Einspruch gegen amtsärztliches Gutachten
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Einspruch gegen amtsärztliches Gutachten
Hallo Zusammen!
Vielleicht kann mir hier jemand helfen... ich würde gerne Einspruch einlegen gegen ein amtsärztliches Gutachten. Wie lange habe ich dafür Zeit und wo muss ich den Einspruch einlegen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe...
Vielleicht kann mir hier jemand helfen... ich würde gerne Einspruch einlegen gegen ein amtsärztliches Gutachten. Wie lange habe ich dafür Zeit und wo muss ich den Einspruch einlegen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe...
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Re: Einspruch gegen amtsärztliches Gutachten
Das dürfte nicht möglich sein.
Erst gegen den auf diesem Gutachten beruhrnden Bescheid der Behörde kann man vorgehen, im Zweifel dann bei Gericht ein Gegengutachten vorlegen. So sehe ich das.
Erst gegen den auf diesem Gutachten beruhrnden Bescheid der Behörde kann man vorgehen, im Zweifel dann bei Gericht ein Gegengutachten vorlegen. So sehe ich das.
MS
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Re: Einspruch gegen amtsärztliches Gutachten
das sehe ich genau so
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Re: Einspruch gegen amtsärztliches Gutachten
Danke für eure Antworten.
Ich war in den letzten Jahren schon mehrmals beim Amtsarzt und habe noch nie einen "Bescheid" von meinem Dienstherrn bekommen. Es wurde mir immer nur das Gutachten in Kopie zugeleitet mit ein paar Worten wie "in der Anlage erhalten Sie das Gutachten, ich wünsche Ihnen alles Gute usw.". Mehr war da nie.
Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, gegen ein amtsärztliches Gutachten vorzugehen. Kann ich einen Bescheid über dieses Gutachten bei meinem Dienstherrn erwirken und dann gegen diesen Widerspruch einlegen?
Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen?
Ich war in den letzten Jahren schon mehrmals beim Amtsarzt und habe noch nie einen "Bescheid" von meinem Dienstherrn bekommen. Es wurde mir immer nur das Gutachten in Kopie zugeleitet mit ein paar Worten wie "in der Anlage erhalten Sie das Gutachten, ich wünsche Ihnen alles Gute usw.". Mehr war da nie.
Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, gegen ein amtsärztliches Gutachten vorzugehen. Kann ich einen Bescheid über dieses Gutachten bei meinem Dienstherrn erwirken und dann gegen diesen Widerspruch einlegen?
Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen?
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Re: Einspruch gegen amtsärztliches Gutachten
wieso wurde das gutachten ueberhaupt erstellt? und was ist das genaue problem mit dem was da drinne steht
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Re: Einspruch gegen amtsärztliches Gutachten
Geht es um eine erhoffte Reaktivierung? Dann könnte man einen Antrag auf Reaktivierung schriftlich stellen. Gegen die Ablehnung kann man den Rechtsweg beschreiten.
MS
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Re: Einspruch gegen amtsärztliches Gutachten
Ja, es geht um die Reaktivierung. Es hat die normale amtsärztliche Nachuntersuchung nach 2 Jahren stattgefunden, die von der Behörde angeordnet wurde.
Ich hatte mit dem Amtsarzt eine Möglichkeit besprochen, wie ich wieder in den aktiven Dienst kommen könnte und er wollte dies auch in seinem Gutachten erwähnen, dass unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der begrenzten Dienstfähigkeit eine Rückkehr in den aktiven Dienst stattfinden könne. Nur steht von dem nichts in dem Gutachten. Es steht sinngemäß drin, dass ich weiter dauerhaft dienstunfähig bin und derzeit keine Prognose abgegeben werden kann und dass eine Nachuntersuchung in 2 Jahren empfohlen wird.
Gegen das würde ich gerne vorgehen und dass die Sache wie besprochen auch im Gutachten steht. Es schaut ja jetzt auch komisch aus, wenn das amtsärztliche Gutachten sagt, ich sei DDU und gleichzeitig stelle ich den Antrag auf Reaktivierung.
Ich hatte mit dem Amtsarzt eine Möglichkeit besprochen, wie ich wieder in den aktiven Dienst kommen könnte und er wollte dies auch in seinem Gutachten erwähnen, dass unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der begrenzten Dienstfähigkeit eine Rückkehr in den aktiven Dienst stattfinden könne. Nur steht von dem nichts in dem Gutachten. Es steht sinngemäß drin, dass ich weiter dauerhaft dienstunfähig bin und derzeit keine Prognose abgegeben werden kann und dass eine Nachuntersuchung in 2 Jahren empfohlen wird.
