Zurruhesetzung nach Dienstunfall und Unfallruhegehalt
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Zurruhesetzung nach Dienstunfall und Unfallruhegehalt
Ein freundliches Hallo in die Runde und ein Dankeschön an die Moderatoren für die Aufnahme.
Ich werde mich zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich vorstellen. Ich freue mich euch alsbald meine Geschichte vorstellen zu dürfen.
Zuerst habe ich aber Fragen zu einer Zurruhesetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit. Fiktiv natürlich, da Rechtsberatung hier nicht möglich ist.
Folgende Konstellation:
- Anerkannter Dienstunfall (Trauma/PTBS) nach Landesgesetz NRW
- Erfolgte Amtsärztliche Untersuchung: nicht dienstfähig, auch nicht innerhalb eines halben Jahres, Befund: Trauma/ PTBS. Amtsarzt schließt sich inhaltlich allen vorliegenden Berichten an, dies gilt auch für das Gutachten zum anerkannten Dienstunfall.
- Die personalführende Stelle schickt eine Anhörung zur geplanten Zuruhesetzung. Erwähnt lediglich ein festgestelltes Trauma. Benutzt nicht das Wort Dienstunfall. Im Gegenteil: Der zukünftige Ruheständler soll eine Traumatherapie durchführen (macht er bereits) und sich zwecks Kostenerstattung an die Beihilfe und seine private Krankenkasse wenden. Letzteres eher ein Hinweis, dass man nicht von einem Dienstunfall ausgeht denn in seinem Fall bezahlt die Unfallstelle.
- Der zukünftige Ruheständler nimmt Stellung; weißt auf den Umstand hin, dass sein Trauma, weshalb der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, aus dem Dienstunfall herrührt. Andere Traumata sind nicht bekannt und er werde also nicht bei der Beihilfe oder der privaten Krankenkasse anfragen.
- Die personalführende Stelle versetzt den Beamten in den Ruhestand. Zu seinen Einwändungen formuliert sie:
"Die Prüfung, ob die Dienstunfähigkeit auf Ihrem am xx.xx.xxxx erlittenen Dienstunfall beruht, obliegt dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.“
Frage: Ist das tatsächlich so?
Ist es nicht eher eine ureigene Aufgabe der personalführende Stelle dies festzustellen? Sie könnte in diesem fiktiven Fall doch einfach den Amtsarzt befragen. Ist das Trauma durch den Dienstunfall bedingt ja oder nein?
Hier im Forum habe ich eine Zurruhesetzung aus dem Jahr 1987 (!)/ NRW gesehen. Da stand im Bescheid: „Zurruhesetzung aufgrund eines erlittenen Dienstunfalles.“
Als Anmerkung zu der beschriebenen Zurruhesetzung und ob die personalführende Stelle überhaupt um die Umstände weiß, noch folgender Hinweis: Der zukünftige Ruheständler setzt sich in der von mir erzählten Geschichte seit vier Jahren mit der personalführenden Stelle und der Fachaufsicht auseinander.
Er drängt auf die dienstrechtliche Aufarbeitung seines `Dienstunfalles`. Es war kein selbstverschuldeter Unfall, weswegen er ein Trauma erlitten hat. Es war Verkettung menschlichen Versagens mit anschließendem körperlichen Angriff und unterlassener Hilfeleistung. Und das aus den eigenen Reihen.
Anerkannt ja. Aufgeklärt nein. Nicht einmal begonnen wurde damit. Man geht einfach auf Tauchstation. Bearbeitet den Fall nicht. Zieht seitens des Landes bereits erstinstanzlich vor Gericht die teuersten externen Anwälte hinzu.
Soll heißen: Ja, man weiß an der personalführenden Stelle um den Dienstunfall und das dadurch entstandene Trauma.
Was ist eure Meinung? Ist der Bescheid zur Zurruhesetzung `unvollständig`?
Ich danke für mögliche Meinungen!
Gruß
Didi
Ich werde mich zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich vorstellen. Ich freue mich euch alsbald meine Geschichte vorstellen zu dürfen.
Zuerst habe ich aber Fragen zu einer Zurruhesetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit. Fiktiv natürlich, da Rechtsberatung hier nicht möglich ist.
Folgende Konstellation:
- Anerkannter Dienstunfall (Trauma/PTBS) nach Landesgesetz NRW
- Erfolgte Amtsärztliche Untersuchung: nicht dienstfähig, auch nicht innerhalb eines halben Jahres, Befund: Trauma/ PTBS. Amtsarzt schließt sich inhaltlich allen vorliegenden Berichten an, dies gilt auch für das Gutachten zum anerkannten Dienstunfall.
- Die personalführende Stelle schickt eine Anhörung zur geplanten Zuruhesetzung. Erwähnt lediglich ein festgestelltes Trauma. Benutzt nicht das Wort Dienstunfall. Im Gegenteil: Der zukünftige Ruheständler soll eine Traumatherapie durchführen (macht er bereits) und sich zwecks Kostenerstattung an die Beihilfe und seine private Krankenkasse wenden. Letzteres eher ein Hinweis, dass man nicht von einem Dienstunfall ausgeht denn in seinem Fall bezahlt die Unfallstelle.
- Der zukünftige Ruheständler nimmt Stellung; weißt auf den Umstand hin, dass sein Trauma, weshalb der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, aus dem Dienstunfall herrührt. Andere Traumata sind nicht bekannt und er werde also nicht bei der Beihilfe oder der privaten Krankenkasse anfragen.
- Die personalführende Stelle versetzt den Beamten in den Ruhestand. Zu seinen Einwändungen formuliert sie:
"Die Prüfung, ob die Dienstunfähigkeit auf Ihrem am xx.xx.xxxx erlittenen Dienstunfall beruht, obliegt dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.“
Frage: Ist das tatsächlich so?
