Wegzug ins Ausland Steuerklasse

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stuntmanmike
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Wegzug ins Ausland Steuerklasse

Beitrag von stuntmanmike »

Steuerliche Regelungen bei Wegzug ins Ausland mit Versorgungsbezügen

Bei einem Wegzug ins Ausland werden Personen mit Versorgungsbezügen gemäß § 38b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b EStG automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet.

Zudem gilt: Mit dem Lohnsteuerabzug ist die Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG). Hierbei sind jedoch Satz 2 Nr. 2 und Nr. 4 desselben Paragraphen zu beachten.
Hinweis aus eigener Erfahrung:

In meinem Fall gab es anfänglich Unklarheiten, da mein Arbeitgeber behauptete, dass jedes Jahr eine Bescheinigung eingereicht werden müsse, andernfalls würde ich automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt stellte sich jedoch heraus, dass dies nicht zutrifft.

Tatsächlich erfolgt bei einem Wegzug ins Ausland automatisch die Einstufung in Steuerklasse 1, ohne dass eine jährliche Bescheinigung erforderlich ist. Das bedeutet auch, dass in der Regel keine Steuererklärung abgegeben werden muss, da die Angelegenheit mit dem Lohnsteuerabzug erledigt ist.

Fazit:
Es bleibt einem damit glücklicherweise der Aufwand erspart, jährlich die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen zu müssen. Dies würde nämlich erfordern, spezielle Formulare auszufüllen und diese von ausländischen Steuerbehörden bestätigen zu lassen, um anschließend eine Steuererklärung abzugeben.
Kurtl
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Re: Wegzug ins Ausland Steuerklasse

Beitrag von Kurtl »

Hallo Stuntmanmike,
bin Versorgungsempfänger, verheiratet mit einer Österreicherin und lebe in Österreich.

Bin In Pension und in der Steuerklasse l.
Laut meinem zuständigen Finanzamt Bonn-Innenstadt muss ich jährlich einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Dieser Antrag kann nach telef. Ausk. der SB'in bereits ab September des laufenden Jahres für das kommende Jahr gestellt werden. Alle 2 Jahre muss dieser Antrag einem Finanzamt in Österreich vorgelegt werden und von diesem bestätigen zu lassen ob man in Österreich Einkünfte hat oder nicht. Ansonsten droht Steuerklasse 6.
Merkwürdig wie so unterschiedlich verfahren wird.
Auch durfte ich letztes Jahr 180 € nachzahlen obwohl ich kein Nebeneinkommen habe.
Gruß Kurtl.
stuntmanmike
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Re: Wegzug ins Ausland Steuerklasse

Beitrag von stuntmanmike »

das ist interessant. mein dienstherr hat mir etwas aehnliches mitgeteilt. die auskunft des finanzamtes bei dem ich gefuehrt werde ist allerdings eine andere. an deiner stelle wuerde ich mal beim finanzamt nachfragen was hier die gesetzesgrundlage sein soll. ich kenne keine. ich bin vom fach und kenne mich daher ein bisschen aus, allerdings war das mit den steuerklassen auch neuland fuer mich bei wegzug ins ausland. habe mich aber eingelesen.