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Studium Dipl. Verwaltungswirt-Fehlentscheidung???

Verfasst: 22. Aug 2009, 20:25
von juli86
Hallo an alle Beamte,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe ein riesen großes Problem. Ich habe vor kurzem die Ausbildung als Dipl. Verwaltungswirtin im geh.Dienst begonnen und bin schon am Zweifeln ob das tatsächlich die richtige Wahl für mich war.

Könnt ihr mir bitte objektive Antworten auf folgende Fragen geben!?

1. Das Studium ist sehr rechtslastig (das habe ich gewusst, aber gehofft es würde mir gefallen) wie sieht die Tätigkeit nach der Ausbildung genau aus? Muss ich den ganzen Tag Bescheide,Guthaben etc schreiben?

2. Was für Ämter gibt es alles? Ist es utopisch von mir zu hoffen ich würde mal in ein Amt für Kultur/Tourismus kommen? Gibt es sowas?
Wer organisiert z.B Stadtfeste? Gibt es dafür ein Amt? Gibt es Ämter in denen man weniger Rechtsfälle hat?

3. Leider liegen mir diese Gesetzestexte überhaupt nicht. Muss man Interesse aufbringen oder gewöhnt man sich nach einer gewissen Zeit daran. Es gibt ja in jedem Beruf irgendwelche Regelungen an die man sich halten muss.

4. Wenn ich aufhöre innerhalb von 3 Monaten muss ich dann Anwärterbezüge zurückzahlen?

Ich habe vorher schon eine Ausbildung gemacht. Habe mich aber aufgrund der Sicherheit, der Bezahlung fürs Studium etc. leiten lassen diesen Weg zu gehen. War halt einfach eine reine Vernunftsentscheidung.

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen! Ich will nicht unglücklich werden!
DANKE!

Verfasst: 23. Aug 2009, 16:03
von alexxag
Hey,

zu Frage 1:
Das kommt darauf an, bei welcher Behörde Du Deine Ausbildung machst und wohin du nach der Ausbildung kommst...
In der Regel wird es schon rechtslastig, aber das beschränkt sich dann auf wenige Gesetze, die man schnell richtig anwenden kann.

zu Frage 2:
bin zwar Bundesbeamtin, aber denke mal, dass es die Abteilung "Öffentlichkeitsarbeit" könnte das sein. Wobei es in einigen Städten auch extra Touristeninformationsbüros gibt! (also lieber mal warten, bis ein Landesbeamter was dazu sagen kann :) )

zu Frage 3:
Bei den Gesetzestexten hängt halt viel am Auswendig lernen. Wenn man die Paragraphenketten kann, dann ist es schon die halbe Miete!

zu Frage 4:
Wenn ich mich recht entsinne, muss man innerhalb des ersten halben Jahres nichts zurückzahlen bzw. es wird darauf verzichtet. Aber auch darüber wurdest Du an Tage Deiner Einstellung belehrt und müsstest das schriftlich bekommen haben.

Verfasst: 25. Aug 2009, 21:51
von Früchtchen
Bin auch kein Freund von Gesetzestexten, habe aber in den 8 Jahren bisher die Erfahrung gemacht, daß man auch nicht den ganzen Tag nur am Lesen und Begründen ist.
Nach der pupstrockenen Ausbildung (Zoll, mittlerer Dienst) macht mir meine Arbeit jetzt echt Spaß - und das bei "Verbrauchsteuern", was erstmal total öde klingt und mir vorher als totale A...karte erschien.

Mein Tipp: zieh es durch und wenn du den Abschluß in der Tasche hast, versuch in einen Bereich zu kommen, der dir liegt.
:wink:

Verfasst: 29. Aug 2009, 17:19
von juli86
Danke euch beiden für die Antworten!

Ich bin immer noch hin und her gerissen, die Themen sind echt langweilig. Mir liegt Jura einfach gar nicht habe ich das Gefühl.

Ich werde jetzt erstmal abwarten, habe gelesen das man bis 3 Monate keine Bezüge zurückzahlen muss. Vielleicht bin ich dann schlauer. Schade ist, dass die Praxisphase erst nächstes Jahr beginnt, da bekommt man ja erst einen richtigen Eindruck von dem Ganzen.

Verfasst: 7. Nov 2009, 12:41
von Shane
hijuli

habe das selbe problem im moment! habe schon ne private pn an dich geschickt.