Ist es nicht eher eine ureigene Aufgabe der personalführende Stelle dies festzustellen? Sie könnte in diesem fiktiven Fall doch einfach den Amtsarzt befragen. Ist das Trauma durch den Dienstunfall bedingt ja oder nein?
Hier im Forum habe ich eine Zurruhesetzung aus dem Jahr 1987 (!)/ NRW gesehen. Da stand im Bescheid: „Zurruhesetzung aufgrund eines erlittenen Dienstunfalles.“
Als Anmerkung zu der beschriebenen Zurruhesetzung und ob die personalführende Stelle überhaupt um die Umstände weiß, noch folgender Hinweis: Der zukünftige Ruheständler setzt sich in der von mir erzählten Geschichte seit vier Jahren mit der personalführenden Stelle und der Fachaufsicht auseinander.
Er drängt auf die dienstrechtliche Aufarbeitung seines `Dienstunfalles`. Es war kein selbstverschuldeter Unfall, weswegen er ein Trauma erlitten hat. Es war Verkettung menschlichen Versagens mit anschließendem körperlichen Angriff und unterlassener Hilfeleistung. Und das aus den eigenen Reihen.
Anerkannt ja. Aufgeklärt nein. Nicht einmal begonnen wurde damit. Man geht einfach auf Tauchstation. Bearbeitet den Fall nicht. Zieht seitens des Landes bereits erstinstanzlich vor Gericht die teuersten externen Anwälte hinzu.
Soll heißen: Ja, man weiß an der personalführenden Stelle um den Dienstunfall und das dadurch entstandene Trauma.
Was ist eure Meinung? Ist der Bescheid zur Zurruhesetzung `unvollständig`?
Ich danke für mögliche Meinungen!
Gruß
Didi
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Re: Zurruhesetzung nach Dienstunfall und Unfallruhegehalt
1. Zum Dienstunfall: Wurde er ordnungsgemäß gemeldet und wurde er anerkannt?
2. Welche Gesundheitsschäden aufgrund des Dienstunfalls wurden anerkannt?
Es zählt erstmal nur das, was in den Bescheiden steht (vorrangig nicht das, was der Amtsarzt in seiner Stellungnahme geschrieben hat).
3. Zu welchem Datum erfolgte die Zurruhesetzung?
2. Welche Gesundheitsschäden aufgrund des Dienstunfalls wurden anerkannt?
Es zählt erstmal nur das, was in den Bescheiden steht (vorrangig nicht das, was der Amtsarzt in seiner Stellungnahme geschrieben hat).
3. Zu welchem Datum erfolgte die Zurruhesetzung?
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Re: Zurruhesetzung nach Dienstunfall und Unfallruhegehalt
Nein, die Festellung ob deine Dienstunfähigkeit Folgen eines erlittenen Dienstunfalls sind, liegt bei deiner ehemaligen Beschäftigungsbehörde.Die personalführende Stelle versetzt den Beamten in den Ruhestand. Zu seinen Einwändungen formuliert sie: "Die Prüfung, ob die Dienstunfähigkeit auf Ihrem am xx.xx.xxxx erlittenen Dienstunfall beruht, obliegt dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.“
In meinem Zurruhestandsetzungbescheid steht wörtlich:
"Nach dem Gutachten des Medizinaldezernenten bei dem Regierungspräsidenten in D. vom 00.00.00 i.V. mit dem Gutachten des Amtsarztes des Gesundheitsamts des Kreises X. vom 00.00.0000 (xx AD xx.xxx) sind Sie als dauernd dienstunfähig i. S. von § 45 Abs. 1 LBG anzusehen. Die dauernde Dienstunfähigkeit ist auf die am 00.00.0000 und 00.00.0000 erlittenen Dienstunfälle zurückzuführen. Sie werden daher nach § 45 Abs. 1 LBG i.V. mit § 36 Abs. 1 BeamtVG (Unfallruhegehalt) mit Ablauf des Monats Oktober 0000 in den Ruhestand versetzt.
Über die Höhe Ihrer Versorgungsbezüge erhalten Sie weiteren Bescheid.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW in Düsseldorf, wäre als NRW`s größte "Blenderbehörde" hiermit auch völlig überfordert.
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Re: Zurruhesetzung nach Dienstunfall und Unfallruhegehalt
Ja und ja. Ich habe ihn nachdem circa ein halbes Jahr später klar wurde, dass mich der `Unfall` doch vom Hocker reißt persönlich als Dienstunfall gemeldet. Ging ohne Probleme durch. Der Gutachter war sehr kritisch. Doch wohl zu abstrus die Geschichte, als dass man da ohne Schaden rauskäme.1. Zum Dienstunfall: Wurde er ordnungsgemäß gemeldet und wurde er anerkannt?
Zitat aus dem Anerkennungsbescheid: "Ich erkenne diesen Unfall als Dienstunfall und die erlittene Verletzung als Körperschaden im Sinne des § 36 des Landesbeamtenversorgungsgesetz -LBeamtVG. vom 01.07.2016 in der z.Zt. gültigen Fassung an."
Zitat aus dem Anerkennungsbescheid: "Sehr geehrter Herr Didi, am xx.xx.xxxx gegen xx.xx Uhr erlitten Sie einen Unfall, bei dem Sie sich eine posttraumatische Belastungsstörung zuzogen."2. Welche Gesundheitsschäden aufgrund des Dienstunfalls wurden anerkannt?
Amtsarzt hat mich aufgrund dieses Traumas/ PTBS (was deckungsgleich ist) als dienstunfähig taxiert. In dem Gespräch ging es auch nur um den Dienstunfall. Keine anderen Trauma bekannt. Zuvor zu 100% dienstfähig.
HEUTE ist mein letzter Tag als aktiver Beamter.3. Zu welchem Datum erfolgte die Zurruhesetzung?
