Erhöhung der Besoldung? Stimmt das?

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psi
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Erhöhung der Besoldung? Stimmt das?

Beitrag von psi »

Hallo Ihr Lieben,
folgendes habe ich eben beim googeln gefunden. Ist das wahr?

Ab dem 1. Februar 2025 findet eine Erhöhung der Besoldung für Beamte und Richter (sowie auch hier die zugrundeliegenden Bezügebestandteile für Versorgungsempfänger) um 5,5 Prozent statt.
Kringel
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Re: Erhöhung der Besoldung? Stimmt das?

Beitrag von Kringel »

psi hat geschrieben: 21.11.2024 18:31 Hallo Ihr Lieben,
folgendes habe ich eben beim googeln gefunden. Ist das wahr?

Ab dem 1. Februar 2025 findet eine Erhöhung der Besoldung für Beamte und Richter (sowie auch hier die zugrundeliegenden Bezügebestandteile für Versorgungsempfänger) um 5,5 Prozent statt.

Hallo psi,

vielleicht in einem Bundesland, aber nicht beim Bund selbst, da beginnt die Tarifrunde im Januar 2025 (also folglich auch nicht für PNU-Beamte) ! Die Forderung beträgt 8 % , mindestens 350 Euro. (Verhandlungsrunden: 1 - 24.01.2025 , 2 - 17./18.02. , 3 - 14.-16.03. )

Gruß Kringel
psi
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Re: Erhöhung der Besoldung? Stimmt das?

Beitrag von psi »

Danke, hatte mich schon gewundert, weil beim dbb steht nix.
1615_ks
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Re: Erhöhung der Besoldung? Stimmt das?

Beitrag von 1615_ks »

psi hat geschrieben: 21.11.2024 18:31 Hallo Ihr Lieben,
folgendes habe ich eben beim googeln gefunden. Ist das wahr?

Ab dem 1. Februar 2025 findet eine Erhöhung der Besoldung für Beamte und Richter (sowie auch hier die zugrundeliegenden Bezügebestandteile für Versorgungsempfänger) um 5,5 Prozent statt.
Gilt für Hessen.
Also Landesbeamte.
Kringel
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Re: Erhöhung der Besoldung? Stimmt das?

Beitrag von Kringel »

1615_ks hat geschrieben: 22.11.2024 10:39
psi hat geschrieben: 21.11.2024 18:31 Hallo Ihr Lieben,
folgendes habe ich eben beim googeln gefunden. Ist das wahr?

Ab dem 1. Februar 2025 findet eine Erhöhung der Besoldung für Beamte und Richter (sowie auch hier die zugrundeliegenden Bezügebestandteile für Versorgungsempfänger) um 5,5 Prozent statt.
Gilt für Hessen.
Also Landesbeamte.

Nö, denn Hessen erhöht am 01.02.25 um 4,8 Prozent und die Erhöhung von 5,5 Prozent wird vom 01.08.2025 auf den 01.12.2025 verschoben .