Guten Morgen,
ich hätte mal eine Frage zu den Kann-Zeiten, also Vordienstzeiten vor der Ernennung zum Beamten.
Wie muss ich diese Beantragen, und wann wird darüber entschieden.....denn man will ja Planungssicherheit bzgl. des Ruhegehaltssatzes haben.
Meine Zeit bei der Bundeswehr wurde mir schon Kraft Gesetzt anerkannt.
Ich habe jetzt aber noch 8 Jahre Vordienstzeit, also Ausbildung zum Kfz Mechaniker (3 Jahre ), und 5 Jahre Beschäftigungszeit als Maschineneinrichter.
Ich gehe am 01.09.2025 mit 60 in den Ruhestand ( Feuerwehrbeamter NRW ) die erforderlichen Unterlagen liegen schon ewig bei der RVK Köln vor.
In der letzten Ruhegehaltsberechnung von 2016 sind nur die Zeit der Bundeswehr und die Ausbildung zum Kfz Mechaniker aufgeführt. Obwohl der Versorgungskasse alle Unterlagen zu meinen Vordienstzeiten vorliegen.
Wann wird den jetzt letztendlich darüber entschieden, ob diese Zeiten anerkannt werden ????
Kann man hier eine Vorabentscheidung über die Vordienstzeiten beantragen ????
Vielen Dank
Viele Grüße
Kuddel
Kann-Zeiten Vordienstzeiten Ruhegehalt Beamter Feuerwehr NRW
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