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Findet sich dazu eine passende Stelle in den Gesetzestexten insbesondere NRW? Klingt logisch und war ja auch meine Vermutung. Das LBV hat ja auch andere Aufgaben.Nein, die Feststellung ob deine Dienstunfähigkeit Folgen eines erlittenen Dienstunfalls sind, liegt bei deiner ehemaligen Beschäftigungsbehörde.
Wer ist deiner Meinung nach die "Beschäftigungsbehörde" für einen Lehrer (Landesbeamten) in NRW? Das kann doch eigentlich nur die die personalführende Stelle der Bezirksregierung sein, oder? Die haben das Amtsärztliche Gutachten angefordert und die haben mir auch den Bescheid zur Zurruhesetzung geschickt.
Wenn ihr lesen mögt noch eine `kleine` Anekdote am Rande zur ehemaligen "Beschäftigungsbehörde" (heute letzter Tag):
Ich bin wahrscheinlich der einzige Lehrer in NRW, bei dem die personalführende Abteilung der Bezirksregierung (!) gleichzeitig auch die direkte dienstvorgesetzte Stelle ist... Das kam so: Im Prozess zur ersten Amtsärztlichen Untersuchung wurde mein Dienststellenleiter gebeten die Anlage A auszufüllen. Eigentlich ein sinniger Fragebogen: "Warum erkrankt? Welche Hilfen fanden statt? Wie möglichst wieder gesund kriegen...irgendwelche Ideen?" Genutzt hat er dies zu einer wirklich heftigen persönlichen Abrechnung. Psychische Belastungen hätte es für mich nicht gegeben; quasi Business wie immer. Den Dienstunfall hat er verschwiegen. Den gab es für ihn nicht, obwohl er um die Anerkennung als Dienstunfall wusste. Aus seiner Sicht durchaus nachvollziehbar, werfe ich ihm doch mutwilliges und strafrechtliches relevantes Versagen auf ganzer Linie vor.
Dementsprechend fiel auch die Aufforderung zur Amtsärztlichen Untersuchung und der Auftrag an den Amtsarzt aus. Von einer Untersuchung auf Drogen in sämtlichen Körperflüssigkeiten mal ganz abgesehen sollte hier offenbar ein wahrhaftiger Psychopath untersucht werden: Ich!
Ich informierte die personalführende Stelle der Bezirksregierung, dass ich ausschließlich aufgrund des stattgehabten und anerkannten (!) Dienstunfalles dienstunfähig wäre. Man änderte den Untersuchungsauftrag dahingehend, dass man ihn ergänzte um "Sie geben an Sie hätten einen Dienstunfall gehabt...". Der Rest blieb.
Ich nahm mir dann doch einen Anwalt hinzu. Der forderte umgehend die Anlage A an. Ich hatte sie nicht ausgehändigt bekommen. (Bekommt man doch eigentlich automatisch mit ausgehändigt, gelle?) Ich jedenfalls nicht und mein Anwalt schon gar nicht. Es hat drei schriftliche Anläufe und 9 Monate benötigt bis die Bezirksregierung meinem Anwalt die Anlage A ausgehändigt hat.
Inhaltlich war DAS wirklich nicht lustig.
Nach Vorlage des Dokuments musste sich mein Anwalt mit der Bezirksregierung ein Scharmützel liefern und festhalten, dass mit derart unwahren und ehrabschneidenden Verleumdungen meines Dienstellenleiters ich mich nicht einer amtsärztlichen Untersuchung stellen würde. Dieser könne zudem nicht objektiv sein, da er einer der Hauptbeschuldigten für meinen Dienstunfall wäre, den man noch bitte endlich dienstrechtlich aufklären möge.
Auf diesem Ohr jedoch war die Bezirksregierung vollends taub. Es gab ein durch meinen Anwalt angestrengtes Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Morgens um 10 Uhr hat man der Bezirksregierung gefaxt. Bis 14 Uhr hätten Sie Zeit gehabt Stellung zu beziehen, bevor ein Urteil noch am selben Tag gesprochen würde.
Um 13 Uhr kam der Anruf der für mich personalführenden Stelle (Hauptabteilungsleitung) der Bezirksregierung beim Verwaltungsgericht an (Protokoll des Gerichtes liegt mir vor). Wortlaut der personalführenden Stelle: "Das zuständige Gesundheitsamt/ Amtsarzt hätte einen Fehler begangen...man würde die Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung zurückziehen...sämtliche Kosten des Rechtsstreits würden übernommen" (vom Steuerzahler...).
Ohne Worte. Eigentlich. Jedoch hat das Gesundheitsamt bzw. der Amtsarzt nun wirklich gar nichts damit zu tun. Ich war nur ziemlich erstaunt, wie sich mein Dienstherr aus der Situation herauswindet.
Eine Woche später kam dann eine neuerliche, modifizierte Anordnung zu einer Amtsärztlichen Untersuchung. Da man seitens der Bezirksregierung die Anlage A meines Dienststellenleiters nicht mehr verwenden wollte..., wurde man hier jetzt kreativ. Eine mir persönlich unbekannte Mitarbeiterin/ Personalsachbearbeiterin der Personalabteilung der Bezirksregierung (die ich noch nie gesehen hatte) füllte kurzerhand die Anlage 1 aus. Name und Anschrift waren richtig, jedoch konnte Sie zu keiner der geforderten Fragen irgendwas beantworten, da sie mich noch nie gesehen hatte geschweige im dienstlichen Kontext erlebt hat.
Dies führt die wohlgemeinte Anlage A zur Amtsärztlichen Untersuchung komplett ad absurdum.
Die Amtsärztliche Untersuchung war selbstredend gut. Außer einer dienstunfallbedingten PTBS -ohne Vorerkrankungen- hatte/ habe ich nichts.
gruß
didi
Re: Zurruhesetzung nach Dienstunfall und Unfallruhegehalt
Ich habe mir jetzt alles durchgelesen, aber ich verstehe die Frage nicht!?!
