ich bin Beamtin auf Probe seit 2021 und kurz danach arbeitsunfähig erkrankt. Vor kurzem hatte ich einen Termin beim Amtsarzt und dort ging es um den weiteren Verlauf. Der Amtsarzt meinte, dass wenn ich auf Lebenszeit verbeamtet wäre, er mich jetzt erstmal auf Zeit dienstunfähig schreiben und somit in den vorläufigen Ruhestand versetzen würde und man dann in 1-2 Jahren nochmal schaut wie es mir geht.
Mir ist bewusst, dass es gesetzlich so aussieht, dass Beamte auf Probe nur bei einem Dienstunfall Anspruch auf die Versetzung in den Ruhestand haben.
Ich habe mich aber ein bisschen schlau gemacht und bin auf den §49 Abs. 2 BBG gestoßen in dem Folgendes steht:
„Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie aus anderen Gründen dienstunfähig geworden sind. Die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde. Die Befugnis kann auf andere Behörden übertragen werden.“
Jetzt meine Frage:
Hat jemand mit dieser „Ausnahmeregelung“ schon irgendwelche Erfahrungen gemacht bzw. eine Ahnung wann diese Ausnahmeregelung greifen könnte? In welchem Umfang muss da das Ermessen ausgeübt werden?
Lieben Dank schonmal
