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Hinzuverdienst DDU

Verfasst: 3. Mär 2025, 20:06
von lavinia21
Dear all,

ich bin seit über 5 Jahre DDU wegen eines Dienstunfalls in BW. Beziehe Unfallruhegehalt i.H.v. knapp 67,xx % aus A13 Stufe 10 und einen Unfallausgleich. Prozentualer Familienzuschlag für verheiratet, da ich nachehelichen U. zahlen muss, plus 1 Kind werden gezahlt.

1. In BW gilt wohl, dass ich bis 5 Jahre nach Eintritt in die Pension eine Nebentätigkeit anzeigen und genehmigen muss. Eintritt war 27.2.2020, Arbeitsvertrag würde am 14.03.2025 beginnen. Es handelt sich um einen Unterricht über 6 Stunden (tatsächlich unterrichte ich nur 4 Stunden) / 25% an einer Ersatzschule. Grund hierfür ist, dass ich lt. Therapeutin positive Erfahrungen in der Schule brauche, damit ich nicht völlig vor die Hunde gehe und mein Kind mittlerweile sogar nicht mehr von ihrer Schule abholen kann.

2. Mein Problem ist der Hinzuverdienst. Ich habe das Gefühl, ich muss noch Geld mitbringen. Ich werden 1400 Euro brutto haben. In BW darf ich jedoch nur die 71,75% verdienen + 325 Euro...das alles brutto, da ich einen normalen AV haben. Zwar ohne RV, PV und AV, aber dennoch. Weniger verdienen, funktioniert nicht, da die Schule mein Gehalt rückerstattet bekommt. Kann es tatsächlich sein, dass ich am Ende durch Steuerklasse 6 im Nebenjob weniger habe oder nur minimal mehr als wenn ich gar nichts machen würde? Minijob wäre mir am liebsten, funktioniert aber auch nicht.

Ich muss und will diese Stelle annehmen - ist 60 Minuten weg in einem anderen BL, da ich in meinem BL nicht mehr arbeiten kann (Kopf macht es nicht mit). Es sind insg. nur 20-25 Tage von März bis Juli. Wie gesagt, ich MUSS das machen...sonst sehe ich für mich schwarz. Ehrenamtlich will ich nicht, v.a. da ich damit nicht in die Schule komme. Sozialpädagogik oder Kindergarten funktioniert in BW auch nicht, da ich kein GS- bzw. HS-Lehramt habe, sondern Sek II....damit fehlt in BW die pädagogische Ausbildung.

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte bzw. mich bestätigen könnte.

VG Lavi

Re: Hinzuverdienst DDU

Verfasst: 3. Mär 2025, 22:00
von Dienstunfall_L
Hallo
In BW darf ich jedoch nur die 71,75% verdienen + 325 Euro
Hast du diese Auskunft schriftlich?
Ist es beim Mindesunfallruhegehalt nicht so, dass du nicht über 66,6….7 % kommen darfst?
Wenn du es nicht schriftlich hast, frag vorsichtshalber bei der Zahlstelle nach.
VG

Re: Hinzuverdienst DDU

Verfasst: 4. Mär 2025, 08:03
von lavinia21
Das LBV hat mir eine Berechnung zukommen lassen, in der knapp 2000 Euro brutto ausgewiesen sind, die ich hinzuverdienen darf.

Das Problem ist jedoch, dass meine DDU nicht berücksichtigt wurde und eben mein Unfallruhegehalt. Das ist bei mir schon bei 67,xx %. D.h. auf die 71,75% habe ich nicht mehr viel + 325 Euro und das alles brutto. Ich würde 1400 Euro brutto verdienen, von denen am Ende knapp 250 Euro netto übrig bleiben würden...wenn es gut läuft.

Re: Hinzuverdienst DDU

Verfasst: 4. Mär 2025, 09:09
von Mainstream1
Ich habe das so verstanden, dass du das vor allem für deine Gesundheit machst. Das Geld ist doch dann nicht so wichtig.
Zudem ist ja klar, dass du nicht weiter so hoch alimentiert werden kannst, wenn du da viel verdienst.
Also starten und dann sehen, was übrig bleibt. Musst du ja sowieso mitteilen.