IdR ist es tatsächlich so, dass die Gewährung eines Unfallruhegehaltes erst nach der Pensionierung erfolgt. Hier in BW ist es z.B. so, dass das Finanzministerium das Unfallruhegehalt prüft und eben nicht mehr das LBV/RPo.ä.. D.h. jetzt kommt eine ganz andere Instanz hinein.
Auch wird hier idR nochmals geschaut, ob tatsächlich rein gar gar nichts im Voraus oder im Nachgang auch nur irgendwie in die Pensionierung hineingespielt hat. Ich habe auch einen Anwalt für Verwaltungsrecht hinzuziehen müssen, aber dann ging es. Allerdings lange zwischen Pensionierung und Gewährung des Unfallruhegehaltes doch nochmals gut 8 Monate. In dieser Zeit bekommt man nur die normale Versorgung und alles andere dann ggf. nachgezahlt. Wie gesagt, das Unfallruhegehalt wird generell idR erst im Nachgang geprüft.
IdR ist es tatsächlich so, dass die Gewährung eines Unfallruhegehaltes erst nach der Pensionierung erfolgt. Hier in BW ist es z.B. so, dass das Finanzministerium das Unfallruhegehalt prüft und eben nicht mehr das LBV/RPo.ä.. D.h. jetzt kommt eine ganz andere Instanz hinein.
Auch wird hier idR nochmals geschaut, ob tatsächlich rein gar gar nichts im Voraus oder im Nachgang auch nur irgendwie in die Pensionierung hineingespielt hat. Ich habe auch einen Anwalt für Verwaltungsrecht hinzuziehen müssen, aber dann ging es. Allerdings lange zwischen Pensionierung und Gewährung des Unfallruhegehaltes doch nochmals gut 8 Monate. In dieser Zeit bekommt man nur die normale Versorgung und alles andere dann ggf. nachgezahlt. Wie gesagt, das Unfallruhegehalt wird generell idR erst im Nachgang geprüft.
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Re: Zurruhesetzung nach Dienstunfall und Unfallruhegehalt
Ich verstehe die Aufregung, es gibt ja verschiedene Gründe. Versuche, die verschiedenen Gründe zu sortieren.
Zu Dienstunfall und Zurruhesetzung:
Wenn die Zurruhesetzung aufgrund der gesundheitlichen Gründe erfolgte, die als Gesundheitsschaden infolge des Dienstunfalls anerkannt wurden, dann musst du dir keine großen Sorgen machen, dass die Zurruhesetzung infolge des Dienstunfalls anerkannt und dir das Unfallruhegehalt zugesprochen wird. Diese Einordnung erfolgt bei deiner „Beschäftigungsbehörde“, die dann das LBV entsprechend informiert; beim LBV wird das Unfallruhegehalt berechnet.
(Ich habe in dieser Phase bei Unsicherheiten und Nachfragen meine Schreiben immer an beide Stellen adressiert.)
Deine Schilderung zum Unfall klingt als könnte es sich evtl. um einen qualifizierten Dienstunfall handeln.
Bist du informiert?
Wurde vom Amtsarzt (oder von dem von ihm beauftragten Facharzt) festgestellt, welcher GdS dir zugesprochen wird / ob dir ein GdS zugesprochen wird?
GdS = Grad der Schädigung führt zu einem Unfallausgleich (steuerfrei).
Wenn du länger krankgeschrieben warst, dann nutze die Suche von Beamtentalk nach Urlaubsabgeltung.
Eigentlich müsste diese ohne Antrag berechnet werden, aber das klappt nicht überall.
Zu Dienstunfall und Zurruhesetzung:
Wenn die Zurruhesetzung aufgrund der gesundheitlichen Gründe erfolgte, die als Gesundheitsschaden infolge des Dienstunfalls anerkannt wurden, dann musst du dir keine großen Sorgen machen, dass die Zurruhesetzung infolge des Dienstunfalls anerkannt und dir das Unfallruhegehalt zugesprochen wird. Diese Einordnung erfolgt bei deiner „Beschäftigungsbehörde“, die dann das LBV entsprechend informiert; beim LBV wird das Unfallruhegehalt berechnet.
(Ich habe in dieser Phase bei Unsicherheiten und Nachfragen meine Schreiben immer an beide Stellen adressiert.)
Deine Schilderung zum Unfall klingt als könnte es sich evtl. um einen qualifizierten Dienstunfall handeln.
Bist du informiert?
Wurde vom Amtsarzt (oder von dem von ihm beauftragten Facharzt) festgestellt, welcher GdS dir zugesprochen wird / ob dir ein GdS zugesprochen wird?
GdS = Grad der Schädigung führt zu einem Unfallausgleich (steuerfrei).
Wenn du länger krankgeschrieben warst, dann nutze die Suche von Beamtentalk nach Urlaubsabgeltung.
Eigentlich müsste diese ohne Antrag berechnet werden, aber das klappt nicht überall.
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Re: Zurruhesetzung nach Dienstunfall und Unfallruhegehalt
@lavinia21
Meine ursprüngliche Frage/ Befürchtung war und ist, dass das Durchsetzen eines Unfallruhegehaltes schwierig wird.
Ich habe da so meine Zweifel, wenn selbst diejenigen, die mich in den Ruhestand versetzen (Personalführende Abteilung der Bezirksregierung) mich anweisen für den Ruhestellungsgrund (Trauma) die Beihilfe und private Krankenkasse zu bemühen. Damit halten sie bewusst oder unbewusst fest, dass das Trauma halt NICHT durch einen Dienstunfall bedingt ist, da in diesem Falle die Unfallkasse des Landes zahlt (was sie ja auch bereits macht).
Zur personalführenden Abteilung der Bezirksregierung bin ich bereits ausgeschweift, um zu zeigen: "unbewusst" macht man hier meiner Erfahrung nach nichts. Es sind Profis.
