Frage zum BEM
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Frage zum BEM
Hallo,
ich bin seit mehreren Jahren hintereinander jeweils knapp ins BEM gekommen (jeweils knapp über 30 Krankheitstage pro Jahr).
Muss ich Angst haben, deswegen dem Amtsarzt vorgeführt zu werden?
Macht es Sinn, eine SB oder Gleichstellung zu beantragen und beim Dienstherrn einzureichen? Würde auch eine Gleichstellung etwas bringen? Oder wäre das nur Papier ohne Wirkung oder gar mit negativer Wirkung für mich?
Vielen Dank!
floh
ich bin seit mehreren Jahren hintereinander jeweils knapp ins BEM gekommen (jeweils knapp über 30 Krankheitstage pro Jahr).
Muss ich Angst haben, deswegen dem Amtsarzt vorgeführt zu werden?
Macht es Sinn, eine SB oder Gleichstellung zu beantragen und beim Dienstherrn einzureichen? Würde auch eine Gleichstellung etwas bringen? Oder wäre das nur Papier ohne Wirkung oder gar mit negativer Wirkung für mich?
Vielen Dank!
floh
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Re: Frage zum BEM
Den Antrag auf Anerkennung einer SchwB kannst du erstmal stellen. Davon erfährt der Dienstherr nichts. Lass dich dafür beraten, z.B. von der SchwB-Vertretung.
Sollte eine SchwB vorliegen oder eine Gleichstellung bescheinigt werden, kannst du überlegen, die Bescheinigung einzureichen, auch dabei berät die SchwB-Vertretung.
Es kann durchaus hilfreich sein, die Bescheinigung bei Dienstherrn und Amtsarzt einzureichen, sobald die Ankündigung einer amtsärztlichen Überprüfung der weiteren Dienstfähigkeit kommt.
Sollte eine SchwB vorliegen oder eine Gleichstellung bescheinigt werden, kannst du überlegen, die Bescheinigung einzureichen, auch dabei berät die SchwB-Vertretung.
Es kann durchaus hilfreich sein, die Bescheinigung bei Dienstherrn und Amtsarzt einzureichen, sobald die Ankündigung einer amtsärztlichen Überprüfung der weiteren Dienstfähigkeit kommt.
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Re: Frage zum BEM
Ich habe hier schon mehrfach wegen dieser Thematik geschrieben und möchte betonen: Es gibt zwar die Beamtengesetze, Verordnungen usw. andererseits gibt es aber auch die individuelle Rechtssprechung und diese wird immer günstiger für Schwerbehinderte Beamte. Also unbedingt GdB beantragen, falls der GdB zu niedrig ist, hier unbedingt Widerspruch einlegen und Anwalt einschalten.
Schon immer war die Zwangspensionierung gegen den Willen des Beamten eines der schwierigsten, langwierigsten und fehleranfälligsten Verfahren des Dienstherren. D.h. der Dienstherr kann soviele inhaltliche und formelle Fehler machen, dass du mit einem guten Anwalt das Ganze Jahre verzögern kannst. Ich war Gewerkschaftsvertreter und kann sagen, dass wir es in einem Fall bis zu 8 Jahren Geschäft haben, bei vollen Bezügen. Im Fall von Mobbing kannst du viel Zeit gewinnen, in dem du einen Anwalt hinzuziehst, alle Fristen maximal ausreizt, immer Widersprüche einlegst und Personalrat, Integrationsbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Mobbingbeauftragte, Gewerkschaftsbeauftragte, Schwerbehindertenbeauftragte hinzuholst, das erzeugt soviel Berwaltungs und Behördenaufwand, dass alles sich Jahre hinzieht.
Dazu kommen noch ein paar schmutzige aber legale Tricks, die ich hier nicht verraten kann.
Insbesondere bei Schwerbehinderung bist du klar im Vorteil, weil die Anforderung für.die Dienstfähigkeit deutlich gesenkt werden müssen und der Dienstherr entgegen kommen muss.
