Hallo zusammen,
ich bin Lehrerin an GHS, mein Mann selbständig. 3 Kinder. Die Kinder erziehen wir gemeinsam.
Bei meinem Mann geht es nun um eventuelle Einzahlung in die gesetzliche Rente, dabei kam vom Rentenberater auch die Idee auf Kindererziehungszeiten für ihn anrechnen zu lassen.
Wären wir beide in gesetzlicher Rente dann würde das bedeuten, dass bei ihm angerechnete Erziehungszeiten bei mir abgezogen werden, das ist klar.
Wie verhält sich das aber in meinem Fall, hätte ich bei so einer Lösung Abzüge in den Bezügen jetzt oder bei späterer Pension zu erwarten?
lg
die Füchsin
Kindererziehung / Pension etc
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Re: Kindererziehung / Pension etc
Die Kindererziehungszeiten werden Ihrer Pension hinzugerechnet - genauso wie bei der DRV. Möchte diese nun Ihr Mann beanspruchen, dann werden Sie bei Ihnen natürlich abgezogen. Für die Bezüge macht das nichts aus, bei einer Pension (wegen DDU oder des Alters wegen) erfolgt der Abzug dann eben regulär. Bei 3 Kindern kommt da schon etwas zusammen. Sie können ggf. bei Ihrer Bezügestelle eine Auskunft einfordern und fragen wie sehr sich die Kindererziehungszeiten auswirken würden. Ich persönlich gehe davon aus, dass Ihre Abschläge höher sind als das, was Ihr Mann bekommt. Wichtig ist jedoch, dass nur derjenige, der die Kinder auch erzogen hat, diese Zeiten beanspruchen kann. D.h. wenn Sie EZ oder auch Tz gearbeitet haben und bei ihm hier nichts ersichtlich ist/war, wird es schwierig.
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Re: Kindererziehung / Pension etc
...aber jetzt mal Butter bei die Fische: Ihr Mann als Selbständiger müsste ja massiv in die DRV einzahlen, damit er seine 2000 Euro netto herausbekommt, v.a. wenn bisher wenig gelaufen ist. Zudem muss man sich in Klaren sein, dass bei Tod diese Einzahlungen weg sind. Evtl. rentiert sich Rürup mit Zusatzversicherung, so dass das Kapital bei Tod eben nicht - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - verpufft und dem Solidaritätsprinzip folgt, sondern den Erben ausgezahlt wird. Aber das kann nur ein Baustein sein. Wesentlich sinnvoller wäre es doch, wenn ab sofort 2000-3000 Euro monatlich tatsächlich in eine ETF mit 20-30 Jahren Laufzeit investiert wird. Diesen kann man 5 Jahre vor Rentenbeginn ggf. umschichten, um das Risiko zu minimieren. Dazu eine gescheite Unfall-, BU- Versicherung und Krankentagegeldversicherung abschließen. Ich weiß wirklich nicht, warum man an die Kindererziehungszeiten will, v.a. weil diese z.B. auch die Halbwaisen- oder Waisenrente beeinflussen würden und bei Trennung gibt es eh den VA. Gerade dafür sollte Sie zusehen, dass Ihr Mann ordentlich abgesichert ist, denn ohne ausreichende Leistungen im Rentenalter zahlen Sie bis er stirbt und leben am SB. Ich habe meinem Ex-Mann für 11 Jahren Ehe nach DDU bei mir aufgrund eines Dienstunfalls knapp 1000 Euro abgeben müssen...das wurde dann in eine Leibrente umgewandelt, da das, was ich abgebe ja nicht dem entspricht, was er bei der DRV bekommen würde.
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Re: Kindererziehung / Pension etc
vielen dank! Uns ging es primär darum zu verstehen, wie es sich auswirkt und ob es sich bei mir überhaupt auswirkt, und wir hier etwas verschenken. Das scheint nicht so zu sein. Private etf-basierte Absicherung hat er, umfangreich. Das ist nicht das Problem.
Super Antwort und super hilfreich, vielen Dank dafür!!
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Re: Kindererziehung / Pension etc
Wie gesagt, die Erziehungszeiten können nur einmal vergeben werden. Sie können geteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sich der Mann ebenfalls gleichwertig gekümmert hat. Ansonsten gehen sie idR automatisch zur Mutter bzw. dem ET, das EZ nimmt. Selbst wenn beide EZ nehmen, geht es idR erstmal zur Mutter. Da gab es erst kürzlich ein Urteil bei Scheidung und mein Partner hatte zwar auch EZ, allerdings nicht in dem Maße wie seine Ex-Frau, weswegen ihm die Kindererziehungszeiten auch nicht teilweise zugestanden wurden. Das ist nachzuweisen. Sind die Zeiten einmal zugeteilt worden, gibt es idR keine Änderung mehr.