Pension und Job im Ausland

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

radius
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Pension und Job im Ausland

Beitrag von radius »

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Einkommen durchb einen Job im Ausland (China, also Doppelbesteuerungsabkommen) und Pension, bezüglich Steuern.
Wird die Pension im Deutschland und der Verdienst in China versteuert?
Viele Grüße
Termini
Beiträge: 17
Registriert: 31.01.2010 18:42
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Re: Pension und Job im Ausland

Beitrag von Termini »

§ 105 Absatz 5 Bundesbeamtengesetz:

Ruhestandsbeamtinnen oder Ruhestandsbeamte, die in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses betraut gewesen sind mit mindestens einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erfordert, bedürfen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung für eine fremde Macht oder einen ihrer Mittelsmänner der vorherigen Genehmigung, sofern die beabsichtigte Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung einen Bezug zu sicherheitsempfindlichen Belangen aufweist. Die Pflicht zur Einholung einer Genehmigung endet
1.
fünf Jahre nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, wenn die Beamtin oder der Beamte mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, und
2.
in den übrigen Fällen sieben Jahre nach Beendigung des Beamtenverhältnisses.
Mainstream1
Beiträge: 476
Registriert: 25.03.2022 09:39
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Re: Pension und Job im Ausland

Beitrag von Mainstream1 »

Und wenn es eine "Mittelsfrau" ist?
MS