Kollege wird mit Fäusten gegen den Kopf geschlagen.
Ich setzte Pfefferspray gegen den Angreifer ein ( während er noch schlägt).
Da alles sehr schnell ging konnte ich keine Vorwarnung mehr aussprechen.
Habe ich diensrechtliche Konsequenzen zu befürchten; wenn ja welche ?
Pfefferspray Einsatz
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Re: Pfefferspray Einsatz
Hallo,
nein, meiner Meinung nach sind die Vorraussetzungen des § 32 StGB erfüllt: "Es war ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff".
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden".
Genau das hast du getan, ich denke eher es war deine kollegiale Pflicht deinem Kollegen beizustehen.
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
nein, meiner Meinung nach sind die Vorraussetzungen des § 32 StGB erfüllt: "Es war ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff".
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden".
Genau das hast du getan, ich denke eher es war deine kollegiale Pflicht deinem Kollegen beizustehen.
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
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