Pension+Rente oder Abstriche???

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Outbackman
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Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von Outbackman »

Hallo, ich bin aufgrund DU seit einiger Zeit in Pension (Dienstunfallausgleichzahlung monatl./vorhanden.

Nun bin ich kurz davor über die Deutschen Rentenversicherung (Berlin) eine Altersente zu beziehen ( ca. lt.Auskunftsschreiben 300 Euro)...
Frage:
Bekommt man zusätzlich zur Pension die "normale" Altersrente da man ja Ansprüche vor Verbeamtung hatte?

Wie ist da die Berechnung???
Oder wird gekürzt oder keine Zahlung der Rentenvers. da ich ja Pension beziehe??? :roll:
Herm
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von Herm »

Die Rente wird voll ausgezahlt...die Versorgungsbezüge werden entsprechend gekürzt.
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zeerookah
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von zeerookah »

Die gesetzliche Reglung ist Rente geht vor Pension.
Die Rente wird also ab den zustehenden Monat voll ausgezahlt plus einen kleinen Prozentsatz für deine Krankenversicherung weil Du ja sicherlich privat als Beamter versichert bist (es sind wohl 8,25% von Deinen 300€)
Kleiner Nachteil der Rentenzahlung ist das Du sie immer am Monatsletzten des betreffenden Monats bekommst während Pension ja immer am 1. eines Monats gezahlt wird. Sprich im Voraus.
Sollte in Deiner Pensionberechnung die Rentenzeiten mit ein/angerechnet sein wird Dir dies wieder abgezogen.
Beispiel: Du hast bisher 2.000€ Pension am ersten bekommen erhältst Du zukünftig 1.700€ am ersten und am letzten dann 300€ + 25€ von der Rentenversicherung.
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Hauseltr
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von Hauseltr »

Sobald die Rente ausgezahlt wird, bekommt man eine geänderte Bezügemittteilung.
AndyO
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von AndyO »

zeerookah hat geschrieben: 13. Feb 2025, 13:21 Sollte in Deiner Pensionberechnung die Rentenzeiten mit ein/angerechnet sein wird Dir dies wieder abgezogen.
Beispiel: Du hast bisher 2.000€ Pension am ersten bekommen erhältst Du zukünftig 1.700€ am ersten und am letzten dann 300€ + 25€ von der Rentenversicherung.
Deine Aussage bezieht sich auf die vorübergehende Pensionserhöhung oder auch auf den Wehrdienst? Letzteres wäre eine Diskriminierung.
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zeerookah
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von zeerookah »

AndyO hat geschrieben: 14. Feb 2025, 11:40 Deine Aussage bezieht sich auf die vorübergehende Pensionserhöhung oder auch auf den Wehrdienst? Letzteres wäre eine Diskriminierung.
Weder noch. Ich habe immer meine 71,75% gehabt, auch schon beim Eintritt in den Ruhestand.
Bei mir werden Rente & Altersvorsoge Post aus meiner Zeit als FHandw von der Pension abgezogen.
(Für mich wird es bloß interessant wenn mal die Mütterrente erhöht wird. Ob ich dann das Wagnis eingehe bei 3 Kindern eine Neuberechnug beim Versorgungsausgleich anzustoßen. Da damals 4 Jahre nach der Scheidung mir das alleinige Sorgerecht übertragen wurde)
AndyO
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von AndyO »

zeerookah hat geschrieben: 14. Feb 2025, 13:44
AndyO hat geschrieben: 14. Feb 2025, 11:40 Deine Aussage bezieht sich auf die vorübergehende Pensionserhöhung oder auch auf den Wehrdienst? Letzteres wäre eine Diskriminierung.
Weder noch. Ich habe immer meine 71,75% gehabt, auch schon beim Eintritt in den Ruhestand.
Bei mir werden Rente & Altersvorsoge Post aus meiner Zeit als FHandw von der Pension abgezogen.
(Für mich wird es bloß interessant wenn mal die Mütterrente erhöht wird. Ob ich dann das Wagnis eingehe bei 3 Kindern eine Neuberechnug beim Versorgungsausgleich anzustoßen. Da damals 4 Jahre nach der Scheidung mir das alleinige Sorgerecht übertragen wurde)
Meine Frage zielt auf diejenigen deren Summe aus Pension + Rente <71,75% ist.

Zitat: "Bei der Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden aus allen gezahlten Beiträgen (auch für den Wehrdienst) Entgeltpunkte errechnet. Um die sich daraus ergebende Rente wird ggf. Ihre Pension (teilweise) gemindert."

Ggf. ist bei mir das Überschreiten der Vergleichsberechnung. Also bei mir, da ich bis 71,75% aufstocken kann, ungekürzt. Der Wehrdienst bringt mir ~15 Euro auf dem Rentenbescheid. Das sind etwa 0,3% Pensionsanspruch für 15 Monate. 2% auf der Pensionsseite mit Renteneintritt zu kürzen wäre eine Diskriminierung und höher als mein gesamter Rentenanspruch.
Outbackman
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von Outbackman »

Also wenn ich das so lese...
Beispiel Pension (Bundesbeamter) 2000 Euro dazu dann 300 Euro mögliche Rente ...
Bekomme ich dann nur 1700 Pension +300 von der Deutschen Rentenversich.???
KV zahle ich doch schon /Debeka dann nochmals von der Rentenvers.??


