Ich muss mich in Zukunft evtl. in Deutschland abmelden wegen Wohnsitzverlegung ins Ausland. Das geht auch online (eine echte Überraschung). Allerdings verlangt man meine Auslandsadresse, um mir die Abmeldung zuzuschicken. Das sehe ich nur als Vorwand, damit man meine neue Adresse hat. Man gibt mir keine Wahl die Abmeldung an eine deutsche Adresse zuschicken zu lassen.
Auf deutsch gesagt geht meine neue Adresse aber niemanden was an. Ich melde mich ab und fertig. Gibt es irgendeine Gesetzesgrundlage, dass ich meine neue Adresse angeben muss? Sonst gebe ich irgendwas falsches an. Die Abmeldung brauche ich nicht wirklich.
Abmedlung ins Ausland
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Re: Abmedlung ins Ausland
Brauchst du die Abmeldebestätigung nicht, um dich im Ausland anzumelden, oder willst du dort illegal wohnen?
Und was machst du, wenn du deinen Pass verlängern lassen musst?
Du brauchst doch auch gültige Ausweispapiere, in denen dann auch deine neue Adresse stehen muss. Stellt dir diese die deutsche Auslandsvertretung in deinem neuen Gastland nicht nur dann aus, wenn du deine Abmeldebestätigung aus Deutschland vorlegst und deine Meldebescheinigung des Gastlandes mit deiner neuen Adresse?
Und was machst du, wenn du deinen Pass verlängern lassen musst?
Du brauchst doch auch gültige Ausweispapiere, in denen dann auch deine neue Adresse stehen muss. Stellt dir diese die deutsche Auslandsvertretung in deinem neuen Gastland nicht nur dann aus, wenn du deine Abmeldebestätigung aus Deutschland vorlegst und deine Meldebescheinigung des Gastlandes mit deiner neuen Adresse?
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Re: Abmedlung ins Ausland
also die abmeldebestaetigung brauche ich definitiv nicht um mich im ausland neu anzumelden.
mein personalausweis ist schon abgelaufen. lasse ich auch nicht verlängern. im reisepass steht meine adresse nicht.
mein reisepass ist noch viele jahre gültig. kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass man nur einen neuen bekommt wenn man eine abmeldebestaetigung aus deutschland vorlegt. in 10 jahren kann man die auch ohne weiteres verlieren. was macht die behörde dann? die können ja ohne weiteres über eine abfrage feststellen, dass ich in deutschland nicht gemeldet bin gehe ich von aus. wie sollten die das davon abgesehen ueberhaupt haben wollen. wenn ich im ausland ohne papiere gestrandet bin hab ich ja auch keine meldebescheinigung dabei. meldebescheinigung im dem land wo ich sein werde gibts auch nicht in dem sinne. da bekomme ich einen identitaetsnachweis mit aufenthaltstitel/visa wo auch keine adresse drinne steht.
mein personalausweis ist schon abgelaufen. lasse ich auch nicht verlängern. im reisepass steht meine adresse nicht.
mein reisepass ist noch viele jahre gültig. kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass man nur einen neuen bekommt wenn man eine abmeldebestaetigung aus deutschland vorlegt. in 10 jahren kann man die auch ohne weiteres verlieren. was macht die behörde dann? die können ja ohne weiteres über eine abfrage feststellen, dass ich in deutschland nicht gemeldet bin gehe ich von aus. wie sollten die das davon abgesehen ueberhaupt haben wollen. wenn ich im ausland ohne papiere gestrandet bin hab ich ja auch keine meldebescheinigung dabei. meldebescheinigung im dem land wo ich sein werde gibts auch nicht in dem sinne. da bekomme ich einen identitaetsnachweis mit aufenthaltstitel/visa wo auch keine adresse drinne steht.
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Re: Abmedlung ins Ausland
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/ ... 10013.htmlGibt es irgendeine Gesetzesgrundlage, dass ich meine neue Adresse angeben muss?
Re: Abmedlung ins Ausland
@ stuntmanmike
Spätestens dann, wenn der Pass abgelaufen ist, musst du im Ausland über ein Konsulat im Ausland einen neuen Pass beantragen.
Erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefülltes Antragsformular
gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass), sofern vorhanden
aktuelles biometrisches Lichtbild:
Passformat (45 x 35 mm)
Hochformat,
Frontalaufnahme ohne Rand
ohne Kopfbedeckung und
ohne Bedeckung der Augen
gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel ausländischen Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung Ihres Gastlandes, Mietvertrag, Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
Weiteres unter https://verwaltung.bund.de/leistungsver ... 5001012012
Spätestens dann, wenn der Pass abgelaufen ist, musst du im Ausland über ein Konsulat im Ausland einen neuen Pass beantragen.
Erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefülltes Antragsformular
gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass), sofern vorhanden
aktuelles biometrisches Lichtbild:
Passformat (45 x 35 mm)
Hochformat,
Frontalaufnahme ohne Rand
ohne Kopfbedeckung und
ohne Bedeckung der Augen
gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel ausländischen Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung Ihres Gastlandes, Mietvertrag, Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
Weiteres unter https://verwaltung.bund.de/leistungsver ... 5001012012