Hallo an alle,
ich habe nochmals eine Frage bzgl. der Unterschiede der Pension bei DDD und ER. Kann mir jemand erklären, wie hoch der Unterschied ist wenn DDU bleibe bis zum "normalen" Renteneintritt oder ich ab 55 in den ER gehe.Macht dies viel aus? Wo bekomme ich Informationen darüber? Vielen Dank schon mal allen
Unterschied Persion bei DDU und ER
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER
Das fragst du in einem jetzt neuem thread zum zweiten Mal. Wieso nicht unter deinem ersten?
MS
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER
Neim ER wirst du wahrscheinlich weniger haben, als jetzt. Denn bei der DDU wurden dir 2/3 der Zeit bis zum 60 Lj. als Dienstzeit angerechnet. Wenn du reaktiviert wirst, dann gehst du beim ER nur mit der wirklich erdienten Dienstzeit. Die Teit der DDU rechnet da meines Wissens nicht mit.
Übrigens ändern sich deine Ruhegehaltsbezüge bei beiden auch nicht, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast.
Und das du reaktiviert wirst kannst du eh vergessen. Dich will niemand mehr.
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER
Beim ER gibt es keinen Abzug von 10,8% was im Vergleich zu recht ähnlichen Bezügen wie bei DDU führt. Soweit Dienstzeiten wegen DDU fehlen, dürfte DDU tatsächlich besser sein.
Soweit man seine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten kennt, kann man hier ziemlich genau ausrechnen, was einen erwartet:
https://lbv.beamtenversorgung.nrw.de/ve ... er/general
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER
Wenn ich in ER mit 55er Regelung gehe, kann mir da jemand sagen, was ich dazuverdienen kann/darf? Könnte ich dort auch z.b. ein Sozialversicherungspflichtigen Job aufnehmen? Danke an alle
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER
Bei einen 556€ Job ab 2025 bist Du immer auf der sicheren Seite.
Wieviel Du darüber hinaus dazu verdienen darfst kannst Du Dir dann von der BAnst PT ausrechnen lassen.
(und laß Dir hier nicht so einen Quatsch einreden das man mit DDU eventuell besser fahren kann als mit ER)
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Re: Unterschied Persion bei DDU und ER
Laut BEDBPStruktG §4 Absatz 3 entspricht die Hinzuverdienstgrenze der aus § 53 Abs. 2 Nr. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes.
Sie entspricht also bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der vom DDU-Ruhestand.
Wieviel das genau ist, kannst du hier nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__53.html
Sie entspricht also bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der vom DDU-Ruhestand.
Wieviel das genau ist, kannst du hier nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__53.html