Welche Leistungen werden nach Bundesumzugskostengesetz übernommen?
Verfasst: 11. Sep 2024, 12:55
Hallo in die Runde,
ich werde versetzt und ziehe mit meiner Familie innerhalb Deutschlands um. Die Umzugskosten übernimmt mein Dienstherr im Rahmen des BUKG. Was mir (und auch der Personalstelle) nicht klar ist, da es derartige Umzüge selten gibt: Was kann ich alles beauftragen? Ich interpretiere das BUKG so, dass ein "Full-Service" Umzug incl. Einpacken/Auspacken übernommen wird. Weiß jemand, ob auch Zusatzleistungen wie die Demontage/Montage von Lampen etc. erstattungsfähig ist. Ich finde nirgends Konkretisierungen was von dem Satz" Die notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung werden erstattet." erfasst ist. Hat dazu jemand eine Information?
Vielen Dank und beste Grüße,
Hajonnes
ich werde versetzt und ziehe mit meiner Familie innerhalb Deutschlands um. Die Umzugskosten übernimmt mein Dienstherr im Rahmen des BUKG. Was mir (und auch der Personalstelle) nicht klar ist, da es derartige Umzüge selten gibt: Was kann ich alles beauftragen? Ich interpretiere das BUKG so, dass ein "Full-Service" Umzug incl. Einpacken/Auspacken übernommen wird. Weiß jemand, ob auch Zusatzleistungen wie die Demontage/Montage von Lampen etc. erstattungsfähig ist. Ich finde nirgends Konkretisierungen was von dem Satz" Die notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung werden erstattet." erfasst ist. Hat dazu jemand eine Information?
Vielen Dank und beste Grüße,
Hajonnes