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Steuerklasse bei Dienstherrenwechsel

Verfasst: 20. Jan 2025, 15:03
von Shadow81
Hallo,

ich habe zum 15.11. einen neuen Dienstherren.

Jetzt habe ich nachträglich eine Rückforderung des alten Dienstherren für den anteiligen Monat November (1.11.-14.11.) aufgrund geänderter Steuerdaten erhalten.

Aus der Abrechnung ist heraus zu lesen, dass mein alter DH mich nachträglich nach Steuerklasse 6 versteuert hat. Mein neuer DH hat mich korrekter Weise als Hauptarbeitgeber zum 15.11. angemeldet
Laut Auskunft beim FA bestehen derzeit zwei Arbeitsverhältnisse, obwohl das ja NIE der Fall war.

Eine Abmeldung zum 15.11. habe ich beim alten DH umgehend gefordert.

Ist es korrekt, das mein alter DH mich für den halben November nach 6 versteuert und auch das die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) komplett nach 6 versteuert wird?

Bin leider kein Finanzbeamter, daher meine Frage hier im Forum.

VG

Re: Steuerklasse bei Dienstherrenwechsel

Verfasst: 20. Jan 2025, 17:55
von Mainstream1
Das ist jetzt sowieso Schnee von gestern,. Da das Steuerjahr 2024 abgelaufen ist, kann das vom Dienstherrn nicht korrigiert werden ( m.E. auch so richtig abgerechnet, da es vermutlich auf den Monat ankommt).
Das wird aber bei der Steuererklärung für 2024 egalisiert, also ausgeglichen. Kann ja auch schon abgegeben werden.

Re: Steuerklasse bei Dienstherrenwechsel

Verfasst: 24. Jan 2025, 08:05
von Shadow81
Schnee von gestern, nicht für mich.

Beim Finanzamt bestehen 2 Dienstverhältnisse, da mein alter DH mich scheinbar nicht korrekt abgemeldet hat und auf der Jahresbescheinigung ist der Zeitraum vom 01.01-14.11 nach 6 versteuert. Das würde ja ne super Nachzahlung ans FA ergeben. Kann mir nicht vorstellen das dies so richtig ist.

Re: Steuerklasse bei Dienstherrenwechsel

Verfasst: 24. Jan 2025, 15:38
von Gertrud1927
Hallo.
Du weisst aber schon wie es gerechnet wird.
Alle Deine Einkommen im Jahr zusammen ist Dein Bruttoeinkommen.
Davon abgezogen werden Werbungskosten , Sonderausgaben und Deine Freibeträge.
Dann hast Du Dein zu versteuerndes Einkommen fürs Jahr.
Das wird nach dem Einkommensteuertarif versteuert. Darin enthalten ist auch ein Grundfreibetrag um 12000€.
Wenn Du jetzt zuviel gezahlt hast bekommst Du zurück und bei zu wenig zahlst Du nach.
Da gibt es keine Steuerklassen mehr.

Re: Steuerklasse bei Dienstherrenwechsel

Verfasst: 25. Jan 2025, 14:48
von Shadow81
Ja, das ist soweit klar.
Aber woraus errechnet sich denn der Einkommenssteuertarif?

Re: Steuerklasse bei Dienstherrenwechsel

Verfasst: 25. Jan 2025, 15:46
von Mainstream1
Aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte (also alle Einkommen in 2024, ohne Minijob) und wenn davon die Freibeträge und absetzbaren Ausgaben abgezogen werden, verbleibt das zu versteuernde Einkommen.

Wie schon geschrieben, das mit der falschen Steuerklasse ist da irrelevant. Es werden ja die gezahlten Steuern der tatsächlich zu zahlenden Steuer gegenüber gestellt. Zu viel gezahlte werden dann erstattet.

Einfach mal alles in ein Steuerprogramm eingeben oder über ELSTER

Du hast also keinen Nachteil durch evtl Zuvielabzug.

Re: Steuerklasse bei Dienstherrenwechsel

Verfasst: 26. Jan 2025, 20:45
von Shadow81
Aber wie verhält es sich mit den zwei DH die beim FA gemeldet sind?

Re: Steuerklasse bei Dienstherrenwechsel

Verfasst: 27. Jan 2025, 03:57
von Mainstream1
Das interessiert da für die Besteuerung nicht, nur das Gesamteinkommen, selbst wenn es x Arbeitgeber oder Dienstherren wären.
Hätte nur Auswirkungen bei deinen Angaben z.B. bei Werbungskosten wie z.B. Wegstrecke zum Dienst. Da bildet man dann halt 2 Strecken mit entsprechender zeitlicher Aufteilung ab
Es gibt viele Steuerpflichtige, die haben 2 Arbeitgeber oder sogar 3 gleichzeitig.

Re: Steuerklasse bei Dienstherrenwechsel

Verfasst: 27. Jan 2025, 15:23
von Shadow81
Aber das Problem ist ja...

ich habe und hatte nie zwei DH...

Re: Steuerklasse bei Dienstherrenwechsel

Verfasst: 28. Jan 2025, 07:57
von Mainstream1
Das macht in diesem Kontext keinen Unterschied, ob gleichzeitig oder nacheinander.
Für 2024 ist der Zug abgefahren, das geht nur (noch) über die Einkommensteuererklärung.

Re: Steuerklasse bei Dienstherrenwechsel

Verfasst: 2. Feb 2025, 11:58
von Andreak
Das der alte Dienstherr die Steuerklasse 6 eingetragen hat, liegt daran, dass es nur einen Hauptarbeitgeber gibt. Der läuft mit Steuerklasse 1 oder 3/4/5. Jedes weitere Arbeitsverhältnis, und sei es auch nur für nachträgliche Zahlungen, läuft mit Steuerklasse 6. Eigentlich sollte dein alter Arbeitgeber das Dienstverhältnis mit der erneuten Anmeldung als Steuerklasse 6 auch gleichzeitig die Abmeldung mit eintragen. Selbst wenn das nicht geschehen ist, passiert erstmal nichts, weil kein Lohn bezahlt wird. Dir entsteht dadurch erstmal kein Nachteil. Dadurch das du parallel 2 Arbeitsverhältnisse hattest und eins mit Steuerklasse 6 besteuert wurde, musst du für 2024 eine Steuererklärung abgeben. Die zuviel gezahlte Steuer (6) wird dann korrigiert