Re: Hinzuverdienst DDU

Verfasst: 4. Mär 2025, 12:32
von Dienstunfall_L
s. PN

Re: Hinzuverdienst DDU

Verfasst: 4. Mär 2025, 12:49
von lavinia21
Mainstream1 hat geschrieben: 4. Mär 2025, 09:09 Ich habe das so verstanden, dass du das vor allem für deine Gesundheit machst. Das Geld ist doch dann nicht so wichtig.
Zudem ist ja klar, dass du nicht weiter so hoch alimentiert werden kannst, wenn du da viel verdienst.
Also starten und dann sehen, was übrig bleibt. Musst du ja sowieso mitteilen.

Naja, ich bin ehrlich: Ein Minjob sollte netto schon herausspringen. Ich muss meine Tochter 2 x wöchentlich nun gegen Entgeld betreuen lassen. Ich habe 4x 60km Fahrt pro Woche. Ich muss mir sämtliches Material kaufen, da bisher nicht in dieser Klasse/ in diesem Profil unterrichtet.
Natürlich mache ich es auch für mich, aber weniger als 200 Euro netto am Ende rauszuhaben...ganz ehrlich...das ist nicht normal. Ein Minjob würde ich brutto für netto bekommen, aber da hier alles gekürzt wird und normal versteuert inkl. SV, komme ich wie gesagt unter die 200 Euro netto am Ende.

Re: Hinzuverdienst DDU

Verfasst: 5. Mär 2025, 14:32
von AndyO
lavinia21 hat geschrieben: 4. Mär 2025, 12:49
Mainstream1 hat geschrieben: 4. Mär 2025, 09:09 Ich habe das so verstanden, dass du das vor allem für deine Gesundheit machst. Das Geld ist doch dann nicht so wichtig.
Zudem ist ja klar, dass du nicht weiter so hoch alimentiert werden kannst, wenn du da viel verdienst.
Also starten und dann sehen, was übrig bleibt. Musst du ja sowieso mitteilen.

Naja, ich bin ehrlich: Ein Minjob sollte netto schon herausspringen. Ich muss meine Tochter 2 x wöchentlich nun gegen Entgeld betreuen lassen. Ich habe 4x 60km Fahrt pro Woche. Ich muss mir sämtliches Material kaufen, da bisher nicht in dieser Klasse/ in diesem Profil unterrichtet.
Natürlich mache ich es auch für mich, aber weniger als 200 Euro netto am Ende rauszuhaben...ganz ehrlich...das ist nicht normal. Ein Minjob würde ich brutto für netto bekommen, aber da hier alles gekürzt wird und normal versteuert inkl. SV, komme ich wie gesagt unter die 200 Euro netto am Ende.
Also der Minijob + Werbungskosten ist immer frei. Wäre mir neu dass das in einem Bundesland anders wäre. Drüber könnest du auch nach Teildienstfähigkeit gefragt werden. Deshalb belassen es die meisten DDUler beim Minijob.

Re: Hinzuverdienst DDU

Verfasst: 5. Mär 2025, 20:17
von lavinia21
Der Job, den ich mache, ist mit 4 Stunden angesetzt und das ist mir eigentlich schon zu viel, aber für 4.5 Monate (bez. am Ende nur 2,5, in denen ich wirklich unterrichte...die restliche Zeit werde ich zwar bezahlt, die Schüler sind aber nicht mehr an der Schule) mache ich das. Teildienstfähigkeit wären 12.5 und das dauerhaft. Kannst du bei mir vergessen. Der Grund, weswegen ich das mache ist eigentlich, dass ich aktuell nicht mal mehr fähig bin meine Tochter ohne Nervenzusammenbruch aus der Schule abzuholen. Wir hatten gerade 2 Schulbesichtigungen aufgrund des Wechsels nach der GS...ich lag 2 Wochen heulend im Bett, weil ich das nicht aushalten konnte. Ergo...ich brauche eine positive Schulerfahrung, aber eben in einem anderen BL, freier Träger, komplett anderes Klientel. ...nur umsonst arbeiten, will ich auch nicht bzw. noch Geld hinbringen.

Ich selbst rate aus den genannten Gründen auch immer zum Minijob. Wäre mir hier auch am liebsten, aber mit der Eingruppierung ist das fast nicht machbar.