Stimmt. Dann wäre das erste Jahr Ausbildung im Graubereich. Abzuziehen wäre bei mit 1 Jahr Fachoberschule, 1 Jahr Studium und ein halbes Jahr Arbeitslosigkeit > 57,5-17-1-1-.5=38 Jahre. Irgendwas fehlt noch an Anerkennungszeiten im Vergleich zur Pension.
Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Hallo Andy O,
es zählen die Zeiten vom 17. Lebensjahr bis zu deiner Pensionierung für die fiktive Höchstgrenze (bei dir über 40 Jahre). Es ist auch für die Höchstgrenze völlig egal ob du während dieser Zeit gearbeitet hast oder nicht, es zählen nur die Jahre. Denn die Höchstgrenze hat ja ohne Rentenwert keine Bedeutung. Am Ende bekommst du die Rentenhöhe voll ausgezahlt und deine Pension wird bis zur fiktiven Höchstgrenze gekürzt. Grüße
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Ab 17 zählen die Lebensjahre. So wird es sein. Dem Gesetz kann man das so vereinfacht jedoch nicht entnehmen. Bräuchten wir mal einen der Rentenanspruch hat und mit glatt 55 raus ist. Der müsste dann drunter liegen.sepp01 hat geschrieben: ↑24.10.2024 17:28Hallo Andy O,
es zählen die Zeiten vom 17. Lebensjahr bis zu deiner Pensionierung für die fiktive Höchstgrenze (bei dir über 40 Jahre). Es ist auch für die Höchstgrenze völlig egal ob du während dieser Zeit gearbeitet hast oder nicht, es zählen nur die Jahre. Denn die Höchstgrenze hat ja ohne Rentenwert keine Bedeutung. Am Ende bekommst du die Rentenhöhe voll ausgezahlt und deine Pension wird bis zur fiktiven Höchstgrenze gekürzt. Grüße
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Bin mit 57 1/2 in den ER. Habe aktuelle Höchstgrenze von 70,82%. Habe auch zwei Rentenjahre vor dem 17 (Lehrzeit außerhalb Ö-Dienst). Diese sind in meiner fiktiven Höchstgrenze definitiv nicht berücksichtigt obwohl Rentenwert in der Rentenversicherung anerkannt ist und EP in der Rentenauskunft stehen.
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Hallo Robert,Rorbert001 hat geschrieben: ↑25.10.2024 21:18 Bin mit 57 1/2 in den ER. Habe aktuelle Höchstgrenze von 70,82%. Habe auch zwei Rentenjahre vor dem 17 (Lehrzeit außerhalb Ö-Dienst). Diese sind in meiner fiktiven Höchstgrenze definitiv nicht berücksichtigt obwohl Rentenwert in der Rentenversicherung anerkannt ist und EP in der Rentenauskunft stehen.
ich denke die 70,82 % sind dein aktueller Pensionsanspruch. Der wird sich auch nicht mehr ändern. Das sind die Jahre die für deine Pensionsberechnung berücksichtig wurden. Deine fiktive Höchstgrenze nach dem Erreichen der Rente dürfte 71,75% sein. Das bedeutet sobald du deine Rente ausbezahlt bekommst wird deine Pension soweit gekürzt, dass beide zusammen 71,75 % Versorgung entsprechen
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Nein, das wäre auch mein Wunsch Allerdings, ist bei mir die Situation so, dass ich von 1980 bis 86 außerhalb vom ÖD war und mein aktueller ER Pensionsanspruch bei 60% liegt. Alles weitere bis zur fiktiven Höchstgrenze von 70,82 wird sich erst wenn ich 67 bin klären und dann die Rente dazukommt. Die Rentenmonate bzw. Wartezeit (69 Monate) reichen von der Zeit aus.sepp01 hat geschrieben: ↑26.10.2024 13:23Hallo Robert,Rorbert001 hat geschrieben: ↑25.10.2024 21:18 Bin mit 57 1/2 in den ER. Habe aktuelle Höchstgrenze von 70,82%. Habe auch zwei Rentenjahre vor dem 17 (Lehrzeit außerhalb Ö-Dienst). Diese sind in meiner fiktiven Höchstgrenze definitiv nicht berücksichtigt obwohl Rentenwert in der Rentenversicherung anerkannt ist und EP in der Rentenauskunft stehen.
