Urlaub wegen Krankheit
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Urlaub wegen Krankheit
Wegen längerer Krankheit habe ich noch jede Menge Resturlaub und ich kann ihn nicht bis zum 31.12 antreten. Diesen soll ich sofort, sobald ich wieder gesund bin im neuen Jahr nehmen. Kann Jobservice von mir verlangen den Urlaub sofort zu nehmen? Laut Erholungsurlaubsverordnung verfällt nicht in Anspruch genommener Urlaub erst zum 31. Dezember des Folgejahres.
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Re: Urlaub wegen Krankheit
Es gilt ausschließlich die Erholungsurlaubsverodnung. Irgendwelche sonstige von Jobservice angeführten Argumente und Auslegungen sind schlichtweg irrelevant. Manchmal üben sogar Betriebsräte Druck aus, um den Urlaub abzubauen. Nicht beeindrucken lassen. Mitarbeiter des sogenannten Overheads einschließlich freigestellter BR erhalten eine Jahresprämie wenn der Urlaub der Mitarbeiter komplett abgewickelt ist.