Nebentätigkeit Immobilie
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Nebentätigkeit Immobilie
Moin,
ich bin Beamter mit A10 (5) mit Zulage auf A11.
Nun werde ich wahrscheinlich ein Haus mit 6 WE erben, da es sehr wirtschaftlich ist, werde ich es selbst verwalten.
Wie muss ich damit umgehen ?
Reicht eine Anzeige bei meinen Dienstherren als Nebentätigkeit ? oder ist diese gar nicht notwendig ?
Ist es ein Problem, wenn ich mit dem Haus mehr als meine Besoldung verdiene ?
Danke
ich bin Beamter mit A10 (5) mit Zulage auf A11.
Nun werde ich wahrscheinlich ein Haus mit 6 WE erben, da es sehr wirtschaftlich ist, werde ich es selbst verwalten.
Wie muss ich damit umgehen ?
Reicht eine Anzeige bei meinen Dienstherren als Nebentätigkeit ? oder ist diese gar nicht notwendig ?
Ist es ein Problem, wenn ich mit dem Haus mehr als meine Besoldung verdiene ?
Danke
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Re: Nebentätigkeit Immobilie
Siehe hierzu auch Art. 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayBG. Vielleicht nicht gerade an Prostituierte vermieten ... bzw. bei speziellen Vermietungsformen vielleicht mal nachfragen.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... aus-dienst
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Re: Nebentätigkeit Immobilie
Wenn er sich selbst als Verwalter mit einem monatlichen Lohn anstellt, muss er sich dann nicht eine Nebentätigkeit trotzdem genehmigen lassen?
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Re: Nebentätigkeit Immobilie
Das macht aber doch überhaupt keinen Sinn. Er bekommt die Miete komplett ... Ob er damit ins Spielkasino geht, sie auf die Seite legt und sich nur einen Bruchteil nimmt oder davon das Haus renoviert, ist doch unerheblich. Sonst müsste er noch Steuern und Sozialabgaben abführen für seine Beschäftigung und hat nichts davon, da er ja schon über den Beamtenstatus abgesichert ist. Aber wenn er Miteigentümer einer WEG wäre, die ihn theoretisch für die Abwicklung anstellt, ja, dann muss man sich das schon genehmigen lassen, denn dann verwaltet er ja nicht sein Vermögen, sondern auch fremdes mit und übt eine Beschäftigung aus.
Das Ganze ist wohl eher theoretischer Natur

Das Ganze ist wohl eher theoretischer Natur

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Re: Nebentätigkeit Immobilie
@HagenKrause: bei einem 520 € Job muss er keine Steuern abführen, nur als Minijob anmelden. Als Beamter sind die Lohnenebenkosten für einen Minijob gering. Anderseits kann er seine Lohn- samt geringen Lohnnebenkosten von seinen Mieteinnahmen abziehen und zahlt dann insgesamt weniger Steuern.
Die bereinigten Mieteinnahmen (abzüglich Ausgaben) werden zu seiner Pension hinzuaddiert, von daher sind Ausgaben, die in die eigene Tasche fließen nicht ohne.
Die bereinigten Mieteinnahmen (abzüglich Ausgaben) werden zu seiner Pension hinzuaddiert, von daher sind Ausgaben, die in die eigene Tasche fließen nicht ohne.
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Re: Nebentätigkeit Immobilie
Es handelt sich um eine private Vermögensverwaltung, sofern die 6 WE sich zu 100 % in deinem Eigentum befinden und nicht in einer GbR, OHG oder anderer gesellschaftsrechtlicher Form.
Bei privater Vermögensverwaltung würdest du auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
Eine Anzeige ist nicht erforderlich.
Der Hinweis bezüglich eines Bordells ist richtig und ändert den Sachverhalt.
Bei privater Vermögensverwaltung würdest du auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
Eine Anzeige ist nicht erforderlich.
Der Hinweis bezüglich eines Bordells ist richtig und ändert den Sachverhalt.
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Re: Nebentätigkeit Immobilie
Das ist Blödsinn.connigra hat geschrieben: ↑30.10.2024 15:43 @HagenKrause: bei einem 520 € Job muss er keine Steuern abführen, nur als Minijob anmelden. Als Beamter sind die Lohnenebenkosten für einen Minijob gering. Anderseits kann er seine Lohn- samt geringen Lohnnebenkosten von seinen Mieteinnahmen abziehen und zahlt dann insgesamt weniger Steuern.
Die bereinigten Mieteinnahmen (abzüglich Ausgaben) werden zu seiner Pension hinzuaddiert, von daher sind Ausgaben, die in die eigene Tasche fließen nicht ohne.
Er kann sich als Vermieter (§ 21 EStG) keinen Lohn zahlen, auch keinen fiktiven.
Sein "Lohn" sind die Mieteinnahmen.
Da § 21 auch keine Anrechnung bei der Pension und daher auch nicht Meldepflichtig beim Dienstherren.
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Re: Nebentätigkeit Immobilie
@HagenKrause: sorry, vielleicht stehe ich momentan auf dem Schlauch, aber deine Argumentation kann ich trotz des Lesens des §21 EStG nicht nachvollziehen. Nachdem wir selbst 25 ein Mehrfamilienhaus bauen, und das Objekt von keinem Verwalter betreuen lassen wollen, werden wir das Objekt innerhalb der Familie selbst verwalten. Mir leuchtet nicht ein, warum ich nicht einen oder zwei von unser Familie (die alle Miteigentümer sind) für die Arbeiten einstellen kann? Das sind Ausgaben und einen 520 € Job, für die dann der ein oder andere aus der Familie angestellt wird, muss derjenige auch nicht versteuern. Nachdem meine Schwester vom Steuerfach ist, werde ich mich bei der mal schlau machen. Vielleicht lauert schon wieder eine neue Überraschung auf mich....
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Re: Nebentätigkeit Immobilie
klar kann man jemand anstellen mit minijob um das zu verwalten. aber nicht sich selber nehme ich mal an.
versteuert wird es dadurch dass derjenige der anstellt die steuern abfuehrt. davon bekommt der angestellt halt nichts mit und es wird auch nicht beim steuersatz beruecksichtigt wenn man noch sonstige einkuenfte hat
versteuert wird es dadurch dass derjenige der anstellt die steuern abfuehrt. davon bekommt der angestellt halt nichts mit und es wird auch nicht beim steuersatz beruecksichtigt wenn man noch sonstige einkuenfte hat
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Re: Nebentätigkeit Immobilie
Überraschend ist schon einmal, dass die aktuelle Minijob-Grenze bei 538 Euro im Monat liegt und in 2025 auf 556 Euro steigt .
Dies ist der Kopplung an die Entwicklung des Mindestlohns geschuldet. Eine mal vernünftige gesetzliche Regelung.
520 ist also aus dem Jahr 2023.

Dies ist der Kopplung an die Entwicklung des Mindestlohns geschuldet. Eine mal vernünftige gesetzliche Regelung.
520 ist also aus dem Jahr 2023.
MS