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Neubesetzung bei Wochenenden

Verfasst: 29. Jan 2025, 10:46
von Beamter4711
Guten Tag zusammen,
weiß jemand wie die rechtliche Regelung ist, falls ein Wochenend- oder Feiertagsdienst neu zu besetzen ist?
Klar alle Bediensteten des AVD werden grundsätzlich gleichmäßig zum Wochenenddienst und zum Dienst an Feiertagen herangezogen.
ABER wie wird berechnet wer wie viele Wochenenden geleistet hat?
Dürfen oder müssen Krankzeiten herangezogen gezogen werden (etwa: du hast zwei Wochenenden nicht wahrgenommen, da du krank warst deswegen ist da ein Minus und du bist an der Reihe)? Laut Fachanwältin geht das nicht, da krank wie gearbeitet gilt und ja keine Erholung da war.
Kann mir da jemand die einschlägige Verfügung oder das Gesetz nennen? Ich finden nichts.
Danke schon mal.

Re: Neubesetzung bei Wochenenden

Verfasst: 29. Jan 2025, 17:02
von Pipapo
Die sollte dir doch die Fachanwältin nennen können?

Re: Neubesetzung bei Wochenenden

Verfasst: 15. Feb 2025, 05:25
von Kerberos
Das steht so nirgends. Du kannst Dir ja die Rechtsgrundlage mal von der Dienstplanung nennen lassen...

Re: Neubesetzung bei Wochenenden

Verfasst: 3. Mär 2025, 11:20
von beelzebub
In Deine Dienstelle wird es sicher eine Dienstvereinbarung/verfügung zur Regelung der Arbeitszeit geben.
Darin ist steht z.B. bei uns, dass bei der Erstellung des Dienstplans auf eine gleichmäßige Verteilung der Schichten und ein ausgewogenes Stundenverhalten zu achten ist. Wer kontrolliert das? Theoretisch der Dienstplaner, praktisch jeder, der vom Plan betroffen ist. Beißt sich da was, Mund aufmachen.
Fällt jemand krankheitsbedingt, kurzfristig aus, muss jemand anders einspringen, den zu finden ist Aufgabe des Planers, oder Vorgesetzten. Und natürlich ist man krank, wenn man krank ist und es wird als Dienstzeitb gewertet, aber wenn man einen guten Planer hat, wird er berücksichtigen, dass jemand die Schichten von einem Erkrankten übernommen hat. Das alles sollte sich im Laufe eines Jahres relativieren und ausgleichen.
Im Auge solltest Du es auf jeden Fall behalten...