Dachte immer Pension plus zusätzlich Rente...
UND muss ich selbst zur Rentv. dies beantragen oder läuft das "automatisch" Dienstherrn bzw. Pensionsbehörde?
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zeerookah
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von zeerookah »

Outbackman hat geschrieben: 18. Feb 2025, 20:07 Also wenn ich das so lese...
Beispiel Pension (Bundesbeamter) 2000 Euro dazu dann 300 Euro mögliche Rente ...
Bekomme ich dann nur 1700 Pension +300 von der Deutschen Rentenversich.???
KV zahle ich doch schon /Debeka dann nochmals von der Rentenvers.??
Dachte immer Pension plus zusätzlich Rente...
UND muss ich selbst zur Rentv. dies beantragen oder läuft das "automatisch" Dienstherrn bzw. Pensionsbehörde?
Ja, Du mußt die Rente selber beantragen, ca. 3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze.
Du bekommst nicht für den selben Zeitraum beides gezahlt.
Wenn Du z.B. von 17 Jahren bis 27 Jahre als Arbeiter beschäftigst warst und erst mit 27 Jahren Beamter geworden bist, kommt es darauf an wie in Deiner Pensionsberechnung die Zeiten mit berücksichtigt wurden.
Wenn ja wird Dir die Rente abgezogen. Wenn nein kommt die Rente oben drauf.
Das solltest Du am besten wissen. Wenn nicht schau in deinen Pensionsbescheid, da steht doch alles drin.
Du wirst auch von Deiner Stelle die deine Pension verwaltet aufgefordert eine Rente zu beantragen wenn es soweit ist.
(Die warten nur darauf Dir deine Pension zu kürzen :mrgreen: )
Immer dran denken "Rente geht vor Pension"
Outbackman
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von Outbackman »

Interessant wäre ja ,kommt da unterm Schnitt weniger heraus?
Also Rente dann Kürzung der Pension ...oder bleibt der Betrag letztendlich gleich den ich heutet als Pension bekomme
???
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zeerookah
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von zeerookah »

Outbackman hat geschrieben: 19. Feb 2025, 14:51 Interessant wäre ja ,kommt da unterm Schnitt weniger heraus?
Also Rente dann Kürzung der Pension ...oder bleibt der Betrag letztendlich gleich den ich heutet als Pension bekomme
???
Nein untern Strich ist es nicht weniger, eher ein paar Euro mehr da Du von der Rente einen kleinen Zuschuss zu Deiner privaten Krankenversicherung bekommst.
Nachteil ist bloß das die Rente erst am letzten des Monats auf dem Konto ist, während Pension schon am ersten auf dem Konto ist.
(oder anders ausgedrückt, für die Rente mußt Du erst den Monat in Vorleistung gehen und bekommst dann deine Ausgaben erstattet)

Mir ist ja das Pensionsmodell lieber aber da fragt keiner nach :mrgreen: Es gilt der Grundsatz Vogel friß oder stirb
Aubacke
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von Aubacke »

Hallo,
man kann von der Rentenversicherung auch einen Krankenkassenzuschuss beantragen ( ca. 20€) . Des weiteren ist die Rente (bei Rentenbeginn 2025) nur zu 83,5% Steuerpflichtig
AndyO
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von AndyO »

Outbackman hat geschrieben: 19. Feb 2025, 14:51 Interessant wäre ja ,kommt da unterm Schnitt weniger heraus?
Also Rente dann Kürzung der Pension ...oder bleibt der Betrag letztendlich gleich den ich heutet als Pension bekomme
???
Da sind diverse Fälle zu unterscheiden:

- 71,75% Vollpension > ausgezahlte Rente wird komplett von der Pension abgezogen.
- Mindestpension > kompletter Abzug der Rente von der Pension bis erdienter Pensionsanspruch + Rente größer Mindestpension sind. Dann gilt die Vergleichsberechnung die Zeiten ab dem 17ten Lebensjahr berücksichtigt wo man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hat.
- DDU vor 63tem Lebensjahr > erdiente Pensionsansprüche + Rente maximal 71,75%. Abschläge können nicht kompensiert werden. Vergleichsberechnung wie oben.
- Rentenauszahlung immer erst mit Regelrentenalter.

Wie man sieht durchaus kompliziert zumal einem die Versorgungskasse die Vergleichsberechnung erst postum offen legt. So zumindest bei der BAnstPT.
Gertrud1927
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Auch bei der Höchstgrenze für die Vergleichsrechnung werden nicht immer die 71,75 erreicht.
Es geht die Ruhegehaltsfähige Dienstzeit auch da immer nur bis zum Versorgungsfall.
Im § 55
(2) Als Höchstgrenze gelten

1.
für Ruhestandsbeamte der Betrag, der sich als Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 ergeben würde, wenn der Berechnung zugrunde gelegt werden

a)
bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen die Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet,
b)
als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles
AndyO
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Re: Pension+Rente oder Abstriche???

Beitrag von AndyO »

Gertrud1927 hat geschrieben: 20. Feb 2025, 17:56 als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles
wenn man es so einfach formuliert hätte wäre alles klar. Statt dessen steht das in &55:

als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,

Kam bei mir, gehobener Dienst, zweiter Bildungsweg, ER mit 57 1/2 auf deine Formulierung raus...
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