Gegen das würde ich gerne vorgehen und dass die Sache wie besprochen auch im Gutachten steht. Es schaut ja jetzt auch komisch aus, wenn das amtsärztliche Gutachten sagt, ich sei DDU und gleichzeitig stelle ich den Antrag auf Reaktivierung.

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Re: Einspruch gegen amtsärztliches Gutachten
Ja, das sieht nicht gut aus und die Behörde hat im Rahmen ihrer eigenen Wertung und Entscheidung sicher zutreffend entschieden.
Man kann dennoch den Antrag auf Reaktivierung stellen und darum bitten, den Amtsarzt zu bitten, entsprechend dem Gespräch eine Wertung zu einer Teildienstfähigkeit abzugeben.
Ich selbst würde es so machen:
Den Amtsarzt anrufen und fragen, warum er die Teildienstfähigkeit nicht erwähnt hat, ggf. soll er das noch ergänzen und an den Dienstherrn schicken.
Macht er das, dann schriftlich Antrag auf Reaktivierung stellen.
Macht er das nicht, dann 6 bis 8 Monate warten. Dann eigene Atteste zur Dienstfähigkeit von den behandelnden Ärzten besorgen. Dann mit Verweis auf vorliegende aktuelle/neue Einschätzung der behandelnden Ärzte eine Reaktivierung beantragen. Die Atteste dann mit zum Amtsarzt zur neuen Untersuchung nehmen. (dem Dienstherrn nicht vorlegen, kann man aber evtl.)
Aktuell dürfte es also keinen Sinn machen, vor allem, wenn der Amtsarzt keine Ergänzung schreibt.
Bei Gericht geht der Amtsarzt fast immer einem privaten Gutachten vor, somit derzeit aussichtslos. Zumal die Verfahrensdauer bestimmt 12 Monate beträgt.
Man kann dennoch den Antrag auf Reaktivierung stellen und darum bitten, den Amtsarzt zu bitten, entsprechend dem Gespräch eine Wertung zu einer Teildienstfähigkeit abzugeben.
Ich selbst würde es so machen:
Den Amtsarzt anrufen und fragen, warum er die Teildienstfähigkeit nicht erwähnt hat, ggf. soll er das noch ergänzen und an den Dienstherrn schicken.
Macht er das, dann schriftlich Antrag auf Reaktivierung stellen.
Macht er das nicht, dann 6 bis 8 Monate warten. Dann eigene Atteste zur Dienstfähigkeit von den behandelnden Ärzten besorgen. Dann mit Verweis auf vorliegende aktuelle/neue Einschätzung der behandelnden Ärzte eine Reaktivierung beantragen. Die Atteste dann mit zum Amtsarzt zur neuen Untersuchung nehmen. (dem Dienstherrn nicht vorlegen, kann man aber evtl.)
Aktuell dürfte es also keinen Sinn machen, vor allem, wenn der Amtsarzt keine Ergänzung schreibt.
Bei Gericht geht der Amtsarzt fast immer einem privaten Gutachten vor, somit derzeit aussichtslos. Zumal die Verfahrensdauer bestimmt 12 Monate beträgt.
MS
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Re: Einspruch gegen amtsärztliches Gutachten
Vielen Dank für deine Hilfe, ich denke ich werde mit dem Amtsarzt reden und dann mal schauen was dabei raus kommt.
Ich werde berichten....
Ich werde berichten....
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Re: Einspruch gegen amtsärztliches Gutachten
das hilft dir jetzt auch nichts, aber ich wuerde in zukunft so vorgehen, dass du dir beim amtsarzt gespraech notizen machst und dann eine zusammenfassung des besprochenen direkt per email an den amtsarzt nach dem gespraech schickst. sodass deine sicht der dinge, direkt dokumentiert ist.
Re: Einspruch gegen amtsärztliches Gutachten
rechne dir vorher genau aus, ob Teildienstfähigkeit wirklich finanziell sinnvoll ist...es ist nämlich meist eine Milchmädchenrechnung...schau lieber ob du einen Minijob findest, der dir neben der Versorgungsbezüge Freude machen würde