Schwerbehinderung- Dienstunfähigkeit versus Pensionierung auf Antrag mit 60 - Hessen
Verfasst: 11. Nov 2024, 19:21
Ich habe seit Anfang des Jahres eine Schwerbehinderung. Damit könnte ich mich auf Antrag mit 60, die ich jetzt erreicht habe, pensionieren lassen als Landesbeamtin in Hessen.
Nun ist es es um meine Gesundheit nicht gut bestellt und nach einigem Lesen stellt sich mir die Frage, ob für mich auch eine Dienstunfähigkeit in Frage käme, wenn ich einen Antrag stelle.
Hintergrund ist folgender: Ich habe einige Jahre als Angestellte gearbeitet und somit noch einen Rentenanspruch. Die Rente wird dann aber erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze mit 67 ausgezahlt.
Nun gibt es wohl die Möglichkeit auf Antrag diese inklusive der darin enthaltenen Kindererziehungszeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze über die Pensionskasse zu erhalten.
Das Ganze aber eben nur bei Dienstunfähigkeit und nicht bei Pensionierung auf Antrag.
Die Abschläge von 10,8 Prozent sind ja identisch, ob man nun DU oder auf Antrag bei Schwerbehinderung geht.
Ich frage mich, ob es irgendwelche Fallstricke gibt, wenn ich selbst DU beantrage oder was ich gegebenenfalls noch beachten sollte.
Klar ist jedenfalls, dass ich der Belastung nicht mehr gewachsen bin und auf die ein oder andere Art in Pension gehen werde und damit Abschläge in Kauf nehme.
Zum Hintergrund: ich habe schon dreimal eine Wiedereingliederung gemacht, im Zuge der letzten wurde meine Dienstfähigkeit bereits einmal überprüft. Mir war es zu dem Zeitpunkt wichtig, wieder einzusteigen und ich habe es auch fast ein Jahr ohne Erkrankung geschafft. Jetzt merke ich aber seit einigen Monaten, dass es so nicht weitergehen kann und wird.
Nun ist es es um meine Gesundheit nicht gut bestellt und nach einigem Lesen stellt sich mir die Frage, ob für mich auch eine Dienstunfähigkeit in Frage käme, wenn ich einen Antrag stelle.
Hintergrund ist folgender: Ich habe einige Jahre als Angestellte gearbeitet und somit noch einen Rentenanspruch. Die Rente wird dann aber erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze mit 67 ausgezahlt.
Nun gibt es wohl die Möglichkeit auf Antrag diese inklusive der darin enthaltenen Kindererziehungszeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze über die Pensionskasse zu erhalten.
Das Ganze aber eben nur bei Dienstunfähigkeit und nicht bei Pensionierung auf Antrag.
Die Abschläge von 10,8 Prozent sind ja identisch, ob man nun DU oder auf Antrag bei Schwerbehinderung geht.
Ich frage mich, ob es irgendwelche Fallstricke gibt, wenn ich selbst DU beantrage oder was ich gegebenenfalls noch beachten sollte.
Klar ist jedenfalls, dass ich der Belastung nicht mehr gewachsen bin und auf die ein oder andere Art in Pension gehen werde und damit Abschläge in Kauf nehme.
Zum Hintergrund: ich habe schon dreimal eine Wiedereingliederung gemacht, im Zuge der letzten wurde meine Dienstfähigkeit bereits einmal überprüft. Mir war es zu dem Zeitpunkt wichtig, wieder einzusteigen und ich habe es auch fast ein Jahr ohne Erkrankung geschafft. Jetzt merke ich aber seit einigen Monaten, dass es so nicht weitergehen kann und wird.