Guten Tag,
ist jemand von euch im Forum sachkundig, ob die Gefahr besteht, daß ein Beamter in DDU für den Vater im Pflegeheim
Unterhalt zahlen muß?
Das Sozialamt sagt, daß aufgrund der Tatsache, daß nur noch Pflegestufe 2 vorliegt (für wenige Wochen gab es nach einem Sturz Pflegestufe 3), das Sozialamt nichts zahlen muss für den Aufenthalt im Pflegeheim.
Ich habe gelesen, daß die Kinder des Bedürftigen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zahlen müssen.
Für eine Auskunft bedanke ich mich, schönen Restadvent noch und frohe Weihnachten.
Elternunterhalt bei Mindestpension (DDU)
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