderbeamte und Beamte der Postnachfolgeunternehmen?“

Beamte der Postnachfolgeunternehmen (PNU) sind Bundesbeamte / Jedes Bundesland hat eigene Gesetze für seine Beamte

Re: Schwerbehinderung; Voraussetzung für Pensionierung?

Verfasst: 19. Mär 2025, 20:15
von Andrea55
Hallo burkhardl,

du kannst als schwerbehinderter Bundesbeamter, Jahrgang 1965, erst mit 62 Jahren selbst den Ruhestand beantragen. Früher wegen dauernder Dienstunfähigkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_ ... 10009.html

So wie @Kringel auch geschrieben hat.