Auch wenn sie das LBV nach meinem Widerspruch nunmehr darüber informieren möchten, dass ich der Meinung wäre, dass mein Ruhestand mit dem Dienstunfall zusammen hängen `könnte`...., möchte ich gerne wissen, wer die Kausalitätsfeststellung vornimmt. Einer der Vorredner meinte bereits, es wäre nicht der LBV. Damit müsste es die personalführende Stelle der Bezirksregierung sein, welche ja auch das amtsärztliche Gutachten in Auftrag gegeben hat.
Ich habe vorgeschlagen, dass sie ein `Ergänzungsgutachten` machen lassen mit der simplen Frage: "Ist das Trauma des Herrn Didi, weswegen er von uns in den Ruhestand versetzt wird zu 100% auf den anerkannten Dienstunfall zurückzuführen; ja oder nein.?" Das verweigern sie und halten fest, dass dies das LBV prüft.
"In dieser Zeit bekommt man die normale Versorgung." Ist mir schon klar. Ich bin 53 Jahre jung und habe die 08/15 Akademikerkarriere. "Normal" bedeutet, meine Nettobezüge würden sich wohl abrupt auf die Hälfte verringern. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist vorhanden und zahlt auch; trotz dessen:`lustig` ist das erstmal nicht. Ziemlich angepiekst bin ich zudem, dass mein Dienstunfall vermeidbar gewesen wäre. Schädiger in den eigenen Reihen; bislang keine Untersuchung der Umstände. Ich laufe bislang ins Leere...trotz Anwalt und zig schriftlicher Zeugenaussagen. Der Amtshaftungsprozess liegt momentan beim OLG.
Deswegen möchte ich erstmal wissen, wer konkret die Kausalität feststellt bzw. die Feststellung zu beauftragen hat.
@Dienstunfall_L
"Keine großen Sorgen machen...Unfallgehalt". Hier verweise ich auf deinen nächsten Satz:
Wie komme ich da weiter und finde schriftliche Informationen, wer die Kausalitätsprüfung durchführen muss (Land NRW)? Die "Beschäftigungsbehörde" -so wie du es sagst- weigert sich ja schriftlich. Für die Bundesbehörden habe ich es gefunden; da ist es haargenauso formuliert, wie du es sagst.
Ich werde am Montag telefonisch beim LBV nachfragen; haben ja nun eh Arbeit mit mir. Kann mir jemand sagen wie das abläuft mit dem LBV...Fragen die vorher noch einmal irgendetwas bei mir ab oder berechnen die im schlimmsten Falle stumpf? Irgendwo war auch mal der Hinweis, man müsse einen Antrag auf ein Unfallruhegehalt stellen? Ist da was dran? Google hilft mir hier nicht weiter bzw. deshalb bin ich auch hier aufgeschlagen.
Habe ich also im Blick. Neben der finanziellen Absicherung wäre insbesondere wichtig für mich und meine Heilung eine Aufarbeitung der Vorkommnisse. Das mal irgendjemand einen `wertenden, dienstrechtlichen Blick` auf die Vorkommnisse zu meinem anerkannten Dienstunfall wirft. Dies wurde bislang trotz schwerster Beschuldigungen meinerseits weder von der Fach- noch von der Dienstaufsicht angegangen. Lapidarer schriftlicher Kommentar: "Man wäre ja keine Aufklärungsbehörde im Sinne einer Staatsanwaltschaft." Ohne Worte.
Und da läge halt der wirkliche Vorteil beim Einfordern der Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalles. Im Falle einer Verneinung müsste spätestens hier ein Gericht die genauen Umstände der Vorkommnisse prüfen. Alles würde ans Licht kommen. Schriftliche und mündliche Zeugenaussagen vom ganzen Vorfall sind dokumentiert. Doch bislang interessiert es niemanden. Der Vorfall ist bereits fünf Jahre her. Neben mir gibt es weitere Geschädigte. Allesamt keine Beamten. Für sie hätte der Dienststellenleiter eine Unfallanzeige erstellen müssen. Dies ist bis heute -trotz mehrfacher Aufforderung- nicht geschehen. Dem Umstand, dass diese Personen z.T. meine Schutzbefohlenen waren, d.h. ich eine Garantenstellung für sie innehatte dürft ihr gerne als Hauptmotiv im Ringen um Aufklärung verstehen. Sie leiden sprach- und entschädigungslos; ich hingegen habe einen anerkannten Dienstunfall. Da verstehe ich keinen Spaß und fordere kompromisslos die Einhaltung von Recht und Gesetz. Ich denke, das gibt mein geleisteter Treueeid her.
Danke für die Steilvorlage.
Das Unfallgeld ist jetzt (!) definitiv beantragt. Ich hatte es vor Jahren einmal mündlich versucht. Da hat mir die Unfallstelle erklärt, dass "dies relativ kompliziert wäre...man bräuchte dazu ein Gutachten vom Amtsarzt". "Ach so", habe ich naiv gesagt und die Sache aus den Augen verloren.
Jetzt hatte ich es dann schriftlich beantragt, mit der Intention, dass wenn ich das Unfallgeld bekomme auch bewiesen ist, dass es einen Zusammenhang zwischen Dienstunfall und Dienstunfähigkeit gibt. Ich habe zur Aussage bekommen, ich sollte einen meiner Ärzte mit einem Gutachten zur Höhe des GdS beauftragen. Ist ja so nicht richtig, das macht der Amtsarzt; alles andere würde in der Luft zerrissen und als Gefälligkeitsgutachen abgetan.
