Hallo zusammen,
Leider konnte ich keine konkrete Antwort hier im Forum auf meine Frage finden und hoffe da auf euer Schwarmwissen.
Ich bin pensioniert und möchte meine Rente gern dauerhaft im Ausland verleben. Außerhalb der EU. Konto und eine Meldeadresse wird bzw muss ja hier weiterhin in Deutschland bestehen bleiben.
Wie sieht es da mit der Beihilfe aus? Bin ich sowie meine minderjährigen Kinder da weiterhin behilfeberechtigt? Gibt es Einschränkungen?
Pensionierte Bundesbeamtin beihilfefähig außerhalb der EU lebend
Moderator: Moderatoren
Re: Pensionierte Bundesbeamtin beihilfefähig außerhalb der EU lebend
Eine Meldeadresse in erlischt automatisch lt Gsetz wenn man über die Hälfte des Jahres im Ausland wohnt.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden, § 17 Abs. 2 S. 1 BMG.
ZUr Beihilfe: soweit mir bekannt ist, wird die Beihilfe weiter bezahlt. Wenn die PKV weiter besteht, wird diese nach den Vorgaben ihrer Satzung/Geschäftsbedingungen zahlen.
Zur Einkommensteuer: https://www.ecovis-rts.de/aktuelles/bei ... chten.html
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden, § 17 Abs. 2 S. 1 BMG.
ZUr Beihilfe: soweit mir bekannt ist, wird die Beihilfe weiter bezahlt. Wenn die PKV weiter besteht, wird diese nach den Vorgaben ihrer Satzung/Geschäftsbedingungen zahlen.
Zur Einkommensteuer: https://www.ecovis-rts.de/aktuelles/bei ... chten.html