Hessen Sachleistungsbeihilfe - Welche Unterlagen sind notwendig?

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Beamtende
Beiträge: 1
Registriert: 29.09.2023 17:16
Behörde:

Hessen Sachleistungsbeihilfe - Welche Unterlagen sind notwendig?

Beitrag von Beamtende »

Guten Abend,

jetzt möchte ich gerne auch einmal mich zu Wort melden und eine Rückfrage in die Runde stellen.

-----------------------------------------------
Kurzfassung: Reicht die Patientenquittung von der Krankenkasse mit den Angaben der erbrachten medizinischen Leistungen aus oder brauche ich noch zusätzlich von jedem Arzt eine separate Bescheinigung für die Beantragung von Sachleistungen für Beamte in Hessen (Sachleistungsbeihilfe)? Siehe hierzu § 5 Abs. 5 HBeihVO
-----------------------------------------------

In Hessen gibt es die Möglichkeit Sachleistungen im Rahmen der Beihilfe (Sachleistungsbeihilfe) abzurechnen, sofern der Beamte in einer GKV ist und keine Zuzahlung zu seiner Versicherung bekommt. Heißt in dem Beispielfall, das der Beamte den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherung selbst bezahlt.
Da ich mich jetzt erst damit befasst habe und mir diverse Fragen aufkommen... dachte ich, ich frage erst einmal in die Runde und vielleicht kann ja jemand seine bisherigen Erfahrungen mit der Beihilfestelle beschreiben. Vielleicht ist ja auch jemand aus einer Beihilfestelle im Forum aktiv?

Laut der Regelung von Hessen vom RP:
https://rp-kassel.hessen.de/personaldie ... -zum-thema

"Die gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, BEK, DAK, TKK, Forum BKK, R+V BKK usw.) in Hessen können auf Wunsch der versicherten Person eine Auflistung aller erbrachten medizinischen Leistungen eines Kalenderjahres aushändigen." gefolgt von einer Auflistung von "a)" und "b)", wer was wie zu bescheinigen hat.

Reicht es in diesem Falle aus, eine Patientenquittung von der Krankenkasse anzufordern und diese als Nachweis für die erbrachten medizinischen Leistungen des vergangenen Kalenderjahres einzureichen? Es wäre doch sinnlos, wenn ich dann noch einmal bei den Ärzten mehrere Monate später anklopfe und mir eine Quittung austellen lasse - es würden doch eh die gleichen Angaben wie in der Patientenquittung von der Krankenkasse stehen. Im Telefonat mit der Krankankasse wurde es mir so erklärt, das mir die Krankenkasse eine Auflistung zuschickt, welche Kosten die Ärzte/Apotheken etc. abgerechnet haben. Damit hätte ich ja "schwarz auf weiß" einen Nachweis, den ich dann einfach so einreichen kann, oder?

Vielen dank und viele Grüße :)