Liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich hätte eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Meine Situation:
Ich bin seit März dieses Jahres abgeordnet in eine andere Direktion aus gesundheitlichen Gründen. Dort bin ich zurzeit in der allg. Verwaltung tätig.
Ich hatte schon meine Ärztlichen Untersuchungen, leider brauch das Gutachten noch etwas. Ich bin laut Arzt diensttauglich. Diese wurde halt noch nicht versendet.
Meine Polizeidiensttauglichkeit stand noch im Raum in der Zeit wo ich hier hin abgeordnet wurde, jedoch wurde mir kein PDU-Verfahren eröffnet und ich bekomme noch meine Polizeizulage. Jetzt stehen im Dezember Beförderung an und ich habe meinen Beurteilungsbeitrag von meiner aktuellen Dienststelle bekommen. Kann meine Stammdienststelle mich von der Beförderung ausschließen?
Aufgrund von gesundheitlicher Eignung oder der gleichen?
Ich kann mir es nicht vorstellen, da ich kein PDU-Verfahren bekommen habe.
In der Verfügung für die Beförderung heißt es: Bestehende Beförderungshemmnisse (z.B. Polizeidienstunfähigkeit) wurden berücksichtigt?!
Danke für eure Antworten:)
Beförderung und Beförderunghemmnisse
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Re: Beförderung und Beförderunghemmnisse
Vielleicht möchte man noch, dass du befördert werden kannst und daher würde noch keine PDU - Untersuchung beauftragt...!? Die käme dann irgendwann später erst...abwarten und Tee trinken.Machen kannst du da jetzt eh nichts (mehr).
MS
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Re: Beförderung und Beförderunghemmnisse
Danke erstmal für deine Antwort.
Laut Polizeiarzt bin ich Dienstfähig, nur sein Gutachten braucht noch ne weile.
Es wird und wurde kein PDU-Verfahren eröffnet.
Ich wollte nur wissen ob ich Beförderungsfähig bin in dem Zeitraum, wo ich aus gesundheitlichen Gründen in der Verwaltung abgeordnet bin.
Laut Polizeiarzt bin ich Dienstfähig, nur sein Gutachten braucht noch ne weile.
Es wird und wurde kein PDU-Verfahren eröffnet.
Ich wollte nur wissen ob ich Beförderungsfähig bin in dem Zeitraum, wo ich aus gesundheitlichen Gründen in der Verwaltung abgeordnet bin.