Hallo zusammen!
Ich bin Beamter bei der Telekom. Habe derzeit eine Schwerbehinderung von 30 Prozent.
Eine Erhöhung habe ich aufgrund einer schweren Erkrankung Anfang September beim Versorgungsamt gestellt. Ich bin seit längerer Zeit arbeitsunfähig und krankgeschrieben. Nun hat mich mein Arbeitgeber ab dem 01.12. in den Vorruhestand versetzt.
Wenn demnächst eine Erhöhung der Schwerbehinderung erfolgen sollte, kann ich dann die Erhöhung beim Arbeitgeber im Nachhinein noch geltend machen?
Vorruhestand
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Re: Vorruhestand
Was soll das jetzt noch bringen? In der aktuellen Situation nichts.
Außer vielleicht noch den Zusatzurlaub, aber dieser fällt nicht unter die Auszahlungstegel von nicht genommenen Urlaub, daher auch hier Fehlanzeige.
Mitteilen kann man es.Vielleicht sieht der Dienstherr von einer Reaktivierungsuntersuchung später ab. Kann man dann aber immer noch machen, besonders beim Amtsarzt.
Außer vielleicht noch den Zusatzurlaub, aber dieser fällt nicht unter die Auszahlungstegel von nicht genommenen Urlaub, daher auch hier Fehlanzeige.
Mitteilen kann man es.Vielleicht sieht der Dienstherr von einer Reaktivierungsuntersuchung später ab. Kann man dann aber immer noch machen, besonders beim Amtsarzt.
MS
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Re: Vorruhestand
Mit einem GdB 30% hättest du eine Gleichstellung beantragen sollen. Dann hättest du die Schwerbehindertenvertretung nutzen können. Wenn deine gesundheitliche Langzeitprognose negativ ist bist du bei Telekom in 6 Monaten ausrangiert. Die wollen dich schnellstmöglich von der Payroll haben. Dafür wurde sogar ein Handbuch geschrieben. Wenn das Versorgungsamt weiß dass du die Pension erreicht hast sehen die auch keinen Handlungsbedarf mehr. Wie auch immer: Was sagt die Schwerbehindertenvertretung?Mickymauser hat geschrieben: ↑17.10.2024 18:55 Hallo zusammen!
Ich bin Beamter bei der Telekom. Habe derzeit eine Schwerbehinderung von 30 Prozent.
Eine Erhöhung habe ich aufgrund einer schweren Erkrankung Anfang September beim Versorgungsamt gestellt. Ich bin seit längerer Zeit arbeitsunfähig und krankgeschrieben. Nun hat mich mein Arbeitgeber ab dem 01.12. in den Vorruhestand versetzt.
Wenn demnächst eine Erhöhung der Schwerbehinderung erfolgen sollte, kann ich dann die Erhöhung beim Arbeitgeber im Nachhinein noch geltend machen?
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