Moin,
ich bin seit 01.05 Beamter im Techn. Dienst auf Probe. A10, Stufe 5 bei einer Kommune unter 10.000 Einwohner in Niedersachsen.
Nun habe ich meine Dezember 2024 Abrechnung bekommen. Ich habe zu meinem Geld eine Sonderzahlung in Höhe von 500,00 € bekommen.
Hätte ich zu dem auch Anteilig Weihnachtsgeld bekommen müssen ?
Danke
Schöne Grüße
Beamter Anteil Weihnachtsgeld
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Re: Beamter Anteil Weihnachtsgeld
Die 500 € sind dein „Weihnachtsgeld“ – für das ganze Jahr 2024!
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Re: Beamter Anteil Weihnachtsgeld
die 500 € ist der Zuschlag für Beamte. Jedoch war ich bis 31.05 im TvöD. Daher müsste mir doch anteilig Weihnachtsgeld zustehen, oder ?
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Re: Beamter Anteil Weihnachtsgeld
Wenn das Arbeitsverhältnis am 1.12. nicht mehr bestand (wie bei dir)entfällt der Anspruch auf die Jahressonderzahlung vollständig.
Eine anteilige Auszahlung findet nicht statt.
Eine in diesem Zeitraum erfolgte Übernahme in das Beamtenverhältnis hat keine andere Regelung zur Folge.
Eine anteilige Auszahlung findet nicht statt.
Eine in diesem Zeitraum erfolgte Übernahme in das Beamtenverhältnis hat keine andere Regelung zur Folge.
MS
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Re: Beamter Anteil Weihnachtsgeld
Ob das Weihnachtsgeld anteilig gezahlt werden muss, hängt vom im Vertrag genannten Zweck der Sonderzahlung ab, habe ich gelesen.
Soll mit dem Weihnachtsgeld die im Jahr geleistete Arbeit zusätzlich vergütet werden, dann besteht bei Kündigung anteiliger Anspruch: Bundesarbeitsgericht BAG, 13.05.2015, Az. 10 AZR 266/14
Ist das Weihnachtsgeld als Anerkennung für Betriebstreue und als zusätzlicher Lohn definiert, dann folgt im Fall der Kündigung ein Anspruch auf anteilige Zahlung von Weihnachtsgeld, steht dann im Arbeitsvertrag.
Soll allein Betriebstreue und die Förderung zukünftiger Betriebstreue honoriert werden, steht kein anteiliges Weihnachtsgeld zu.
Soll mit dem Weihnachtsgeld die im Jahr geleistete Arbeit zusätzlich vergütet werden, dann besteht bei Kündigung anteiliger Anspruch: Bundesarbeitsgericht BAG, 13.05.2015, Az. 10 AZR 266/14
Ist das Weihnachtsgeld als Anerkennung für Betriebstreue und als zusätzlicher Lohn definiert, dann folgt im Fall der Kündigung ein Anspruch auf anteilige Zahlung von Weihnachtsgeld, steht dann im Arbeitsvertrag.
Soll allein Betriebstreue und die Förderung zukünftiger Betriebstreue honoriert werden, steht kein anteiliges Weihnachtsgeld zu.