ich habe eine Frage zur Arbeitszeit bei einer Abordnung.
Wenn ein hessischer Landesbeamte von seiner Stammdienststelle in eine zwei Stunden entfernte Dienststelle abgeordnet ist, wie verhält es sich dann mit der Arbeitszeit ? Gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit ? Wo ist das ganze rechtlich geregelt?
Ich danke Euch ganz herzlich für Eure Hilfe

Grüße DT