Hallo zusammen!
Meine Schwester hat als Lehrerin eine Klassenfahrt nach Berlin organisiert. In Ermangelung männlicher Begleitkräfte habe ich mich zur Teilnahme bereit erklärt.
Könnte hier analog zur Betreuung einer Jugendgruppe Anspruch auf Sonderurlaub bestehen?
Lg
Sonderurlaub Klassenfahrt
Moderator: Moderatoren
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Re: Sonderurlaub Klassenfahrt
Einfach mal deine Personalstelle fragen, am besten direkt einen Antrag stellen. Mehr als abgelehnt werden kann der ja nicht, zumal du ja sowieso teilnimmst.
MS
- Aufsteiger85
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Re: Sonderurlaub Klassenfahrt
Sofern für deinen Dienstherrn die SUrlV gilt, fällt das m.E. ausschließlich unter §22.
Ich vermute aber, dass du verdammt gut argumentieren müsstest, um den Tag unter Fortzahlung der Besolung freizubekommen...(1) Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung kann gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Für mehr als drei Monate kann Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung nur in besonders begründeten Fällen und nur durch die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte unmittelbar nachgeordnete Behörde genehmigt werden.
(2) Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat kann Sonderurlaub aus wichtigen persönlichen Gründen auch unter Fortzahlung der Besoldung gewährt werden.
[...]
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Re: Sonderurlaub Klassenfahrt
Fällt mir gerade mal so ein:
Wie sieht es denn versicherungstechnisch für dich aus, wenn du für einen Sach- oder gar Personenschaden in Anspruch genommen wirst?
Ob das deine "normale" Amtshaftversicherung abdeckt? Lehrer haben da andere Absicherungen/Vertragsklauseln.
Das würde ich daher eher mal klären.
Wie sieht es denn versicherungstechnisch für dich aus, wenn du für einen Sach- oder gar Personenschaden in Anspruch genommen wirst?
Ob das deine "normale" Amtshaftversicherung abdeckt? Lehrer haben da andere Absicherungen/Vertragsklauseln.
Das würde ich daher eher mal klären.
MS
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Re: Sonderurlaub Klassenfahrt
Man könnte es ggf. unter Ehreamt subsumieren, dann wäre die Hürde weniger hoch