ich denke die 70,82 % sind dein aktueller Pensionsanspruch. Der wird sich auch nicht mehr ändern. Das sind die Jahre die für deine Pensionsberechnung berücksichtig wurden. Deine fiktive Höchstgrenze nach dem Erreichen der Rente dürfte 71,75% sein. Das bedeutet sobald du deine Rente ausbezahlt bekommst wird deine Pension soweit gekürzt, dass beide zusammen 71,75 % Versorgung entsprechen
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Ich habe meine 62 Monate auch ausserhalb des ÖD gesammelt. Bin mit genau 16 in die Ausbildung. Mein Bescheid enthält keine Details. Da steht nur das ich bis 71,75% aufstocken kann. Aber du musst den Bescheid ja auch angefordert haben. Von selbst kommt der nicht. Der Prozentsatz liegt mit Pensionseintritt fest.Rorbert001 hat geschrieben: ↑26.10.2024 14:05Nein, das wäre auch mein Wunsch Allerdings, ist bei mir die Situation so, dass ich von 1980 bis 86 außerhalb vom ÖD war und mein aktueller ER Pensionsanspruch bei 60% liegt. Alles weitere bis zur fiktiven Höchstgrenze von 70,82 wird sich erst wenn ich 67 bin klären und dann die Rente dazukommt. Die Rentenmonate bzw. Wartezeit (69 Monate) reichen von der Zeit aus.sepp01 hat geschrieben: ↑26.10.2024 13:23Hallo Robert,Rorbert001 hat geschrieben: ↑25.10.2024 21:18 Bin mit 57 1/2 in den ER. Habe aktuelle Höchstgrenze von 70,82%. Habe auch zwei Rentenjahre vor dem 17 (Lehrzeit außerhalb Ö-Dienst). Diese sind in meiner fiktiven Höchstgrenze definitiv nicht berücksichtigt obwohl Rentenwert in der Rentenversicherung anerkannt ist und EP in der Rentenauskunft stehen.
ich denke die 70,82 % sind dein aktueller Pensionsanspruch. Der wird sich auch nicht mehr ändern. Das sind die Jahre die für deine Pensionsberechnung berücksichtig wurden. Deine fiktive Höchstgrenze nach dem Erreichen der Rente dürfte 71,75% sein. Das bedeutet sobald du deine Rente ausbezahlt bekommst wird deine Pension soweit gekürzt, dass beide zusammen 71,75 % Versorgung entsprechen
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Beim ER erhält man immer wie in meinem Fall Vorbescheid in dem alles eigentlich schon genau drinnen steht, wie die fiktive Höchstgrenze oder auch die Jahre und die 60% die anerkannt werden bzw. es stehen dann auch die Jahre für die für die Höchstgrenze gelten. Der Abschlussbescheid erfolgt dann mit der eigentlichen Pensionierung und der ist ganz ähnlich aufgebaut wie der Vorbescheid, nur halt der gültige, wo man z.B. Einspruch einlegen könnte.AndyO hat geschrieben: ↑26.10.2024 20:42Ich habe meine 62 Monate auch ausserhalb des ÖD gesammelt. Bin mit genau 16 in die Ausbildung. Mein Bescheid enthält keine Details. Da steht nur das ich bis 71,75% aufstocken kann. Aber du musst den Bescheid ja auch angefordert haben. Von selbst kommt der nicht. Der Prozentsatz liegt mit Pensionseintritt fest.Rorbert001 hat geschrieben: ↑26.10.2024 14:05Nein, das wäre auch mein Wunsch Allerdings, ist bei mir die Situation so, dass ich von 1980 bis 86 außerhalb vom ÖD war und mein aktueller ER Pensionsanspruch bei 60% liegt. Alles weitere bis zur fiktiven Höchstgrenze von 70,82 wird sich erst wenn ich 67 bin klären und dann die Rente dazukommt. Die Rentenmonate bzw. Wartezeit (69 Monate) reichen von der Zeit aus.sepp01 hat geschrieben: ↑26.10.2024 13:23
Hallo Robert,
ich denke die 70,82 % sind dein aktueller Pensionsanspruch. Der wird sich auch nicht mehr ändern. Das sind die Jahre die für deine Pensionsberechnung berücksichtig wurden. Deine fiktive Höchstgrenze nach dem Erreichen der Rente dürfte 71,75% sein. Das bedeutet sobald du deine Rente ausbezahlt bekommst wird deine Pension soweit gekürzt, dass beide zusammen 71,75 % Versorgung entsprechen
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Hallo Robert001,Rorbert001 hat geschrieben: ↑26.10.2024 14:05
Beim ER erhält man immer wie in meinem Fall Vorbescheid in dem alles eigentlich schon genau drinnen steht, wie die fiktive Höchstgrenze oder auch die Jahre und die 60% die anerkannt werden bzw. es stehen dann auch die Jahre für die für die Höchstgrenze gelten. Der Abschlussbescheid erfolgt dann mit der eigentlichen Pensionierung und der ist ganz ähnlich aufgebaut wie der Vorbescheid, nur halt der gültige, wo man z.B. Einspruch einlegen könnte.
Genauso ist es ! Bin ebenfalls im ER und in meinem Festsetzungsbescheid ist einmal mein derzeitiger Prozentsatz angegeben und am Schluss des Bescheides ist die Höchstgrenze (nach §55 Abs. 2 gemäß §14 Abs. 1 BeamVG neue Fassung) vermerkt !
