Hallo,
Ich möchte jetzt nicht allzu ins Detail gehen, aber wäre trotzdem über hilfreiche Antworten dankbar.
Seit April bin ich arbeitsunfähig aufgrund von Mobbing.
Nun hat mein Dienstherr ein DU-Verfahren wg. der langen Fehlzeit eingeleitet.
Termin beim Amtsarzt steht auch demnächst an.
Nun würde mich gern ein anderer Dienstherr (von dem Verfahren weiß er noch nichts, aber von dem mobbing) so schnell wie möglich übernehmen. Versetzungsantrag wurde bereits gestellt.
Sollte die Versetzung vor dem Termin beim Amtsarzt vollzogen werden, wie verhält es sich dann mit dem DU-Verfahren?
Verfahren wg. DU und Versetzung
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Re: Verfahren wg. DU und Versetzung
Dann kann deiner alter Dienstherr nichts mehr machen. Die Versetzung zu einer anderem! Dienstherrn! muss aber vor einer Entscheidung über die DDU erfolgen. Besser noch, vor der amtsärztlichen Untersuchung. Der neue Dienstherr wird sicher auch eine amtsärztliche Untersuchung verlangen.Das dürfte also problematisch werden....
Wenn es der gleiche Dienstherr, (zum Beispiel das Land ist), also nur eine andere Behörde, dann wird es nichts mit einer Versetzung, sofern du aktuell durch den Amtsarzt für DDU befunden wirst und deine Behörde das auch so sieht.
Wenn es der gleiche Dienstherr, (zum Beispiel das Land ist), also nur eine andere Behörde, dann wird es nichts mit einer Versetzung, sofern du aktuell durch den Amtsarzt für DDU befunden wirst und deine Behörde das auch so sieht.
MS
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Re: Verfahren wg. DU und Versetzung
Danke für die Rückmeldung.
Der Dienstherr jetzt ist eine Gemeinde und soll eine andere Gemeinde werden
Eine DDU befürchte ich eigentlich nicht, eher das mich der AA für dienstfähig befindet und ich wieder in meine "alte Dienststelle" muss, dass würde ich psychisch nicht packen.
Der Dienstherr jetzt ist eine Gemeinde und soll eine andere Gemeinde werden
Eine DDU befürchte ich eigentlich nicht, eher das mich der AA für dienstfähig befindet und ich wieder in meine "alte Dienststelle" muss, dass würde ich psychisch nicht packen.
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Re: Verfahren wg. DU und Versetzung
Wenn du für dienstfähig befunden würdest, wäre das sicher hilfreich für den Wechsel. Dieser sollte dann aber möglichst schnell erfolgen, dann könntest du die "Restdienstzeit" bei der derzeitigen Gemeinde noch mit Urlaub überbrücken, z.B. bis zum 31.l2.2024. Notfalls musst du in Kauf nehmen, da vielleicht noch ein paar Tage hin zu müssen, auch wenn es schwer fällt. Letztlich kann dir das doch dann egal sein (Augen zu und durch)... schließlich kommen auch noch ein paar Feiertage und dann hättest du es geschafft. Ende gut, alles gut! Viel Erfolg und Glück!
MS
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Re: Verfahren wg. DU und Versetzung
Update:
Versetzung ist durch.
Neuer Dienstherr verzichtet auf die amtsärztliche Untersuchung.
Habe bereits ein Attest meines Hausarztes vorgelegt, der die AU aufgrund Konflikten am derzeitigen Arbeitsplatz begründet.
Das Kapitel, auf dass ich natürlich äußerst gern verzichtet hätte, kann endlich geschlossen werden. Ich freue mich.
Versetzung ist durch.
Neuer Dienstherr verzichtet auf die amtsärztliche Untersuchung.
Habe bereits ein Attest meines Hausarztes vorgelegt, der die AU aufgrund Konflikten am derzeitigen Arbeitsplatz begründet.
Das Kapitel, auf dass ich natürlich äußerst gern verzichtet hätte, kann endlich geschlossen werden. Ich freue mich.
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Re: Verfahren wg. DU und Versetzung
Dann ist ja alles gut ausgegangen. Glückwunsch und viel Erfolg!!
MS