Haushaltssperre und Beförderung
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Haushaltssperre und Beförderung
Hallo, weiß jemand, wie sich eine mögliche Haushaltssperre 2025 auf eine geplante Beförderung in 2025 auswirkt? Ist man dann auch von der Sperre betroffen oder ist man eingeplant für das Haushaltsjahr und die Beförderung wird stattfinden? Also Zusage ist in Händen, Abordnung findet im neuen Jahr statt und Bewährungszeit beginnt dann. Nach Ablauf der Bewährungszeit innerhalb der Haushaltssperre Beförderung ja oder nein? Danke.
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Re: Haushaltssperre und Beförderung
Mir wäre derzeit kein Landeshaushalt bekannt, dem im Jahr 2025 schon jetzt absehbar eine Haushaltssperre droht (anders als die vorläufige Haushaltsführung im Bund).
Um Mainstreams Antwort etwas zu erklären:
Grundsätzlich sind im Falle einer Sperre die Ausgaben auf das gesetzlich unmittelbar erforderliche, sowie bereits eingegangene Verpflichtungserklärungen beschränkt. Beides ist im Falle einer Beförderung nicht gegeben, da es hierauf keinen Anspruch gibt. Eine Beförderung erfolgt daher frühestens nach Ende der Sperre.
Um Mainstreams Antwort etwas zu erklären:
Grundsätzlich sind im Falle einer Sperre die Ausgaben auf das gesetzlich unmittelbar erforderliche, sowie bereits eingegangene Verpflichtungserklärungen beschränkt. Beides ist im Falle einer Beförderung nicht gegeben, da es hierauf keinen Anspruch gibt. Eine Beförderung erfolgt daher frühestens nach Ende der Sperre.
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Re: Haushaltssperre und Beförderung
Für Berlin zB gibt es diese Meldung/ Prognose, für 2025 und ggf bis 2027 Sparkurs zu fahren.
Die schriftliche Zusage, den höheren Dienstposten mit einer Person besetzen zu wollen nach Ablauf einer Bewährungszeit, ist für den Dienstherrn keine Verpflichtungserklärung? :/
Die schriftliche Zusage, den höheren Dienstposten mit einer Person besetzen zu wollen nach Ablauf einer Bewährungszeit, ist für den Dienstherrn keine Verpflichtungserklärung? :/
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Re: Haushaltssperre und Beförderung
„mögliche Haushaltssperre“ und „Prognose“ klingen nach Stochern im Nebel.
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Re: Haushaltssperre und Beförderung
Verwaltungsrehtlich würde es sich ggf. um eine Zusicherung nach § 38 VerVerfG handeln. Diese bedürfte der Schriftform usw. ...
Unabhängig von der Rücknahme und dem Widerruf ist die Behörde jedoch nach § 38 Abs. 3 nicht mehr daran gebunden, wenn sich die Rechtslage ändert oder die Geschäftsgrundlage entfällt.
Dies wäre hier der Fall, da der Stellenplan eine Anlage zum Haushaltsplan ist und damit bei vorläufiger Haushaltsführung dieser Stellenplan rechtlich nicht gültig wäre bzw.existiert.
Bei einem gültigen Stellenplan kann es auch zu einer haushaltsrechtlichen "Beförderungssperre" kommen, als Bewirtschaftungsmaßnahne. In diesem Fall wäre die Zusicherung auch nicht mehr gültig oder solange suspendiert, bis wieder die Möglichkeit zur Beförderung bestünde.
Ich wurde aber hier bereits von einer nichtigen Zusicherung ausgehen, da das Gesetz keinen individuellen Anspruch auf Beförderung vorsieht.
Die Zusicherung, eine Stelle mit deiner Person zu besetzen, ist davon unabhängig, kann aber auch betroffen sein, wenn die Planstelle z.B. in einem neuen Haushalt ganz entfällt.
Erster Prüfschritt ist also, ob es sich bei der "Zusage" überhaupt um eine Zusicherung nach VwVerfG handelt und die Schriftform gewahrt wurde, sowie die Stelle auch zuständig war (formelle Voraussetzung).
Zweiter Schritt, ob das Gesetz hier überhaupt eine Zusicherung ermöglichen würde ( materielle Prüfung) und diese damit überhaupt möglich oder gültig wäre.
Dritter Schritt, wenn 1 und 2 positiv wäre: Rücknahme, Widerruf möglich? Bzw. Ungültig durch Gesetzänderung bzw. Wegfall der Geschäftsgrundlage
Daneben wäre noch zu prüfen, ob, falls wirksam, die Beförderung für einen bestimmten Zeitpunkt zugesichert wurde...zudem müssen immanent die beamtenrechtlichen sonstigen Voraussetzungen immer von der Person selbst erfüllt werden(fachliche Eignung und Befähigung, sprich Beurteilung etc ).
Merke: Verwaltungsrechtliche Zusicherungen sind nicht viel "wert".
Unabhängig von der Rücknahme und dem Widerruf ist die Behörde jedoch nach § 38 Abs. 3 nicht mehr daran gebunden, wenn sich die Rechtslage ändert oder die Geschäftsgrundlage entfällt.
