Hinzuverdienst DDU
Verfasst: 3. Mär 2025, 20:06
Dear all,
ich bin seit über 5 Jahre DDU wegen eines Dienstunfalls in BW. Beziehe Unfallruhegehalt i.H.v. knapp 67,xx % aus A13 Stufe 10 und einen Unfallausgleich. Prozentualer Familienzuschlag für verheiratet, da ich nachehelichen U. zahlen muss, plus 1 Kind werden gezahlt.
1. In BW gilt wohl, dass ich bis 5 Jahre nach Eintritt in die Pension eine Nebentätigkeit anzeigen und genehmigen muss. Eintritt war 27.2.2020, Arbeitsvertrag würde am 14.03.2025 beginnen. Es handelt sich um einen Unterricht über 6 Stunden (tatsächlich unterrichte ich nur 4 Stunden) / 25% an einer Ersatzschule. Grund hierfür ist, dass ich lt. Therapeutin positive Erfahrungen in der Schule brauche, damit ich nicht völlig vor die Hunde gehe und mein Kind mittlerweile sogar nicht mehr von ihrer Schule abholen kann.
2. Mein Problem ist der Hinzuverdienst. Ich habe das Gefühl, ich muss noch Geld mitbringen. Ich werden 1400 Euro brutto haben. In BW darf ich jedoch nur die 71,75% verdienen + 325 Euro...das alles brutto, da ich einen normalen AV haben. Zwar ohne RV, PV und AV, aber dennoch. Weniger verdienen, funktioniert nicht, da die Schule mein Gehalt rückerstattet bekommt. Kann es tatsächlich sein, dass ich am Ende durch Steuerklasse 6 im Nebenjob weniger habe oder nur minimal mehr als wenn ich gar nichts machen würde? Minijob wäre mir am liebsten, funktioniert aber auch nicht.
Ich muss und will diese Stelle annehmen - ist 60 Minuten weg in einem anderen BL, da ich in meinem BL nicht mehr arbeiten kann (Kopf macht es nicht mit). Es sind insg. nur 20-25 Tage von März bis Juli. Wie gesagt, ich MUSS das machen...sonst sehe ich für mich schwarz. Ehrenamtlich will ich nicht, v.a. da ich damit nicht in die Schule komme. Sozialpädagogik oder Kindergarten funktioniert in BW auch nicht, da ich kein GS- bzw. HS-Lehramt habe, sondern Sek II....damit fehlt in BW die pädagogische Ausbildung.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte bzw. mich bestätigen könnte.
VG Lavi
ich bin seit über 5 Jahre DDU wegen eines Dienstunfalls in BW. Beziehe Unfallruhegehalt i.H.v. knapp 67,xx % aus A13 Stufe 10 und einen Unfallausgleich. Prozentualer Familienzuschlag für verheiratet, da ich nachehelichen U. zahlen muss, plus 1 Kind werden gezahlt.
1. In BW gilt wohl, dass ich bis 5 Jahre nach Eintritt in die Pension eine Nebentätigkeit anzeigen und genehmigen muss. Eintritt war 27.2.2020, Arbeitsvertrag würde am 14.03.2025 beginnen. Es handelt sich um einen Unterricht über 6 Stunden (tatsächlich unterrichte ich nur 4 Stunden) / 25% an einer Ersatzschule. Grund hierfür ist, dass ich lt. Therapeutin positive Erfahrungen in der Schule brauche, damit ich nicht völlig vor die Hunde gehe und mein Kind mittlerweile sogar nicht mehr von ihrer Schule abholen kann.
2. Mein Problem ist der Hinzuverdienst. Ich habe das Gefühl, ich muss noch Geld mitbringen. Ich werden 1400 Euro brutto haben. In BW darf ich jedoch nur die 71,75% verdienen + 325 Euro...das alles brutto, da ich einen normalen AV haben. Zwar ohne RV, PV und AV, aber dennoch. Weniger verdienen, funktioniert nicht, da die Schule mein Gehalt rückerstattet bekommt. Kann es tatsächlich sein, dass ich am Ende durch Steuerklasse 6 im Nebenjob weniger habe oder nur minimal mehr als wenn ich gar nichts machen würde? Minijob wäre mir am liebsten, funktioniert aber auch nicht.
Ich muss und will diese Stelle annehmen - ist 60 Minuten weg in einem anderen BL, da ich in meinem BL nicht mehr arbeiten kann (Kopf macht es nicht mit). Es sind insg. nur 20-25 Tage von März bis Juli. Wie gesagt, ich MUSS das machen...sonst sehe ich für mich schwarz. Ehrenamtlich will ich nicht, v.a. da ich damit nicht in die Schule komme. Sozialpädagogik oder Kindergarten funktioniert in BW auch nicht, da ich kein GS- bzw. HS-Lehramt habe, sondern Sek II....damit fehlt in BW die pädagogische Ausbildung.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte bzw. mich bestätigen könnte.
VG Lavi