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Nebenverdienst nach der Pensionierung

Verfasst: 28. Okt 2024, 13:55
von Jorgito
Hallo,
was darf ich nebenbei verdienen, wenn ich vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand gehe ?

Die gesetzlichen 520€ Minijob, und muss ich das beim Dienstherrn anzeigen ?

Wenn ich mehr verdienen würde, wie verhält es sich dann ?

VG

Re: Nebenverdienst nach der Pensionierung

Verfasst: 28. Okt 2024, 14:50
von connigra
Bei deiner Versorgungsbehörde muss du jeden Nebenjob anzeigen. Die 520 €uro werden nicht auf deine Pension angerechnet.
Deine Versorgungsbehörde teilt dir auf Anfrage auch mit, wieviel du ohne Abzüge hinzuverdienen kannst. Verdienst du mehr, wird dir deine Pension dementsprechend gekürzt.