Hessen Dienstunfähigkeit

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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Thg
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Hessen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Thg »

Ist es möglich, dass bei der ärztlichen Untersuchung (hier durch das Versorgungsamt) trotz Krankschreibung Dienstfähigkeit festgestellt wird und man zurück in den Dienst muss. Das würde ja bedeuten, dass die Krankschreibung in Frage gestellt wird.

Das hat mir eine Kollegin erzählt, sie hat sich dann aber akut in die Klinik einweisen lassen.

Aktuell larviere ich mich noch so durch, obwohl meine Ärztin mich krankschreiben will.

Nun merke ich aber zunehmend, dass es mir tatsächlich immer schlechter geht.

In einem anderen Beitrag hatte ich schon wegen DU versus Pensionierung auf Antrag gefragt, aber ich bin mir noch nicht wirklich im Klaren, wie ich vorgehen will.

Fakt ist, es wäre besser für mich, DU in Pension zu gehen als auf Antrag (ist in Hessen noch mit 60 möglich bei Schwerbehinderung). Klar ist auch, je länger das Verfahren dauert, umso günstiger wäre es für mich aus finanzieller Perspektive, zumal durch Teilzeit wegen Kind einiges fehlt.

Nun treibt mich aber die Angst um, wenn ich mich krank schreiben ließe, dass die Ärztin vom Versorgungsamt dies aufheben könnte. De facto lebe ich auf der Arbeit aktuell vom Verschieben, Vermeiden und Schauspielern ,das kann auf Dauer nicht so weiter gehen. Aber ich bekomme es nicht besser hin und Besserung ist nicht in Sicht.

Kernfrage: kann Krankschreibung durch amtsärztliche Untersuchung aufgehoben werden?
Mainstream1
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Re: Hessen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Mainstream1 »

Logo,l geht das, einfach mal googeln oder hier recherchieren.
Das heißt aber nicht, dass man danach nicht wieder krank geschrieben werden kann.
Einfach den Antrag ab 60 stellen und gut ist, solange das noch geht.
Beim Bund ist das schon lange vorbei. Wird bei den Ländern auch kommen.
MS
Thg
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Re: Hessen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Thg »

Ich versuche ja den besten Weg für mich zu finden. Da es mir gesundheitlich nicht gut geht, ist ein Ausstieg unausweichlich.
Jedoch wäre aufgrund meiner Rentenanwartschaften eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit besser als selbst zu gehen.
Ich habe nur Angst, dass es dann heißt, ich sei dienstfähig.
Mainstream1
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Re: Hessen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Mainstream1 »

Wenn das dann das Ergebnis der DU-Untersuchung wäre, kannst du doch immer noch den Antragsruhestand mit Schwerbehinderung ab 60 bzw auch ein paar Monate später nehmen/beantragen. Das bleibt dir dann doch unbenommen.
MS
Erdbeerkuchen
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Re: Hessen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Erdbeerkuchen »

Man muss bei diesen Themen außerhalb der Matrix denken. Wenn der Amtsarzt dich gesund schreibt, kann dein Arzt dich wieder krank schreiben, am besten immer drei Monate am Stück. Dann kann der Dienstherr wieder beim Versorgungsamt die DU Untersuchung veranlassen. Wenn du das wiederholst wird es der Dienstherr es irgendwann einsehen. Der Dienstherr entscheidet über die Dienstfähigkeit, nicht der Amtsarzt. D.h. der Dienstherr kann auch gegen das Gutachten entscheiden. Dies ist für ihn nur ein Problem, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Wenn die nächste DU Untersuchung angeordnet wird, kannst du es auch darauf ankommen lassen und einfach nicht zur Untersuchung gehen oder sie mit Attest absagen. Dann kann der Dienstherr dich wegen mangelnder Mitwirkung Zwangspensionieren. Deswegen wird so gut wie nie ein Disziplinarverfahren angestrengt.
trulla
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Re: Hessen Dienstunfähigkeit

Beitrag von trulla »

Der Amtsarzt kann dich auch nicht einfach so wieder gesundschreiben- dazu muss er ja Gründe finden .
Es wird dein Krankheitsverlauf betrachtet und natürlich auch erwartete, dass du dich um Besserung bemühst.
Also Facharzt , Therapie und Reha . IdR werden eindeutige Berichte von Fachärzten und Kliniken in der Beurteilung berücksichtigt.
Thg
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Re: Hessen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Thg »

Ja, das ist schon klar, dass das normalerweise Berücksichtigt wird. Ich habe nur gerade eine Kollegin vor Augen, der es sichtlich sehr sehr schlecht geht und sie wurde dennoch-trotz entgegen lautenden Empfehlungen der Fachärztin - für dienstfähig erklärt.
Es ist halt das gleiche Versorgungsamt.
koukol
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Re: Hessen Dienstunfähigkeit

Beitrag von koukol »

Ich hänge mich hier mal dran, weil es Hessen betrifft:

Muss man die Schweigepflichtsentbindung und den Anamnesebogen tatsächlich vorab ans HAVS senden, wie es in der Untersuchungsanordnung „gebeten“ wird?
Kommt der eigentliche Termin durch das HAVS auch per PZU oder normalem Brief?
stuntmanmike
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Re: Hessen Dienstunfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

koukol hat geschrieben: 08.12.2024 12:04 Ich hänge mich hier mal dran, weil es Hessen betrifft:

Muss man die Schweigepflichtsentbindung und den Anamnesebogen tatsächlich vorab ans HAVS senden, wie es in der Untersuchungsanordnung „gebeten“ wird?
Kommt der eigentliche Termin durch das HAVS auch per PZU oder normalem Brief?
ich meine mal gelesen zu haben, dass das nicht der fall ist, dass man das vorab zusenden muss. aber bin mir nicht mehr sicher.

es ist ja so, dass glaube ich schon eine gewisse mitwirkungspflicht besteht. der kann man aber auch noch beim gespraech mit dem amtsarzt nachkommen, wenn man dann dort alles erlaeutert.
Erdbeerkuchen
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Re: Hessen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Erdbeerkuchen »

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.03.21 - 1 A 2521/18 -

Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Leitsatz
1. Ein Beamter kann durch den Dienstherrn nicht verpflichtet werden, den vom Dienstherrn mit einer Untersuchung der Dienstfähigkeit des Beamten beauftragten Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem Dienstherrn zu entbinden, da im Verhältnis des mit der Untersuchung beauftragten Arztes zum Dienstherrn keine ärztliche Schweigepflicht besteht .
2. Verweigert ein Beamter eine derartige Entbindungserklärung, können daraus vom Dienstherrn keine negativen Schlussfolgerungen zu Lasten des Beamten gezogen werden.
3. Eine pauschale Verpflichtung zur Entbindung der einen Beamten behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht wird im Regelfall den im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beamten bestehenden rechtlichen Anforderungen nicht gerecht.
4. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht es vielmehr, einen Beamten nur insoweit zur Entbindung der ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu verpflichten wie dies zur Beurteilung der Dienstfähigkeit erforderlich ist.
Erdbeerkuchen
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Re: Hessen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Erdbeerkuchen »

Das heißt, man kann die Schweigepflichtsentbindungserklärung verweigern, es reicht die vom Amtsarzt verlangten Atteste selbst zu besorgen und einzureichen. Dabei kann man die Befunde auf Korrektheit und Aktualität überprüfen und ggf. auf Berichtigung bestehen oder ein passenderes Gutachten beauftragen. Das sollte mit einem erfahrenen Anwalt bzw. Anwältin besprochen werden.