Also sich nicht einschüchtern lassen. Ich konnte die Zwangspensionierung 2 mal abwenden, das letzte Mal für drei Jahre. Lass dich nicht einschüchtern.
Schon immer war die Zwangspensionierung gegen den Willen des Beamten eines der schwierigsten, langwierigsten und fehleranfälligsten Verfahren des Dienstherren. D.h. der Dienstherr kann soviele inhaltliche und formelle Fehler machen, dass du mit einem guten Anwalt das Ganze Jahre verzögern kannst. Ich war Gewerkschaftsvertreter und kann sagen, dass wir es in einem Fall bis zu 8 Jahren Geschäft haben, bei vollen Bezügen. Im Fall von Mobbing kannst du viel Zeit gewinnen, in dem du einen Anwalt hinzuziehst, alle Fristen maximal ausreizt, immer Widersprüche einlegst und Personalrat, Integrationsbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Mobbingbeauftragte, Gewerkschaftsbeauftragte, Schwerbehindertenbeauftragte hinzuholst, das erzeugt soviel Berwaltungs und Behördenaufwand, dass alles sich Jahre hinzieht.
Dazu kommen noch ein paar schmutzige aber legale Tricks, die ich hier nicht verraten kann.
Insbesondere bei Schwerbehinderung bist du klar im Vorteil, weil die Anforderung für.die Dienstfähigkeit deutlich gesenkt werden müssen und der Dienstherr entgegen kommen muss.
Also sich nicht einschüchtern lassen. Ich konnte die Zwangspensionierung 2 mal abwenden, das letzte Mal für drei Jahre. Lass dich nicht einschüchtern.
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Re: Frage zum BEM
Vielen Dank @Dienstunfall_L und @Erdbeerkuchen für Eure Antworten.
Wegen DU wurde seitens des DH noch gar nichts veranlasst. Ich mache meine Arbeit und arbeite auch alles auf, was während einer Krankheit angefallen ist, da ich keinen Vertreter habe.
Eine Gleichstellung liegt mittlerweile vor (SB wird wohl nichts werden, da Klage vor dem SG nicht erfolgreich war).
Nun stellt sich die Frage, ob es irgendeinen Sinn macht, den DH über das Vorliegen der Gleichstellung zu informieren?
Wegen DU wurde seitens des DH noch gar nichts veranlasst. Ich mache meine Arbeit und arbeite auch alles auf, was während einer Krankheit angefallen ist, da ich keinen Vertreter habe.
Eine Gleichstellung liegt mittlerweile vor (SB wird wohl nichts werden, da Klage vor dem SG nicht erfolgreich war).
Nun stellt sich die Frage, ob es irgendeinen Sinn macht, den DH über das Vorliegen der Gleichstellung zu informieren?
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Re: Frage zum BEM
Die Gleichstellung hat sich bei mir schon positiv ausgewirkt (Hessen). Der Schwerbehindertenbeauftragte ist mit im Boot und es sind Nachteilsausgleiche möglich (außer Stundenreduzierung).
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Re: Frage zum BEM
Auf jeden Fall mitteilen, da dann für jede Maßnahme m.E. die Schwerbehindertenenvertretung beteiligt werden muss.
MS
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Re: Frage zum BEM
floh1 hat geschrieben: ↑14.11.2024 21:34 Hallo,
ich bin seit mehreren Jahren hintereinander jeweils knapp ins BEM gekommen (jeweils knapp über 30 Krankheitstage pro Jahr).
Muss ich Angst haben, deswegen dem Amtsarzt vorgeführt zu werden?
Macht es Sinn, eine SB oder Gleichstellung zu beantragen und beim Dienstherrn einzureichen? Würde auch eine Gleichstellung etwas bringen? Oder wäre das nur Papier ohne Wirkung oder gar mit negativer Wirkung für mich?
