da ich in DDU bin, sind hohe Rechnungen z.B. für Heilbehandlungen, die von der Beihilfe und PKV leider nur anteilig erstattet werden, für mich eine hohe finanzielle Belastung.
Mein Arzt hat bescheinigt, dass ich auf unabsehbare Zeit chronisch krank bin und das Formular über Dauerbehandlung bei chronischer Krankheit, ausgefüllt und die Beihilfe hat es erhalten- somit muss ich doch nur bis zu 1 Prozent (gemäß meiner Jahreseinnahmen) zuzahlen? Hat jemand damit Erfahrungen, wie man dann diese Grenze bei der Beihilfe geltend machen kann?
Zählt zu Einnahmen dann auch Erwerbsersatzeinkommen (Minijob) oder nur die Pension (Versorgungsbezüge)?
Beihilfe (Bund) bei chronischer Krankheit Zuzahlung bei DDU
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Re: Beihilfe (Bund) bei chronischer Krankheit Zuzahlung bei DDU
Hallo Alliium,
Schau‘ dir mal den „Antrag auf Feststellung der Belastungsgrenze“ (samt Anhang) der Postbeamtenkrankenkasse an. Dort findest du Hinweise bezüglich Einkommen. Vielleicht hilft dir das.
https://www.pbeakk.de/fileadmin/formula ... gsbefr.pdf
Gruß Kringel
Schau‘ dir mal den „Antrag auf Feststellung der Belastungsgrenze“ (samt Anhang) der Postbeamtenkrankenkasse an. Dort findest du Hinweise bezüglich Einkommen. Vielleicht hilft dir das.
https://www.pbeakk.de/fileadmin/formula ... gsbefr.pdf
Gruß Kringel
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Re: Beihilfe (Bund) bei chronischer Krankheit Zuzahlung bei DDU
hallo,
wenn du außer des Minijobs keine weiteren Einkünfte hast außer deinen Versorgungsbezug oder Gehalt, dann zählt nur letztes als Einkommen.
Vorausgesetzt dein Partner ist selbst beihilfeberechtigt und krankenkassenversichert. Von deinem Bruttogehalt werden noch 6500 € abgezogen, wenn du verheiratet bist.
Beispiel: 24500 € Bruttoverdienst , Minijob zählt nicht. 6500 € Abzug wenn du verheiratet bist, wenn du Kinder hast, für die du noch Kindergeld beziehst wird ein weiterer Betrag abgezogen.
18 000 € währen jetzt dein angesetztes Einkommen. 1 % davon 180 €; sobald du bei der Beihilfe die Zuzahlung von 180 € überschritten hast, dann musst du auch bei der Krankenkasse keine weiteren Zuzahlungen leisten.
Den Antrag stellst du Kasse/beihilfe bei der Post B. Ich hoffe es war verständlich.
Grüße
wenn du außer des Minijobs keine weiteren Einkünfte hast außer deinen Versorgungsbezug oder Gehalt, dann zählt nur letztes als Einkommen.
Vorausgesetzt dein Partner ist selbst beihilfeberechtigt und krankenkassenversichert. Von deinem Bruttogehalt werden noch 6500 € abgezogen, wenn du verheiratet bist.
Beispiel: 24500 € Bruttoverdienst , Minijob zählt nicht. 6500 € Abzug wenn du verheiratet bist, wenn du Kinder hast, für die du noch Kindergeld beziehst wird ein weiterer Betrag abgezogen.
18 000 € währen jetzt dein angesetztes Einkommen. 1 % davon 180 €; sobald du bei der Beihilfe die Zuzahlung von 180 € überschritten hast, dann musst du auch bei der Krankenkasse keine weiteren Zuzahlungen leisten.
Den Antrag stellst du Kasse/beihilfe bei der Post B. Ich hoffe es war verständlich.
Grüße