Gruß Kringel
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Kringel hat geschrieben: ↑26.10.2024 23:26Hallo Robert001,Rorbert001 hat geschrieben: ↑26.10.2024 14:05
Beim ER erhält man immer wie in meinem Fall Vorbescheid in dem alles eigentlich schon genau drinnen steht, wie die fiktive Höchstgrenze oder auch die Jahre und die 60% die anerkannt werden bzw. es stehen dann auch die Jahre für die für die Höchstgrenze gelten. Der Abschlussbescheid erfolgt dann mit der eigentlichen Pensionierung und der ist ganz ähnlich aufgebaut wie der Vorbescheid, nur halt der gültige, wo man z.B. Einspruch einlegen könnte.
Genauso ist es ! Bin ebenfalls im ER und in meinem Festsetzungsbescheid ist einmal mein derzeitiger Prozentsatz angegeben und am Schluss des Bescheides ist die Höchstgrenze (nach §55 Abs. 2 gemäß §14 Abs. 1 BeamVG neue Fassung) vermerkt !
Gruß Kringel
Hallo Zusammen,
irgend etwas stimmt nicht. Ich habe meine Festsetzung der Versorgungsbezüge auch durch geschaut. Bei mir ist keine Höchstgrenze vermerkt. Es gibt zwei Berechnungen nach alter und neuer Gesetzeslage. Das hat aber nichts mit der fiktiven Höchstgrenze zu tun. Ich habe mit der Banst darüber gesprochen und die haben mir gesagt, dass die fiktive Höchstgrenze erst mit dem Renteneintritt final berechnet werden kann. (Es könnten ja noch Zeiten nach der Pensionierung bis zum Renteneintritt dazu kommen §55 Absatz 2 1b)
@Robert
Ich denke bei dir wurde die Wehrdienstzeit siehe §12a abgezogen.
Grüße
b)
als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,
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@Sepp01
Nein, ich war nicht beim Bund, wenn bei mir die zwei Rentenjahre vor dem 17. bei der fiktiven Höchstgrenze berücksichtigt wären, hätte ich den fiktiven Höchstsatz von 71,75%.
Nein, ich war nicht beim Bund, wenn bei mir die zwei Rentenjahre vor dem 17. bei der fiktiven Höchstgrenze berücksichtigt wären, hätte ich den fiktiven Höchstsatz von 71,75%.
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Verstehe ich nicht. Das Gesetz ist doch eindeutig. Du musst irgendwelche Zeiten nach §12a oder §6a (Teilzeit, Urlaub ohne Bezüge) gehabt haben, die dir abgezogen werden. Sonst wäre ja das Gesetz falsch??Rorbert001 hat geschrieben: ↑27.10.2024 14:34 @Sepp01
Nein, ich war nicht beim Bund, wenn bei mir die zwei Rentenjahre vor dem 17. bei der fiktiven Höchstgrenze berücksichtigt wären, hätte ich den fiktiven Höchstsatz von 71,75%.
Grüße
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Hallo,
Wann hast du deine Lehre gemacht? Du hast Haupt oder Realschule? Ab wann wurden deine Pensionszeiten gerechnet? 17 oder 18.
Wann hast du deine Lehre gemacht? Du hast Haupt oder Realschule? Ab wann wurden deine Pensionszeiten gerechnet? 17 oder 18.
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Die Pensionszeiten laufen bei mir erst mit dem 23. Lebensjahr, was der Beginn der Laufbahn im ÖD entspricht. Ich habe mit 15 Hauptschulabschluss und danach direkt eine Handwerkslehre gemacht. Danach außerhalb von der Post/Telekom Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Vom 21. bis 23. Lebensjahr liegen noch förderliche Ausbildungszeiten (mit Abschluss) für die Einstellung im mittleren Dienst (BF) vor. Die fiktive Höchstgrenze beginnt mit 17, die tatsächliche Pension mit dem 23. Lebensjahr.
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung
Hallo,
Zur Höchstgrenze gibt es ein Urteil vom OVG NRW. Bei dem Kläger fehhlten auch die Zeiten vor 17 bei der Höchstgrenze.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg ... 11210.html
"Vom 21. bis 23. Lebensjahr liegen noch förderliche Ausbildungszeiten (mit Abschluss) für die Einstellung im mittleren Dienst (BF) vor."
Wann hast du diese Ausbildung gemacht? Vor 1980?
Zur Höchstgrenze gibt es ein Urteil vom OVG NRW. Bei dem Kläger fehhlten auch die Zeiten vor 17 bei der Höchstgrenze.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg ... 11210.html
"Vom 21. bis 23. Lebensjahr liegen noch förderliche Ausbildungszeiten (mit Abschluss) für die Einstellung im mittleren Dienst (BF) vor."
Wann hast du diese Ausbildung gemacht? Vor 1980?