Anzeigepflicht bei Bewerbung

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truthahn
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Anzeigepflicht bei Bewerbung

Beitrag von truthahn »

Hallo liebe Community,

ich habe einmal eine Frage zwecks Bewerbungen von Land zu Bund. Ich bin derzeit Landesbeamtin auf Probe. Vor Ernennung auf Probe hab ich auf gut Glück eine Bewerbung zum Bund abgeschickt. Da sich das Verfahren ja etwas ziehen wird, ist daher auch seitdem etwas Zeit ins Land gegangen. Nunmehr ist das Bewerbungsverfahren positiv abgeschlossen, sodass ein Antrag auf Abordnung mit dem Ziel der Versetzung durch die Bundesbehörde gestellt wurde.

Nunmehr hab ich durch meine Personalstelle mitgeteilt bekommen, dass dort von der Bewerbung gar nichts bekannt ist und ich das doch hätte anzeigen müssen.

Nun die Frage: besteht tatsächlich eine Pflicht, dass ich eine Bewerbung anzeigen muss? Wird das aus den Treuepflichten gelesen? M. M. n. kann ich mich doch fröhlich bewerben wo ich will. Ja ich verstehe, dass es für die Personalplanung hilfreich wäre, aber mit Anforderung der Personalakte durch die Bundesbehörde wusste die Behörde spätestens Bescheid, dass da was im Gange ist.

Gibt es hier ggf. Erfahrungen, wie man eine Versetzung realisiert, da meine Behörde aufgrund Personalmangels wohl ablehnen wird.

LG
Truthahn
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Aufsteiger85
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Re: Anzeigepflicht bei Bewerbung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Das ist Quatsch. Externe Bewerbungen muss man nirgends anzeigen, insbesondere nicht vor Ende des Verfahrens. Sonst bin ich ja unten durch, selbst wenn ich nicht genommen werde.

Die Pflicht zur Anzeige gilt eigentlich nur, wenn man sich innerhalb des Geschäftsbereiches bewirbt. In diesem Fall wird der unmittelbare Vorgesetzte aber ohnehin involviert.

Ich empfehle dir dennoch JETZT (also wo du die Stelle sicher hast), offensiv damit umzugehen und allen Beteiligten klarzumachen, dass du schon wechseln willst, aber grundsätzlich auch für einen geordneten Übergang bist und keine Sintflut hinterlässt. Sowohl Vorgesetzte als auch Personalstellen lassen sich leichter auf solche Anträge ein, wenn du Verständnis hervorrufen kannst.

Ich selbst habe auch direkt Personalrat und GleiB eingeschaltet (die müssten im Falle der Abordnung und Versetzung ohnehin beteiligt werden) und gleichzeitig betont, dass ich gerne auch noch einen Nachfolger auf meiner Stelle einarbeite, sofern man die Stelle zeitnah nachbesetzen kann und möchte. Das hat man natürlich nicht geschafft (sechs Monate reichen im ÖDienst halt nicht für eine Stellenbesetzungsverfahren) und mich nach sechs Monaten abgeordnet und schlussendlich auch versetzt.

Allerdings hat sich bei mir der Dienstherr nicht geändert (Bund zu Bund) sondern nur der Geschäftsbereich (BMF zu BMI). Das sollte aber vom Verfahren her grundsätzlich keine Rolle spielen.