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Einsicht Personalakte

Verfasst: 9. Dez 2024, 11:41
von Artcode
Moin,

kann ich als Beamter einsicht in meine Personalakte fordern ?

Re: Einsicht Personalakte

Verfasst: 9. Dez 2024, 12:07
von Pipapo
Ja,

Re: Einsicht Personalakte

Verfasst: 9. Dez 2024, 14:19
von Bruce Springsteen
Ja, auf Antrag hin. Du musst der Personalabteilung ja auch die Chance geben, dass sie vorab deine Akte "vorbereiten" können..

Re: Einsicht Personalakte

Verfasst: 9. Dez 2024, 16:36
von Mainstream1
Die wird dann unter Aufsicht zur Einsichtnahme bei der Personalstelle bereit gestellt.

Re: Einsicht Personalakte

Verfasst: 10. Dez 2024, 10:19
von Aufsteiger85
Wichtig: das geht nicht alle 4 Tage - "angemessen" ist das Stichwort.

Weiterhin hast du das Recht darauf, dass dich bspw. ein Mitglied des Personalrates oder ein Rechtsbeistand begleitet. Falls du nach was bestimmtem suchst oder eine zweite Meinung haben willst, ob das, was da drin ist, auch wirklich reingehört. Gerade beim Land Berlin sind (aus eigener Erfahrung) oft Sachen in Personalakten, die überhaupt nicht aufbewahrt werden dürfen, geschweige denn in einer Personalakte. Die Personalakte ist kein Sammelordner.

Re: Einsicht Personalakte

Verfasst: 10. Dez 2024, 11:39
von Mainstream1
Für alles, was da nicht unmittelbar hinein gehört, gibt es die Nebenakte zur Personalakte. Vielleicht auch mal danach fragen :D

Und wichtig: Die Personalakte muss fortlaufend durchnummeriert sein. So kann man sehen, ob etwas herausgenommen wurde ..ist die Personalakte nicht durchnummeriert, ist das bereits verdächtig und entspricht nicht dem Standard der entsprechenden Aktenführung.

Re: Einsicht Personalakte

Verfasst: 12. Dez 2024, 10:42
von Saxum
Nein, eine Personalakte "muss" nicht durchnummiert sein. Eine fehlende Nummierung ist kein "verdächtiger Anhaltspunkt".

Sie kann es sein, muss aber nicht - das liegt im Organisationsermessen des jeweiligen Dienstherren.

Re: Einsicht Personalakte

Verfasst: 12. Dez 2024, 13:19
von Jupiter
Das sollte doch im für Dich geltenden Beamtengesetz geregelt sein. Für Bayern siehe insb. Art. 104 und 107 BayBG.