Guten Tag,
Ich beziehe die Mindestpension aufgrund einer dienstunfähigkeit. Ich weiß leider nicht was auf die Mindestpension angerechnet wird. Werden zb. Kapitalerträge, Zinsen, Dividenden angerechnet? Gibt es dort eine Grenze was man im Jahr an Kapitalerträge erzielen darf oder wird es auf die Pension angerechnet?
Ich habe Angst einen Fehler zu machen und habe daher keine ETF oder sonst dergleichen. Kennt sich jemand für nrw aus? Gibt es ein Gesetz was es regelt? Im Internet habe ich nichts gefunden und es überfordert mich schnell eingehend danach zu suchen. Vielen Dank im Voraus.
Kapitalerträge, Zinsen dienstunfähigkeit
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Re: Kapitalerträge, Zinsen dienstunfähigkeit
Da wird nichts "angerechnet" und eine Grenze gibt es auch nicht.
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Re: Kapitalerträge, Zinsen dienstunfähigkeit
Vermoögensertäge werden nicht angerechnet.Im Gesetz steht nur, was angerechnet wird.
Das kann natürlich noch kommen....ist aber aus meiner Sicht unwahrscheinlich.
Das kann natürlich noch kommen....ist aber aus meiner Sicht unwahrscheinlich.
MS
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Re: Kapitalerträge, Zinsen dienstunfähigkeit
Welches Bundesland?
Grundsätzlich gilt: Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen wird berücksichtigt. Erwerbseinkommen sind Einkünfte aus einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit. Es gilt: Berücksichtigung des Einkommens nur bei Einsatz eigener Arbeitskraft. Die Verwaltung eigenen Vermögens fällt nicht darunter und wird nicht angegerechnet.
Grundsätzlich gilt: Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen wird berücksichtigt. Erwerbseinkommen sind Einkünfte aus einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit. Es gilt: Berücksichtigung des Einkommens nur bei Einsatz eigener Arbeitskraft. Die Verwaltung eigenen Vermögens fällt nicht darunter und wird nicht angegerechnet.