Da mir der Punkt aus oben genanntem Grund jedoch sehr wichtig erscheint, habe ich eine Juristin mit der Prüfung beauftragt. Ich hätte richtig beantragt die Dienstunfallstelle hätte falsch geantwortet, so ihre Aussage. Ich bat sie hier für mich tätig zu werden. Sie schrieb einen Brief und die Dienstunfallstelle antwortete, dass man lediglich eine Bescheinigung von meinem Arzt hätte haben wollen, dass es in Folge des Dienstunfalles zu Einschränkungen gekommen sei. Damit könne man dann den Amtsarzt beauftragen. Ist wohl auch richtig so. Dies haben aber weder ich noch die Juristin dem Antwortschreiben entnehmen können. Der Amtsarzt ist also beauftragt; gehört habe ich noch nichts.
Irgendwelche Meinungen zur zu erwartenden Höhe? Als Laie mag man ja vermuten: Dienstunfall -> Dienstunfähig-> Zurruhesetzung= GdS 100.
Nicht GdB, nicht MdE sondern GdS. Aber die Vorschriften erscheinen dazu kompliziert. Ich könnte wahrscheinlich noch als Fleischer arbeiten... Irgendwelche Ideen?
gruß
didi
Meine ursprüngliche Frage/ Befürchtung war und ist, dass das Durchsetzen eines Unfallruhegehaltes schwierig wird.
Ich habe da so meine Zweifel, wenn selbst diejenigen, die mich in den Ruhestand versetzen (Personalführende Abteilung der Bezirksregierung) mich anweisen für den Ruhestellungsgrund (Trauma) die Beihilfe und private Krankenkasse zu bemühen. Damit halten sie bewusst oder unbewusst fest, dass das Trauma halt NICHT durch einen Dienstunfall bedingt ist, da in diesem Falle die Unfallkasse des Landes zahlt (was sie ja auch bereits macht).
Zur personalführenden Abteilung der Bezirksregierung bin ich bereits ausgeschweift, um zu zeigen: "unbewusst" macht man hier meiner Erfahrung nach nichts. Es sind Profis.
Auch wenn sie das LBV nach meinem Widerspruch nunmehr darüber informieren möchten, dass ich der Meinung wäre, dass mein Ruhestand mit dem Dienstunfall zusammen hängen `könnte`...., möchte ich gerne wissen, wer die Kausalitätsfeststellung vornimmt. Einer der Vorredner meinte bereits, es wäre nicht der LBV. Damit müsste es die personalführende Stelle der Bezirksregierung sein, welche ja auch das amtsärztliche Gutachten in Auftrag gegeben hat.
Ich habe vorgeschlagen, dass sie ein `Ergänzungsgutachten` machen lassen mit der simplen Frage: "Ist das Trauma des Herrn Didi, weswegen er von uns in den Ruhestand versetzt wird zu 100% auf den anerkannten Dienstunfall zurückzuführen; ja oder nein.?" Das verweigern sie und halten fest, dass dies das LBV prüft.
"In dieser Zeit bekommt man die normale Versorgung." Ist mir schon klar. Ich bin 53 Jahre jung und habe die 08/15 Akademikerkarriere. "Normal" bedeutet, meine Nettobezüge würden sich wohl abrupt auf die Hälfte verringern. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist vorhanden und zahlt auch; trotz dessen:`lustig` ist das erstmal nicht. Ziemlich angepiekst bin ich zudem, dass mein Dienstunfall vermeidbar gewesen wäre. Schädiger in den eigenen Reihen; bislang keine Untersuchung der Umstände. Ich laufe bislang ins Leere...trotz Anwalt und zig schriftlicher Zeugenaussagen. Der Amtshaftungsprozess liegt momentan beim OLG.
Deswegen möchte ich erstmal wissen, wer konkret die Kausalität feststellt bzw. die Feststellung zu beauftragen hat.
@Dienstunfall_L
Danke. Also wirklich danke.Ich verstehe die Aufregung, es gibt ja verschiedene Gründe.
Ersterem ist so: Gesundheitsschaden (Trauma mit PTBS) als Anerkennungsgrund zum Dienstunfall und als Begründung zur Zurruhesetzung sind zu 100% deckungsgleich. Keine sonstigen Trauma bekannt. Die Untersuchungen/ Gespräche beim Amtsarzt - nach definitivem Ausschluss anderer Faktoren zur Dienstunfähigkeit - gingen nur um die Auswirkungen des Dienstunfalls.Wenn die Zurruhesetzung aufgrund der gesundheitlichen Gründe erfolgte, die als Gesundheitsschaden infolge des Dienstunfalls anerkannt wurden, dann musst du dir keine großen Sorgen machen, dass die Zurruhesetzung infolge des Dienstunfalls anerkannt und dir das Unfallruhegehalt zugesprochen wird.
"Keine großen Sorgen machen...Unfallgehalt". Hier verweise ich auf deinen nächsten Satz:
Da mache ich mir aber doch Sorgen. Eine Einordnung findet m.E. nicht statt. Im Gegenteil: Erst verweist man mich seitens der "Beschäftigungsbehörde" beim Trauma auf Beihilfe und private Krankenkasse (bedeutet Trauma/ PTBS = KEIN Dienstunfall). Nach Einspruch erklärt man sich bereit, das LBV über einen Dienstunfall zu "informieren" und schreibt, dass die Kausalitätsprüfung das LBV macht und nicht sie.Diese Einordnung erfolgt bei deiner „Beschäftigungsbehörde“, die dann das LBV entsprechend informiert; beim LBV wird das Unfallruhegehalt berechnet.
Wie komme ich da weiter und finde schriftliche Informationen, wer die Kausalitätsprüfung durchführen muss (Land NRW)? Die "Beschäftigungsbehörde" -so wie du es sagst- weigert sich ja schriftlich. Für die Bundesbehörden habe ich es gefunden; da ist es haargenauso formuliert, wie du es sagst.
