Bei mir liegt die Zuruhestandsetzung wegen eines Dienstunfalls schon viele Jahre zurück.
Nach dem ersten Bescheid mit dem Ziel meiner Zuruhestandsetzung hat es tatsächlich 26 Monate bis zur entgültigen Zuruhestandsetzung gedauert.
26 Monate ungekürzte Bezüge, dank meines fähigen Fachanwalts für Verwaltungsrecht.
DU Zeitschiene
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Re: DU Zeitschiene
Soso, 26 Monate...
bei mir 5,5 Jahre und nach der Klage (4,5 Jahre) wieder drin.
Insgesamt jetzt im Moment 10,5 Jahre und ein neuer Job fehlt noch...
Die Nachzahlung meiner Bezüge liegt im 5 stelligen oberen Bereich
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Ein Hoch auf die Bürokratie der unwissenden...
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Re: DU Zeitschiene
Und wie lange verging vom ersten Krankheitstag bis zum ersten Bescheid?sulzfluh hat geschrieben: ↑20.11.2024 08:44 Bei mir liegt die Zuruhestandsetzung wegen eines Dienstunfalls schon viele Jahre zurück.
Nach dem ersten Bescheid mit dem Ziel meiner Zuruhestandsetzung hat es tatsächlich 26 Monate bis zur entgültigen Zuruhestandsetzung gedauert.
26 Monate ungekürzte Bezüge, dank meines fähigen Fachanwalts für Verwaltungsrecht.
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Re: DU Zeitschiene
Guten Morgen,
es kommt wohl darauf an, ob man sich selbst für DDU hält oder eben dagegen vorgeht. Ich habe am Ende die DDU selbst beantragt, nachdem BEM und anderweitige Verwendung ausgeschlossen waren und auch sonst für mich gesundheitlich keine Aussicht Bestand wieder gesund zu werden. Mein DH hätte mich wohl noch länger einfach AU sein lassen. Das war für mich aber eben nicht sinnvoll, da ich einfach einen Schlussstrich benötigt hatte.
Insgesamt hatte es dann 25 Monate mit vollen Bezügen gedauert bis ich DDU wurde. In dieser Zeit gab es massig Amtsarzttermine wegen des Dienstunfalls, Dienstunfähigkeit, Unfallsausgleich wegen MdE/GdB, Zurruhesetzung. Den Anwalt brauchte ich erst bei dem Unfallruhegehalt.
Zwischen meinem Antrag zur DDU und der tatsächlichen Zurruhesetzung vergingen am Ende 3-4 Monate, da ich hier noch 2x zum AA musste.
es kommt wohl darauf an, ob man sich selbst für DDU hält oder eben dagegen vorgeht. Ich habe am Ende die DDU selbst beantragt, nachdem BEM und anderweitige Verwendung ausgeschlossen waren und auch sonst für mich gesundheitlich keine Aussicht Bestand wieder gesund zu werden. Mein DH hätte mich wohl noch länger einfach AU sein lassen. Das war für mich aber eben nicht sinnvoll, da ich einfach einen Schlussstrich benötigt hatte.
Insgesamt hatte es dann 25 Monate mit vollen Bezügen gedauert bis ich DDU wurde. In dieser Zeit gab es massig Amtsarzttermine wegen des Dienstunfalls, Dienstunfähigkeit, Unfallsausgleich wegen MdE/GdB, Zurruhesetzung. Den Anwalt brauchte ich erst bei dem Unfallruhegehalt.
Zwischen meinem Antrag zur DDU und der tatsächlichen Zurruhesetzung vergingen am Ende 3-4 Monate, da ich hier noch 2x zum AA musste.
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Re: DU Zeitschiene
Danke für die hilfreiche Antwort. Du sagst ja, dass zwischen deinem Antrag und der DU am Ende ca. 4 Monate lagen. 25 Monate insgesamt. Meine Frage bleibt dennoch stehen. Gibt es Beispiele, in denen sowohl der Dienstherr, als auch der Beamte, eine möglichst schnelle DU anstreben und wie lange dauert das minimal? Der Beamte dabei aber ohne eigenen Antrag auf DU.lavinia21 hat geschrieben: ↑21.11.2024 10:59 Guten Morgen,
es kommt wohl darauf an, ob man sich selbst für DDU hält oder eben dagegen vorgeht. Ich habe am Ende die DDU selbst beantragt, nachdem BEM und anderweitige Verwendung ausgeschlossen waren und auch sonst für mich gesundheitlich keine Aussicht Bestand wieder gesund zu werden. Mein DH hätte mich wohl noch länger einfach AU sein lassen. Das war für mich aber eben nicht sinnvoll, da ich einfach einen Schlussstrich benötigt hatte.