Dies wäre hier der Fall, da der Stellenplan eine Anlage zum Haushaltsplan ist und damit bei vorläufiger Haushaltsführung dieser Stellenplan rechtlich nicht gültig wäre bzw.existiert.
Bei einem gültigen Stellenplan kann es auch zu einer haushaltsrechtlichen "Beförderungssperre" kommen, als Bewirtschaftungsmaßnahne. In diesem Fall wäre die Zusicherung auch nicht mehr gültig oder solange suspendiert, bis wieder die Möglichkeit zur Beförderung bestünde.
Ich wurde aber hier bereits von einer nichtigen Zusicherung ausgehen, da das Gesetz keinen individuellen Anspruch auf Beförderung vorsieht.
Die Zusicherung, eine Stelle mit deiner Person zu besetzen, ist davon unabhängig, kann aber auch betroffen sein, wenn die Planstelle z.B. in einem neuen Haushalt ganz entfällt.
Erster Prüfschritt ist also, ob es sich bei der "Zusage" überhaupt um eine Zusicherung nach VwVerfG handelt und die Schriftform gewahrt wurde, sowie die Stelle auch zuständig war (formelle Voraussetzung).
Zweiter Schritt, ob das Gesetz hier überhaupt eine Zusicherung ermöglichen würde ( materielle Prüfung) und diese damit überhaupt möglich oder gültig wäre.
Dritter Schritt, wenn 1 und 2 positiv wäre: Rücknahme, Widerruf möglich? Bzw. Ungültig durch Gesetzänderung bzw. Wegfall der Geschäftsgrundlage
Daneben wäre noch zu prüfen, ob, falls wirksam, die Beförderung für einen bestimmten Zeitpunkt zugesichert wurde...zudem müssen immanent die beamtenrechtlichen sonstigen Voraussetzungen immer von der Person selbst erfüllt werden(fachliche Eignung und Befähigung, sprich Beurteilung etc ).
Merke: Verwaltungsrechtliche Zusicherungen sind nicht viel "wert".
MS
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Re: Haushaltssperre und Beförderung
Beurteilung usw ist der Zusage vorausgegangen, da die Beförderung in einem anderen Haus stattfindet, hat man jedoch eine Bewährungszeit. Der Ablauf würde ausgerechnet in die Haushaltssperre fallen. Die Zusage für die Besetzung der Planstelle habe ich schriftlich. Was ich nicht verstehe, ist der Doppelhaushalt, der ist ja in 2023 für 2024/2025 beschlossen worden. Nach meinem Verständnis könnte doch jetzt nur für 2026/2027 eine Haushaltssperre beschlossen werden?
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Re: Haushaltssperre und Beförderung
Dann gibt es auf jeden Fall einen gültigen Hhpl nebst Anlagen.
Es wird mit Sicherheit keine komplette Haushaltssperre geben, wohl auch nicht direkt im 1. Halbjahr.
Neben Teilen von Haushaltsansätzen( zum Beispiel nur 89 % verfügbar ) können auch einzelne Haushaltsstellen)- Titel gesperrt ( keine Verfügung mehr möglich) werden.
Daneben kann immer eine Beförderungssperre als Bewirtschaftungsmaßnahme ausgesprochen werden.Zudem kann verfügt werden, dass Mehrausgaben durch Minderausgaben im gleichen Titel"erwirtschaftet" werden müssen, das passiert gerne bei den Personalausgaben)
Was auch immer passieren sollte, da kann man nichts gegen machen. Habe ich anfangs der 1980er Jahre selbst erlebt.Hat meine Beförderung damals um 1 Jahr verzögert.
Es wird mit Sicherheit keine komplette Haushaltssperre geben, wohl auch nicht direkt im 1. Halbjahr.
Neben Teilen von Haushaltsansätzen( zum Beispiel nur 89 % verfügbar ) können auch einzelne Haushaltsstellen)- Titel gesperrt ( keine Verfügung mehr möglich) werden.
Daneben kann immer eine Beförderungssperre als Bewirtschaftungsmaßnahme ausgesprochen werden.Zudem kann verfügt werden, dass Mehrausgaben durch Minderausgaben im gleichen Titel"erwirtschaftet" werden müssen, das passiert gerne bei den Personalausgaben)
Was auch immer passieren sollte, da kann man nichts gegen machen. Habe ich anfangs der 1980er Jahre selbst erlebt.Hat meine Beförderung damals um 1 Jahr verzögert.
MS
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Re: Haushaltssperre und Beförderung
Werd ich dann wohl erst nach Abordnung von meinem neuen Dienstherrn erfahren. Soweit ich weiß, wird mir aber die Bewährung nach Ablauf der Zeit dennoch schriftlich bestätigt, unabhängig davon, ob sodann die Beförderung stattfinden kann, oder? Wäre natürlich sehr demotivierend. 1 Jahr wäre verschmerzlich, aber derzeit wird ja über Sparflamme bis 2027 diskutiert.