Ich werde am Montag telefonisch beim LBV nachfragen; haben ja nun eh Arbeit mit mir. Kann mir jemand sagen wie das abläuft mit dem LBV...Fragen die vorher noch einmal irgendetwas bei mir ab oder berechnen die im schlimmsten Falle stumpf? Irgendwo war auch mal der Hinweis, man müsse einen Antrag auf ein Unfallruhegehalt stellen? Ist da was dran? Google hilft mir hier nicht weiter bzw. deshalb bin ich auch hier aufgeschlagen.
Ja, bin ich. Ein wichtiger Hinweis. Mein Anwalt hat mir das schon mehrfach erklärt... Ich kann es (von ihm) nicht mehr hören, habe es auf dem Schirm und kenne dazu so ziemlich jedes Urteil. Erklärt bekommen habe ich es immer (!) im Zusammenhang mit dem laufenden Amtshaftungsprozess, bei welchem u.a. das Land für alle mir (bis gestern fiktiven, zukünftigen) finanziellen Schäden aus dem Vorfall zu meinem Dienstunfall in die Haftung genommen werden soll. Bei einer Anerkennung als qualifiziertem Dienstunfall gibt es keine finanziellen Schäden. Nur noch gesundheitliche.Deine Schilderung zum Unfall klingt als könnte es sich evtl. um einen qualifizierten Dienstunfall handeln.
Bist du informiert?
Habe ich also im Blick. Neben der finanziellen Absicherung wäre insbesondere wichtig für mich und meine Heilung eine Aufarbeitung der Vorkommnisse. Das mal irgendjemand einen `wertenden, dienstrechtlichen Blick` auf die Vorkommnisse zu meinem anerkannten Dienstunfall wirft. Dies wurde bislang trotz schwerster Beschuldigungen meinerseits weder von der Fach- noch von der Dienstaufsicht angegangen. Lapidarer schriftlicher Kommentar: "Man wäre ja keine Aufklärungsbehörde im Sinne einer Staatsanwaltschaft." Ohne Worte.
Und da läge halt der wirkliche Vorteil beim Einfordern der Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalles. Im Falle einer Verneinung müsste spätestens hier ein Gericht die genauen Umstände der Vorkommnisse prüfen. Alles würde ans Licht kommen. Schriftliche und mündliche Zeugenaussagen vom ganzen Vorfall sind dokumentiert. Doch bislang interessiert es niemanden. Der Vorfall ist bereits fünf Jahre her. Neben mir gibt es weitere Geschädigte. Allesamt keine Beamten. Für sie hätte der Dienststellenleiter eine Unfallanzeige erstellen müssen. Dies ist bis heute -trotz mehrfacher Aufforderung- nicht geschehen. Dem Umstand, dass diese Personen z.T. meine Schutzbefohlenen waren, d.h. ich eine Garantenstellung für sie innehatte dürft ihr gerne als Hauptmotiv im Ringen um Aufklärung verstehen. Sie leiden sprach- und entschädigungslos; ich hingegen habe einen anerkannten Dienstunfall. Da verstehe ich keinen Spaß und fordere kompromisslos die Einhaltung von Recht und Gesetz. Ich denke, das gibt mein geleisteter Treueeid her.
Danke für die Steilvorlage.
Aus einem länger zurückliegenden unverschuldeten Autounfall habe ich einen GdB von 50%. Dieser führte zu keinerlei Einschränkung der Dienstunfähigkeit. Das wurde im Gutachten zur Anerkennung zum Dienstunfall festgehalten.Wurde vom Amtsarzt (oder von dem von ihm beauftragten Facharzt) festgestellt, welcher GdS dir zugesprochen wird / ob dir ein GdS zugesprochen wird?
GdS = Grad der Schädigung führt zu einem Unfallausgleich (steuerfrei).
Das Unfallgeld ist jetzt (!) definitiv beantragt. Ich hatte es vor Jahren einmal mündlich versucht. Da hat mir die Unfallstelle erklärt, dass "dies relativ kompliziert wäre...man bräuchte dazu ein Gutachten vom Amtsarzt". "Ach so", habe ich naiv gesagt und die Sache aus den Augen verloren.
Jetzt hatte ich es dann schriftlich beantragt, mit der Intention, dass wenn ich das Unfallgeld bekomme auch bewiesen ist, dass es einen Zusammenhang zwischen Dienstunfall und Dienstunfähigkeit gibt. Ich habe zur Aussage bekommen, ich sollte einen meiner Ärzte mit einem Gutachten zur Höhe des GdS beauftragen. Ist ja so nicht richtig, das macht der Amtsarzt; alles andere würde in der Luft zerrissen und als Gefälligkeitsgutachen abgetan.
Da mir der Punkt aus oben genanntem Grund jedoch sehr wichtig erscheint, habe ich eine Juristin mit der Prüfung beauftragt. Ich hätte richtig beantragt die Dienstunfallstelle hätte falsch geantwortet, so ihre Aussage. Ich bat sie hier für mich tätig zu werden. Sie schrieb einen Brief und die Dienstunfallstelle antwortete, dass man lediglich eine Bescheinigung von meinem Arzt hätte haben wollen, dass es in Folge des Dienstunfalles zu Einschränkungen gekommen sei. Damit könne man dann den Amtsarzt beauftragen. Ist wohl auch richtig so. Dies haben aber weder ich noch die Juristin dem Antwortschreiben entnehmen können. Der Amtsarzt ist also beauftragt; gehört habe ich noch nichts.
Irgendwelche Meinungen zur zu erwartenden Höhe? Als Laie mag man ja vermuten: Dienstunfall -> Dienstunfähig-> Zurruhesetzung= GdS 100.
Nicht GdB, nicht MdE sondern GdS. Aber die Vorschriften erscheinen dazu kompliziert. Ich könnte wahrscheinlich noch als Fleischer arbeiten... Irgendwelche Ideen?