Insgesamt hatte es dann 25 Monate mit vollen Bezügen gedauert bis ich DDU wurde. In dieser Zeit gab es massig Amtsarzttermine wegen des Dienstunfalls, Dienstunfähigkeit, Unfallsausgleich wegen MdE/GdB, Zurruhesetzung. Den Anwalt brauchte ich erst bei dem Unfallruhegehalt.
Zwischen meinem Antrag zur DDU und der tatsächlichen Zurruhesetzung vergingen am Ende 3-4 Monate, da ich hier noch 2x zum AA musste.
Wir haben das Thema momentan in mehreren Gemeinden und niemand kann hierzu auch nur eine ungefähre Zeitschiene liefern.
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Re: DU Zeitschiene
Die gibt es auch nicht. Man sollte mit 7 bis 12 Monaten rechnen. Nach dem Prozedere geht es kaum schneller.7 Monate sind schon sehr ambitioniert.
MS
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Re: DU Zeitschiene
Ein guter Anwalt ist immer zu empfehlen. Ich habe zum Thema schon einiges geschrieben. Oft ist es je nach Behörde auch so, dass man den Beamten etwas Zeit lässt zur Gesundung. Das ganze Verfahren kann auch 3 Jahre dauern, ich kenne einen Fall, da dauerte es 8 Jahre. Man hat hauptsächlich wegen der vielen Lehrer mit burn -out die Beamtengesetze geändert, um Frühpensionierungen zu verhindern, mit der Maxime Weiterverwendung vor Pensionierung.
Das ging aber nach hinten los, wenn jemand krank ist beliebt er länger aktiv, wenn jemand nicht in den Ruhestand will, kann er das auch für sich verwenden. Insbesondere ist es fast unmöglich Schwerbehinderte zu zwangspensionieren, sie sind erst dienstunfähig, wenn ihr Restleistungsvermögen gegen null geht.
Das ging aber nach hinten los, wenn jemand krank ist beliebt er länger aktiv, wenn jemand nicht in den Ruhestand will, kann er das auch für sich verwenden. Insbesondere ist es fast unmöglich Schwerbehinderte zu zwangspensionieren, sie sind erst dienstunfähig, wenn ihr Restleistungsvermögen gegen null geht.
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Re: DU Zeitschiene
Eine möglichst schnelle DDU ist finanziell äußerst ungeschickt, es sei denn möchte schnellstens umziehen oder auswandern. Es geht wegen der o.g. Sachverhalte nur wenn der Dienstherr es auch möchte.
In kleineren Kommunen "geht ja mehr" als bei grossen oder den Ländern, allerdings könnte ja auch mal eine Überprüfung der Vorgänge statt finden, es könnte ja auch jemand bemängeln, wenn da gekungelt wird oder Stellen frei gemacht werden sollen
In kleineren Kommunen "geht ja mehr" als bei grossen oder den Ländern, allerdings könnte ja auch mal eine Überprüfung der Vorgänge statt finden, es könnte ja auch jemand bemängeln, wenn da gekungelt wird oder Stellen frei gemacht werden sollen
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Re: DU Zeitschiene
Eine tatsächliche allgemeingültige Zeitschiene gibt es nicht. Der DH muss ja seine Entscheidung recht unangreifbar darstellen. Gleichfalls wird ein DH den Antrag eines Beamten immer prüfen, denn DDU ist einfach nicht das, was der DH möchte. Ich versteh nicht, warum der Beamte, wenn er denn DDU werden will, nicht einfach die ärztlichen Stellungnahmen vorlegt und das Prozedere einleitet, sofern es eben wirklich so ist, dass er nicht mehr TZ arbeiten kann oder auf einem anderen Posten glücklich wird.
Realistisch wird es unter 12-18 Monaten wohl nicht funktionieren. Wie gesagt, ich verstehe nicht, warum man nicht selbst - wie ich - dann den Antrag stellt?
Realistisch wird es unter 12-18 Monaten wohl nicht funktionieren. Wie gesagt, ich verstehe nicht, warum man nicht selbst - wie ich - dann den Antrag stellt?