Ist es möglich, dass bei der ärztlichen Untersuchung (hier durch das Versorgungsamt) trotz Krankschreibung Dienstfähigkeit festgestellt wird und man zurück in den Dienst muss. Das würde ja bedeuten, dass die Krankschreibung in Frage gestellt wird.
Das hat mir eine Kollegin erzählt, sie hat sich dann aber akut in die Klinik einweisen lassen.
Aktuell larviere ich mich noch so durch, obwohl meine Ärztin mich krankschreiben will.
Nun merke ich aber zunehmend, dass es mir tatsächlich immer schlechter geht.
In einem anderen Beitrag hatte ich schon wegen DU versus Pensionierung auf Antrag gefragt, aber ich bin mir noch nicht wirklich im Klaren, wie ich vorgehen will.
Fakt ist, es wäre besser für mich, DU in Pension zu gehen als auf Antrag (ist in Hessen noch mit 60 möglich bei Schwerbehinderung). Klar ist auch, je länger das Verfahren dauert, umso günstiger wäre es für mich aus finanzieller Perspektive, zumal durch Teilzeit wegen Kind einiges fehlt.
Nun treibt mich aber die Angst um, wenn ich mich krank schreiben ließe, dass die Ärztin vom Versorgungsamt dies aufheben könnte. De facto lebe ich auf der Arbeit aktuell vom Verschieben, Vermeiden und Schauspielern ,das kann auf Dauer nicht so weiter gehen. Aber ich bekomme es nicht besser hin und Besserung ist nicht in Sicht.
Kernfrage: kann Krankschreibung durch amtsärztliche Untersuchung aufgehoben werden?
Hessen Dienstunfähigkeit
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 467
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: Hessen Dienstunfähigkeit
Logo,l geht das, einfach mal googeln oder hier recherchieren.
Das heißt aber nicht, dass man danach nicht wieder krank geschrieben werden kann.
Einfach den Antrag ab 60 stellen und gut ist, solange das noch geht.
Beim Bund ist das schon lange vorbei. Wird bei den Ländern auch kommen.
Das heißt aber nicht, dass man danach nicht wieder krank geschrieben werden kann.
Einfach den Antrag ab 60 stellen und gut ist, solange das noch geht.
Beim Bund ist das schon lange vorbei. Wird bei den Ländern auch kommen.
MS
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 24.07.2023 14:57
- Behörde:
Re: Hessen Dienstunfähigkeit
Ich versuche ja den besten Weg für mich zu finden. Da es mir gesundheitlich nicht gut geht, ist ein Ausstieg unausweichlich.
Jedoch wäre aufgrund meiner Rentenanwartschaften eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit besser als selbst zu gehen.
Ich habe nur Angst, dass es dann heißt, ich sei dienstfähig.
Jedoch wäre aufgrund meiner Rentenanwartschaften eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit besser als selbst zu gehen.
Ich habe nur Angst, dass es dann heißt, ich sei dienstfähig.
-
- Beiträge: 467
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: Hessen Dienstunfähigkeit
Wenn das dann das Ergebnis der DU-Untersuchung wäre, kannst du doch immer noch den Antragsruhestand mit Schwerbehinderung ab 60 bzw auch ein paar Monate später nehmen/beantragen. Das bleibt dir dann doch unbenommen.
MS
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 09.09.2024 14:56
- Behörde:
Re: Hessen Dienstunfähigkeit
Man muss bei diesen Themen außerhalb der Matrix denken. Wenn der Amtsarzt dich gesund schreibt, kann dein Arzt dich wieder krank schreiben, am besten immer drei Monate am Stück. Dann kann der Dienstherr wieder beim Versorgungsamt die DU Untersuchung veranlassen. Wenn du das wiederholst wird es der Dienstherr es irgendwann einsehen. Der Dienstherr entscheidet über die Dienstfähigkeit, nicht der Amtsarzt. D.h. der Dienstherr kann auch gegen das Gutachten entscheiden. Dies ist für ihn nur ein Problem, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Wenn die nächste DU Untersuchung angeordnet wird, kannst du es auch darauf ankommen lassen und einfach nicht zur Untersuchung gehen oder sie mit Attest absagen. Dann kann der Dienstherr dich wegen mangelnder Mitwirkung Zwangspensionieren. Deswegen wird so gut wie nie ein Disziplinarverfahren angestrengt.
Wenn die nächste DU Untersuchung angeordnet wird, kannst du es auch darauf ankommen lassen und einfach nicht zur Untersuchung gehen oder sie mit Attest absagen. Dann kann der Dienstherr dich wegen mangelnder Mitwirkung Zwangspensionieren. Deswegen wird so gut wie nie ein Disziplinarverfahren angestrengt.