Danke für den Tipp. Da habe ich tatsächlich noch nie etwas von gehört.Wenn du länger krankgeschrieben warst, dann nutze die Suche von Beamtentalk nach Urlaubsabgeltung.
Eigentlich müsste diese ohne Antrag berechnet werden, aber das klappt nicht überall.
gruß
didi
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Re: Zurruhesetzung nach Dienstunfall und Unfallruhegehalt
[img_size][/img_size]Meine „Beschäftigungsbehörde“ (Dienstakte führende Behörde) hatte zunächst wegen längerer Krankschreibung den Amtsarzt beauftragt, die Dienstfähigkeit (DF) zu überprüfen und einen Termin veranlasst. Dann lief parallel ein Verfahren, auch von der Beschäftigungsbehörde veranlasst, dass die Kausalität der Gesundheitsschäden zum Dienstunfall festgestellt werden soll. Ich glaube, ich hatte das zuvor schriftlich beantragt, weil mir das (ähnlich wie du es schilderst) auch nicht richtig zu laufen schien. Ich habe dabei meine Schreiben an die Beschäftigungsbehörde und an die Unfallfürsorgestelle adressiert und sie an beide per Einschreiben Rückschein geschickt. Bei der nächsten amtsärztlichen Untersuchung war der Amtsarzt dann beauftragt, die Kausalität und die weitere Dienstfähigkeit festzustellen. Dann habe ich beantragt, einen GdS festzustellen und bei der nächsten amtsärztlichen Untersuchung wurde der Amtsarzt beauftragt, auch dazu eine Stellungnahme abzugeben. Der Amtsarzt hatte nicht für alles die erforderliche Facharztausbildung, einige Untersuchungen hat er delegiert (die Genehmigung dazu hat er sich von der Beschäftigungsbehörde geholt).
Deine Arzt- und Therapiekosten, die aufgrund des Dienstunfalls entstehen, dürfen nicht von der Krankenversicherung und Beihilfe bezahlt werden! Ich würde mich an die Unfallfürsorgestelle wenden!
Zu den Begriffen: MdE spielt in deinem Fall als Beamter keine Rolle.
Die Einschätzung des GdS wird nach den Maßstäben vorgenommen, die auch für den GdB gelten (das ist die VersMedV), aber mit der Einschränkung, dass nur die Gesundheitsschäden bewertet werden, für die der Dienstunfall kausal war. Und ja, die Feststellung wird vom Amtsarzt (oder dem von ihm beauftragen Facharzt, s.o.) vorgenommen.
GdS führt zu einem Unfallausgleich. Du schreibst oben Unfallgeld. Der Begriff ist verkehrt. Achte beim Antrag auf den richtigen Begriff. Ich würde nicht Unfallausgleich beantragen, sondern die Feststellung eines GdS.
Und nein, dass du nicht mehr dienstfähig bist, führt nicht zu GdS 100.
Und dass du irgendwas (dein Beispiel Fleischer) arbeiten könntest, hat damit gar nichts zu tun.
Du kannst nicht mehr amtsangemessen Dienst tun. Deswegen wurde die Zurruhesetzung in Gang gesetzt.
Zum qualifizierten Dienstunfall zunächst per PN, weil du sonst zuviel in einem öffentlichen Forum offenlegen müsstest.
Nachtrag: Unfallruhegehalt muss eigentlich nicht beantragt werden, aber es schadet nicht, wenn du das tust. Wenn du dir - verständlicherweise - unsicher bist, dann beantrage es. Schreibe ruhig an alle 3: Beschäftigungsbehörde, Unfallfürsorgestelle und LBV, die müssen das untereinander klären. Wichtig ist, dass deine Schreiben (!) / Anträge dort in der Akte landen, deswegen Einschreiben Rückschein als eine Variante. Eine Mail genügt nicht, ein normaler Brief ist mir bei wichtigen Dingen zu unsicher.
Deine Arzt- und Therapiekosten, die aufgrund des Dienstunfalls entstehen, dürfen nicht von der Krankenversicherung und Beihilfe bezahlt werden! Ich würde mich an die Unfallfürsorgestelle wenden!
Zu den Begriffen: MdE spielt in deinem Fall als Beamter keine Rolle.
Die Einschätzung des GdS wird nach den Maßstäben vorgenommen, die auch für den GdB gelten (das ist die VersMedV), aber mit der Einschränkung, dass nur die Gesundheitsschäden bewertet werden, für die der Dienstunfall kausal war. Und ja, die Feststellung wird vom Amtsarzt (oder dem von ihm beauftragen Facharzt, s.o.) vorgenommen.
GdS führt zu einem Unfallausgleich. Du schreibst oben Unfallgeld. Der Begriff ist verkehrt. Achte beim Antrag auf den richtigen Begriff. Ich würde nicht Unfallausgleich beantragen, sondern die Feststellung eines GdS.
Und nein, dass du nicht mehr dienstfähig bist, führt nicht zu GdS 100.
Und dass du irgendwas (dein Beispiel Fleischer) arbeiten könntest, hat damit gar nichts zu tun.
Du kannst nicht mehr amtsangemessen Dienst tun. Deswegen wurde die Zurruhesetzung in Gang gesetzt.
Zum qualifizierten Dienstunfall zunächst per PN, weil du sonst zuviel in einem öffentlichen Forum offenlegen müsstest.
Nachtrag: Unfallruhegehalt muss eigentlich nicht beantragt werden, aber es schadet nicht, wenn du das tust. Wenn du dir - verständlicherweise - unsicher bist, dann beantrage es. Schreibe ruhig an alle 3: Beschäftigungsbehörde, Unfallfürsorgestelle und LBV, die müssen das untereinander klären. Wichtig ist, dass deine Schreiben (!) / Anträge dort in der Akte landen, deswegen Einschreiben Rückschein als eine Variante. Eine Mail genügt nicht, ein normaler Brief ist mir bei wichtigen Dingen zu unsicher.