Vielen Dank!
floh
du schreibst hier etwas von gleichstellung und dass du keine anerkennung einer schwerbehinderung bekommen hast. liege ich jetzt richtig dass du eine schwerbehinderung hast aber nur zu 30% oder 40% und für die anerkennung einer schwerbehinderung auf dem arbeitsplatz benötigt man einen grad von 50%. und da du diesen nicht hast, hast du eine gleichstellung beantragt?
und diese gleichstellung die du beantragt hast, wurde auch anerkannt vom dienstherren?
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Re: Frage zum BEM
M.W. ist der DH nicht zuständig für die Anerkennung der Gleichstellung mit SchwB.HansiHintermeier hat geschrieben: ↑19.11.2024 19:48und diese gleichstellung die du beantragt hast, wurde auch anerkannt vom dienstherren?
Es wurde vom Fragesteller nicht geäußert:
Es gibt verschiedene Gründe, die eine Gleichstellung begründen können.auf dem arbeitsplatz benötigt man einen grad von 50%
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/so ... s/anzeige/
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Re: Frage zum BEM
Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑19.11.2024 21:22M.W. ist der DH nicht zuständig für die Anerkennung der Gleichstellung mit SchwB.HansiHintermeier hat geschrieben: ↑19.11.2024 19:48und diese gleichstellung die du beantragt hast, wurde auch anerkannt vom dienstherren?
Es wurde vom Fragesteller nicht geäußert:Es gibt verschiedene Gründe, die eine Gleichstellung begründen können.auf dem arbeitsplatz benötigt man einen grad von 50%
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/so ... s/anzeige/
sorry wenn ich zu blöd bin aber ich versteh noch nicht wirklich welchen zweck eine gleichstellung bei beamten erreichen kann/soll?
den link von dir zum dgb rechtsschutz zeigt EINEN fall, wo keine gleichstellung erfolgte...ich erwähne das, weil du geschrieben hast: "es gibt verschiedene gründe" und dann den link eingefügt hast
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Re: Frage zum BEM
Gleichstellunggründe Beispiele:
- wenn ein Beamter aufgrund seiner Behinderung bei Beförderungen übergangen wird
- wenn die Behinderung solch massive Auswirkungen hat, dass dem Betroffenen eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses droht
- wenn DH z. B. eine Anpassung des Tätigkeitsbereichs ablehnt
- wenn Einbußen aufgrund der Behinderung dazu führen oder dazu geführt haben, dass eine Beförderung versagt wird/bleibt
- wenn eine Verlagerungen des Dienstorts aufgrund der Behinderung eine besondere Härte darstellt und damit zur Beeinträchtigung der Arbeitsleistung führt
- wenn ein Beamter aufgrund seiner Behinderung bei Beförderungen übergangen wird
- wenn die Behinderung solch massive Auswirkungen hat, dass dem Betroffenen eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses droht
- wenn DH z. B. eine Anpassung des Tätigkeitsbereichs ablehnt
- wenn Einbußen aufgrund der Behinderung dazu führen oder dazu geführt haben, dass eine Beförderung versagt wird/bleibt
- wenn eine Verlagerungen des Dienstorts aufgrund der Behinderung eine besondere Härte darstellt und damit zur Beeinträchtigung der Arbeitsleistung führt
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Re: Frage zum BEM
ah super danke. jetzt hab ich das alles rund um das thema gleichstellung endlich etwas besser verstandenDienstunfall_L hat geschrieben: ↑19.11.2024 21:47 Gleichstellunggründe Beispiele:
- wenn ein Beamter aufgrund seiner Behinderung bei Beförderungen übergangen wird
- wenn die Behinderung solch massive Auswirkungen hat, dass dem Betroffenen eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses droht
- wenn DH z. B. eine Anpassung des Tätigkeitsbereichs ablehnt
- wenn Einbußen aufgrund der Behinderung dazu führen oder dazu geführt haben, dass eine Beförderung versagt wird/bleibt
- wenn eine Verlagerungen des Dienstorts aufgrund der Behinderung eine besondere Härte darstellt und damit zur Beeinträchtigung der Arbeitsleistung führt